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Jesaja - Kapitel 18

Gottes Botschaft an das Land Kusch

1 Weh dem Lande, das unter den Segeln im Schatten fährt, jenseits der Wasser des Mohrenlandes, 2 das Botschafter auf dem Meer sendet und in Rohrschiffen auf den Wassern fährt! Gehet hin, ihr schnellen Boten, zum Volk, das hochgewachsen und glatt ist, zum Volk, das schrecklicher ist denn sonst irgend eins, zum Volk, das gebeut und zertritt, welchem die Wasserströme sein Land einnehmen. 3 Alle, die ihr auf Erden wohnet und im Lande sitzet, werden sehen, wie man das Panier auf den Bergen aufwerfen wird, und hören, wie man die Drommeten blasen wird. 4 Denn so spricht der HERR zu mir: Ich will stillhalten und schauen in meinem Sitz wie bei heller Hitze im Sonnenschein, wie bei Taugewölk in der Hitze der Ernte. 5 Denn vor der Ernte, wenn die Blüte vorüber ist und die Traube reift, wird man die Ranken mit Hippen abschneiden und die Reben wegnehmen und abhauen, 6 daß man's miteinander läßt liegen den Vögeln auf den Bergen und den Tieren im Lande, daß des Sommers die Vögel darin nisten und des Winters allerlei Tiere im Lande darin liegen. 7 Zu der Zeit wird das hochgewachsenen und glatte Volk, das schrecklicher ist denn sonst irgend eins, das gebeut und zertritt, welchem die Wasserströme sein Land einnehmen, Geschenke bringen dem HERRN Zebaoth an den Ort, da der Name des HERRN Zebaoth ist, zum Berge Zion. (Psalm 68.30) (Psalm 68.32)

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4. Mose - Kapitel 36

Erbtöchter sollen nicht außerhalb ihres Stammes heiraten

1 Und die Familienhäupter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der ein Sohn Manasses war, vom Geschlecht der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Familienhäuptern der Kinder Israel, und sprachen: 2 der HERR hat meinem Herrn geboten, daß ihr den Kindern Israel das Land zum Erbteil durch das Los zuteilen sollt. Und mein Herr hat von dem HERRN ein Gebot empfangen, daß man das Erbteil Zelophchads, unsres Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie nun einen von den Söhnen der Stämme der Kinder Israel heiraten, so wird ihr Erbteil von dem Erbteil unsrer Väter abgezogen, und was sie haben, wird dem Erbteil des Stammes beigefügt, zu welchem sie kommen; so wird dann das Los unsres Erbteils verringert. 4 Wenn dann das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil dem Erbteil des Stammes beigefügt, darin sie sind; so wird dann von dem Erbteil des Stammes unsrer Väter ihr Erbteil abgezogen. (3. Mose 25.10-13) 5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet. 6 Das ist's, was der HERR den Töchtern Zelophchads gebietet, und spricht: Laßt sie sich verheiraten unter dem Geschlecht ihres väterlichen Stammes, 7 damit nicht die Erbteile der Kinder Israel von einem Stamme an einen andern übergehen; sondern ein jeder unter den Kindern Israel soll bei dem Erbe des Stammes seiner Väter bleiben. 8 Und alle Töchter, die unter den Stämmen der Kinder Israel ein Erbteil besitzen, sollen sich mit einem Manne aus dem Geschlechte des Stammes ihres Vaters verheiraten, daß ein jeder unter den Kindern Israel seines Vaters Erbteil behalte 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamme dem andern zugewendet werde, sondern ein jeder unter den Stämmen der Kinder Israel bei seinem Erbteil bleibe. 10 Wie der HERR Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads. 11 Diese Töchter Zelophchads, Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noah, verheirateten sich mit ihren Vettern. (4. Mose 26.33) 12 Sie verheirateten sich unter den Geschlechtern der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs; und ihr Erbteil blieb bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR durch Mose den Kindern Israel gebot auf der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber.