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Jesaja - Kapitel 15

Gegen Moab

1 Dies ist die Last über Moab: Des Nachts kommt Verstörung über Ar in Moab; sie ist dahin. Des Nachts kommt Verstörung über Kir in Moab; sie ist dahin. (Zephanja 2.8-11) 2 Sie gehen hinauf gen Baith und Dibon zu den Altären, daß sie weinen, und heulen über Nebo und Medeba in Moab. Aller Haupt ist kahl geschoren, aller Bart ist abgeschnitten. (Hesekiel 7.18) 3 Auf ihren Gassen gehen sie mit Säcken umgürtet; auf ihren Dächern und Straßen heulen sie alle und gehen weinend herab. (Jesaja 22.1) 4 Hesbon und Eleale schreien, daß man's zu Jahza hört. Darum wehklagen die Gerüsteten in Moab; denn es geht ihrer Seele übel. 5 Mein Herz schreit über Moab, seine Flüchtigen fliehen bis gen Zoar, bis zum dritten Eglath. Denn sie gehen gen Luhith hinan und weinen, und auf dem Wege nach Horonaim zu erhebt sich ein Jammergeschrei. (Jesaja 16.9-11)
6 Denn die Wasser zu Nimrim versiegen, daß das Gras verdorrt und das Kraut verwelkt und kein Grünes wächst. 7 Denn das Gut, das sie gesammelt haben, und alles, was sie verwahrt haben, führt man über den Weidenbach. 8 Geschrei geht um in den Grenzen Moabs; sie heulen bis gen Eglaim und heulen bei dem Born Elim. 9 Denn die Wasser zu Dimon sind voll Blut. Dazu will ich über Dimon noch mehr kommen lassen, über die, so erhalten sind in Moab, einen Löwen, und über die übrigen im Lande.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)