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Jesaja - Kapitel 10

Gegen ungerechte Richter

1 Weh den Schriftgelehrten, die ungerechte Gesetze machen und die unrechtes Urteil schreiben, 2 auf daß sie die Sache der Armen beugen und Gewalt üben am Recht der Elenden unter meinem Volk, daß die Witwen ihr Raub und die Waisen ihre Beute sein müssen! 3 Was wollt ihr tun am Tage der Heimsuchung und des Unglücks, das von fern kommt? Zu wem wollt ihr fliehen um Hilfe? Und wo wollt ihr eure Ehre lassen, 4 daß sie nicht unter die Gefangenen gebeugt werde und unter die Erschlagenen falle? In dem allem läßt sein Zorn nicht ab, seine Hand ist noch ausgereckt. (Jesaja 5.25)

Gegen den Hochmut des Königs von Assyrien

5 O weh Assur, der meines Zornes Rute und in dessen Hand meines Grimmes Stecken ist! (Jesaja 7.20)
6 Ich will ihn senden gegen ein Heuchelvolk und ihm Befehl tun gegen das Volk meines Zorns, daß er's beraube und austeile und zertrete es wie Kot auf der Gasse, 7 wiewohl er's nicht so meint und sein Herz nicht so denkt; sondern sein Herz steht, zu vertilgen und auszurotten nicht wenig Völker. (Sacharja 1.15) 8 Denn er spricht: Sind meine Fürsten nicht allzumal Könige? 9 Ist Kalno nicht wie Karchemis? ist Hamath nicht wie Arpad? ist nicht Samaria wie Damaskus? 10 Wie meine Hand gefunden hat die Königreiche der Götzen, so doch ihre Götzen stärker waren, denn die zu Jerusalem und Samaria sind: (Jesaja 36.18-20) 11 sollte ich nicht Jerusalem tun und ihren Götzen, wie ich Samaria und ihren Götzen getan habe? 12 Wenn aber der HERR all sein Werk ausgerichtet hat auf dem Berge Zion und zu Jerusalem, will ich heimsuchen die Frucht des Hochmuts des Königs von Assyrien und die Pracht seiner hoffärtigen Augen, (Jesaja 37.36)
13 darum daß er spricht: Ich habe es durch meiner Hände Kraft ausgerichtet und durch meine Weisheit, denn ich bin klug; ich habe die Länder anders geteilt und ihr Einkommen geraubt und wie ein Mächtiger die Einwohner zu Boden geworfen, 14 und meine Hand hat gefunden die Völker wie ein Vogelnest, daß ich habe alle Lande zusammengerafft, wie man Eier aufrafft, die verlassen sind, da keines eine Feder regt oder den Schnabel aufsperrt oder zischt. 15 Mag sich auch eine Axt rühmen gegen den, der damit haut? oder eine Säge trotzen gegen den, der sie zieht? Als ob die Rute schwänge den der sie hebt; als ob der Stecken höbe den, der kein Holz ist! (Jesaja 10.5)
16 Darum wird der Herr, HERR Zebaoth unter die Fetten Assurs die Darre senden, und seine Herrlichkeit wird er anzünden, daß sie brennen wird wie ein Feuer. 17 Und das Licht Israels wird ein Feuer sein, und sein Heiliger wird eine Flamme sein, und sie wird seine Dornen und Hecken anzünden und verzehren auf einen Tag. (5. Mose 4.24) 18 Und die Herrlichkeit seines Waldes und seines Baumgartens soll zunichte werden, von den Seelen bis aufs Fleisch, und wird zergehen und verschwinden, 19 daß die übrigen Bäume seines Waldes können gezählt werden und ein Knabe sie kann aufschreiben.

Errettung eines Restes von Israel. Zions Errettung vor dem Ansturm der Assyrer

20 Zu der Zeit werden die Übriggebliebenen in Israel und die errettet werden im Hause Jakob, sich nicht mehr verlassen auf den, der sie schlägt; sondern sie werden sich verlassen auf den HERRN, den Heiligen in Israel, in der Wahrheit.
21 Die Übriggebliebenen werden sich bekehren, ja, die Übriggebliebenen in Jakob, zu Gott, dem Starken. 22 Denn ob dein Volk, o Israel, ist wie Sand am Meer, sollen doch nur seine Übriggebliebenen bekehrt werden. Denn Verderben ist beschlossen; und die Gerechtigkeit kommt überschwenglich. (Römer 9.27) 23 Denn der Herr, HERR Zebaoth wird ein Verderben gehen lassen, wie beschlossen ist, im ganzen Lande. (Jesaja 28.22) 24 Darum spricht der Herr, HERR Zebaoth: Fürchte dich nicht, mein Volk, das zu Zion wohnt, vor Assur. Er wird dich mit einem Stecken schlagen und seinen Stab wider dich aufheben, wie in Ägypten geschah.
25 Denn es ist noch gar um ein kleines zu tun, so wird die Ungnade und mein Zorn über ihre Untugend ein Ende haben. 26 Alsdann wird der HERR Zebaoth eine Geißel über ihn erwecken wie in der Schlacht Midians auf dem Fels Oreb und wird seinen Stab, den er am Meer brauchte, aufheben wie in Ägypten. (2. Mose 14.26) (Richter 7.25) 27 Zu der Zeit wird seine Last von deiner Schulter weichen müssen und sein Joch von deinem Halse; denn das Joch wird bersten vor dem Fett. 28 Er kommt gen Ajath; er zieht durch Migron; er mustert sein Gerät zu Michmas. 29 Sie ziehen durch den engen Weg, bleiben in Geba über Nacht. Rama erschrickt; Gibea Sauls flieht. 30 Du Tochter Gallim, schreie laut! merke auf, Laisa, du elendes Anathoth! 31 Madmena weicht; die Bürger zu Gebim werden flüchtig. 32 Man bleibt vielleicht einen Tag zu Nob, so wird er seine Hand regen wider den Berg der Tochter Zion, wider den Hügel Jerusalems. 33 Aber siehe, der Herr, HERR Zebaoth wird die Äste mit Macht verhauen, und was hoch aufgerichtet steht, verkürzen, daß die Hohen erniedrigt werden.
34 Und der Dicke Wald wird mit Eisen umgehauen werden, und der Libanon wird fallen durch den Mächtigen.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.