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Jeremia - Kapitel 6

Das wohlverdiente Gericht

1 Fliehet, ihr Kinder Benjamin, aus Jerusalem und blaset die Drommete auf der Warte Thekoa und werft auf ein Panier über der Warte Beth-Cherem! denn es geht daher ein Unglück von Mitternacht und ein großer Jammer. (Jeremia 4.6) 2 Die Tochter Zion ist wie eine schöne und lustige Aue.
3 Aber es werden die Hirten über sie kommen mit ihren Herden, die werden Gezelte rings um sie her aufschlagen und weiden ein jeglicher an seinem Ort und sprechen: (Jeremia 4.17) 4 "Rüstet euch zum Krieg wider sie! Wohlauf, laßt uns hinaufziehen, weil es noch hoch Tag ist! Ei, es will Abend werden, und die Schatten werden groß! 5 Wohlan, so laßt uns auf sein, und sollten wir bei Nacht hinaufziehen und ihre Paläste verderben!" 6 Denn also spricht der HERR Zebaoth: Fällt die Bäume und werft einen Wall auf wider Jerusalem; denn sie ist eine Stadt, die heimgesucht werden soll. Ist doch eitel Unrecht darin. (Jeremia 5.1)
7 Denn gleichwie ein Born sein Wasser quillt, also quillt auch ihre Bosheit. Ihr Frevel und Gewalt schreit über sie, und ihr Morden und Schlagen treiben sie täglich vor mir. 8 Bessere dich Jerusalem, ehe sich mein Herz von dir wendet und ich dich zum wüsten Lande mache, darin niemand wohne! 9 So spricht der HERR Zebaoth: Was übriggeblieben ist von Israel, das muß nachgelesen werden wie am Weinstock. Der Weinleser wird eins nach dem andern in die Butten werfen.
10 Ach, mit wem soll ich doch reden und zeugen? Daß doch jemand hören wollte! Aber ihre Ohren sind unbeschnitten; sie können's nicht hören. Siehe, sie halten des HERRN Wort für einen Spott und wollen es nicht.
11 Darum bin ich von des HERRN Drohen so voll, daß ich's nicht lassen kann. Schütte es aus über die Kinder auf der Gasse und über die Mannschaft im Rat miteinander; denn es sollen beide, Mann und Weib, Alte und der Wohlbetagte, gefangen werden. 12 Ihre Häuser sollen den Fremden zuteil werden samt den Äckern und Weibern; denn ich will meine Hand ausstrecken, spricht der HERR, über des Landes Einwohner. 13 Denn sie geizen allesamt, klein und groß; und beide, Propheten und Priester, gehen allesamt mit Lügen um (Jeremia 8.10-12) 14 und trösten mein Volk in seinem Unglück, daß sie es gering achten sollen, und sagen: "Friede! Friede!", und ist doch nicht Friede. (Hesekiel 13.10) (Hesekiel 13.16) (1. Thessalonicher 5.3) 15 Darum werden sie mit Schanden bestehen, daß sie solche Greuel treiben; wiewohl sie wollen ungeschändet sein und wollen sich nicht schämen. Darum müssen sie fallen auf einen Haufen; und wenn ich sie heimsuchen werde, sollen sie stürzen, spricht der HERR. 16 So spricht der HERR: Tretet auf die Wege und schauet und fraget nach den vorigen Wegen, welches der gute Weg sei, und wandelt darin, so werdet ihr Ruhe finden für eure Seele! Aber sie sprechen: Wir wollen's nicht tun! (Jeremia 44.16) (Matthäus 11.29)
17 Ich habe Wächter über dich gesetzt: Merket auf die Stimme der Drommete! Aber sie sprechen: Wir wollen's nicht tun! (Jesaja 52.8) (Hesekiel 3.17) 18 Darum so höret, ihr Heiden, und merket samt euren Leuten!
19 Du, Erde, höre zu! Siehe, ich will ein Unglück über dies Volk bringen, darum daß sie auf meine Worte nicht achten und mein Gesetz verwerfen. (5. Mose 32.1) (Jesaja 1.2) 20 Was frage ich nach Weihrauch aus Reicharabien und nach den guten Zimtrinden, die aus fernen Landen kommen? Eure Brandopfer sind mir nicht angenehm, und eure Opfer gefallen mir nicht. (Jesaja 1.11)
21 Darum spricht der HERR also: Siehe, ich will diesem Volk einen Anstoß in den Weg stellen, daran sich die Väter und Kinder miteinander stoßen und ein Nachbar mit dem andern umkommen sollen. 22 So spricht der HERR: Siehe, es wird ein Volk kommen von Mitternacht, und ein großes Volk wird sich erregen vom Ende der Erde, (5. Mose 28.49) (Jeremia 5.15)
23 die Bogen und Lanze führen. Es ist grausam und ohne Barmherzigkeit; sie brausen daher wie ein ungestümes Meer und reiten auf Rossen, gerüstet wie Kriegsleute, wider dich, du Tochter Zion. (Jeremia 50.42) 24 Wenn wir von ihnen hören werden, so werden uns die Fäuste entsinken; es wird uns angst und weh werden wie einer Gebärerin.
25 Es gehe ja niemand hinaus auf den Acker, niemand gehe über Feld; denn es ist allenthalben unsicher vor dem Schwert des Feindes. 26 O Tochter meines Volks, zieh Säcke an und lege dich in Asche; trage Leid wie um einen einzigen Sohn und klage wie die, so hoch betrübt sind! denn der Verderber kommt über uns plötzlich. (Amos 8.10)

Jeremia als Prüfer des Volkes

27 Ich habe dich zum Schmelzer gesetzt unter mein Volk, das so hart ist, daß du ihr Wesen erfahren und prüfen sollst.
28 Sie sind allzumal Abtrünnige und wandeln verräterisch, sind Erz und Eisen; alle sind sie verderbt. (Hesekiel 22.18) 29 Der Blasebalg ist verbrannt, das Blei verschwindet; das Schmelzen ist umsonst, denn das Böse ist nicht davon geschieden. 30 Darum heißen sie auch ein verworfenes Silber; denn der HERR hat sie verworfen. (Jesaja 1.22)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)