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Jeremia - Kapitel 50

Weissagung vom Untergang Babels und von der Erlösung Israels

1 Dies ist das Wort, welches der HERR durch den Propheten Jeremia geredet hat wider Babel und das Land der Chaldäer: (Jesaja 13.1) (Jesaja 14.1) 2 Verkündiget unter den Heiden und laßt erschallen, werfet ein Panier auf; laßt erschallen, und verberget's nicht und sprecht: Babel ist gewonnen, Bel steht mit Schanden, Merodach ist zerschmettert; ihre Götzen stehen mit Schanden, und ihre Götter sind zerschmettert! (Jesaja 46.1)
3 Denn es zieht von Mitternacht ein Volk herauf wider sie, welches wird ihr Land zur Wüste machen, daß niemand darin wohnen wird, sondern beide, Leute und Vieh, davonfliehen werden. 4 In denselben Tagen und zur selben Zeit, spricht der HERR, werden kommen die Kinder Israel samt den Kindern Juda und weinend daherziehen und den HERRN, ihren Gott, suchen. (Jeremia 31.9)
5 Sie werden forschen nach dem Wege gen Zion, dahin sich kehren: Kommt, wir wollen uns zum HERRN fügen mit einem ewigen Bunde, des nimmermehr vergessen werden soll! 6 Denn mein Volk ist wie eine verlorene Herde; ihre Hirten haben sie verführt und auf den Bergen in der Irre gehen lassen, daß sie von den Bergen auf die Hügel gegangen sind und ihre Hürden vergessen haben. 7 Es fraßen sie alle, die sie antrafen; und ihre Feinde sprachen: Wir tun nicht unrecht! darum daß sie sich haben versündigt an dem HERRN in der Wohnung der Gerechtigkeit und an dem HERRN, der ihrer Väter Hoffnung ist. 8 Fliehet aus Babel und ziehet aus der Chaldäer Lande und stellt euch als Böcke vor der Herde her. (Jeremia 51.6) (Jeremia 51.45)
9 Denn siehe, ich will große Völker in Haufen aus dem Lande gegen Mitternacht erwecken und wider Babel heraufbringen, die sich wider sie sollen rüsten, welche sie sollen auch gewinnen; ihre Pfeile sind wie die eines guten Kriegers, der nicht fehlt. 10 Und das Chaldäerland soll ein Raub werden, daß alle, die sie berauben, sollen genug davon haben, spricht der HERR; 11 darum daß ihr euch des freut und rühmt, daß ihr mein Erbteil geplündert habt, und hüpft wie die jungen Kälber und wiehert wie die starken Gäule. (5. Mose 32.27) (Jesaja 10.5) (Jesaja 10.7) (Jesaja 10.15)
12 Eure Mutter besteht mit großer Schande, und die euch geboren hat, ist zum Spott geworden; siehe, unter den Heiden ist sie die geringste, wüst, dürr und öde. 13 Denn vor dem Zorn des HERRN muß sie unbewohnt und ganz wüst bleiben, daß alle, so bei Babel vorübergehen, werden sich verwundern und pfeifen über all ihr Plage. (Jeremia 49.17) (Jeremia 51.37) 14 Rüstet euch wider Babel umher, alle Schützen, schießt in sie, spart die Pfeile nicht; denn sie hat wider den HERRN gesündigt.
15 Jauchzt über sie um und um! Sie muß sich ergeben, ihr Grundfesten sind zerfallen, ihre Mauern sind abgebrochen; denn das ist des HERRN Rache. Rächt euch an ihr, tut ihr, wie sie getan hat. (Offenbarung 18.6) 16 Rottet aus von Babel beide, den Säemann und den Schnitter in der Ernte, daß ein jeglicher vor dem Schwert des Tyrannen sich kehre zu seinem Volk und ein jeglicher fliehe in sein Land. 17 Israel hat müssen sein eine zerstreute Herde, die die Löwen verscheucht haben. Am ersten fraß sie der König von Assyrien; darnach überwältigte sie Nebukadnezar, der König zu Babel.
18 Darum spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, also: Siehe, ich will den König zu Babel heimsuchen und sein Land, gleichwie ich den König von Assyrien heimgesucht habe. 19 Israel aber will ich wieder heim zu seiner Wohnung bringen, daß sie auf Karmel und Basan weiden und ihre Seele auf dem Gebirge Ephraim und Gilead gesättigt werden soll. 20 Zur selben Zeit und in denselben Tagen wird man die Missetat Israels suchen, spricht der HERR, aber es wird keine da sein, und die Sünden Juda's, aber es wird keine gefunden werden; denn ich will sie vergeben denen, so ich übrigbleiben lasse. (Jeremia 31.34) (Jeremia 33.8)

Vergeltung für Babels übermut

21 Zieh hinauf wider das Land, das alles verbittert hat; zieh hinauf wider die Einwohner der Heimsuchung; verheere und verbanne ihre Nachkommen, spricht der HERR, und tue alles, was ich dir befohlen habe!
22 Es ist ein Kriegsgeschrei im Lande und großer Jammer. 23 Wie geht's zu, daß der Hammer der ganzen Welt zerbrochen und zerschlagen ist? Wie geht's zu, daß Babel eine Wüste geworden ist unter allen Heiden? (Jeremia 51.20) 24 Ich habe dir nachgestellt, Babel; darum bist du auch gefangen, ehe du dich's versahst; du bist getroffen und ergriffen, denn du hast dem HERRN getrotzt. 25 Der HERR hat seinen Schatz aufgetan und die Waffen seines Zorns hervorgebracht; denn der Herr, HERR Zebaoth hat etwas auszurichten in der Chaldäer Lande.
26 Kommt her wider sie, ihr vom Ende, öffnet ihre Kornhäuser, werft sie in einen Haufen und verbannt sie, daß ihr nichts übrigbleibe! 27 Erwürgt alle ihre Rinder, führt sie hinab zu Schlachtbank! Weh ihnen! denn der Tag ist gekommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 28 Man hört ein Geschrei der Flüchtigen und derer, so entronnen sind aus dem Lande Babel, auf daß sie verkündigen zu Zion die Rache des HERRN, unsers Gottes, die Rache seines Tempels. 29 Ruft viel wider Babel, belagert sie um und um, alle Bogenschützen, und laßt keinen davonkommen! Vergeltet ihr, wie sie verdient hat; wie sie getan hat, so tut ihr wieder! denn sie hat stolz gehandelt wider den HERR, den Heiligen in Israel. (Jeremia 50.15)
30 Darum soll ihre junge Mannschaft fallen auf ihren Gassen, und alle Kriegsleute sollen untergehen zur selben Zeit, spricht der HERR. 31 Siehe, du Stolzer, ich will an dich, spricht der Herr, HERR Zebaoth; denn dein Tag ist gekommen, die Zeit deiner Heimsuchung. 32 Da soll der Stolze stürzen und fallen, daß ihn niemand aufrichte; ich will seine Städte mit Feuer anstecken, das soll alles, was um ihn her ist, verzehren. 33 So spricht der HERR Zebaoth: Siehe, die Kinder Israel samt den Kindern Juda müssen Gewalt und Unrecht leiden; alle, die sie gefangen weggeführt haben, halten sie und wollen sie nicht loslassen.
34 Aber ihr Erlöser ist stark, der heißt HERR Zebaoth; der wird ihre Sache so ausführen, daß er das Land bebend und die Einwohner zu Babel zitternd mache.

Der Vernichter kommt über Babel

35 Schwert soll kommen, spricht der HERR, über die Chaldäer und über ihr Einwohner zu Babel und über ihre Fürsten und über ihre Weisen!
36 Schwert soll kommen über ihre Weissager, daß sie zu Narren werden; Schwert soll kommen über ihre Starken, daß sie verzagen! 37 Schwert soll kommen über ihre Rosse und Wagen und alles fremde Volk, so darin sind, daß sie zu Weibern werden! Schwert soll kommen über ihre Schätze, daß sie geplündert werden! (Jeremia 51.30) 38 Trockenheit soll kommen über ihre Wasser, daß sie versiegen! denn es ist ein Götzenland, und sie trotzen auf ihre schrecklichen Götzen. 39 Darum sollen Wüstentiere und wilde Hunde darin wohnen und die jungen Strauße; und es soll nimmermehr bewohnt werden und niemand darin hausen für und für, 40 gleichwie Gott Sodom und Gomorra samt ihren Nachbarn umgekehrt hat, spricht der HERR, daß niemand darin wohne noch ein Mensch darin hause. (1. Mose 19.24-25) 41 Siehe, es kommt ein Volk von Mitternacht her; viele Heiden und viele Könige werden vom Ende der Erde sich aufmachen. (Jeremia 50.9)
42 Die haben Bogen und Lanze; sie sind grausam und unbarmherzig; ihr Geschrei ist wie das Brausen des Meeres; sie reiten auf Rossen, gerüstet wie Kriegsmänner wider dich, du Tochter Babel. (Jeremia 6.23) 43 Wenn der König zu Babel ihr Gerücht hören wird, so werden ihm die Fäuste entsinken; ihm wird so angst und bange werden wie einer Frau in Kindsnöten. 44 Siehe, er kommt herauf wie ein Löwe vom stolzen Jordan wider die festen Hürden; denn ich will sie daraus eilends wegtreiben, und den, der erwählt ist, darübersetzen. Denn wer ist mir gleich, wer will micht meistern, und wer ist der Hirte, der mir widerstehen kann? (Jeremia 49.19-21)
45 So hört nun den Ratschlag des HERRN, den er über Babel hat, und seine Gedanken, die er hat über die Einwohner im Land der Chaldäer! Was gilt's? ob nicht die Hirtenknaben sie fortschleifen werden und ihre Wohnung zerstören.
46 Und die Erde wird beben von dem Geschrei, und es wird unter den Heiden erschallen, wenn Babel gewonnen wird.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.