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Jeremia - Kapitel 50

Weissagung vom Untergang Babels und von der Erlösung Israels

1 Dies ist das Wort, welches der HERR durch den Propheten Jeremia geredet hat wider Babel und das Land der Chaldäer: (Jesaja 13.1) (Jesaja 14.1) 2 Verkündiget unter den Heiden und laßt erschallen, werfet ein Panier auf; laßt erschallen, und verberget's nicht und sprecht: Babel ist gewonnen, Bel steht mit Schanden, Merodach ist zerschmettert; ihre Götzen stehen mit Schanden, und ihre Götter sind zerschmettert! (Jesaja 46.1)
3 Denn es zieht von Mitternacht ein Volk herauf wider sie, welches wird ihr Land zur Wüste machen, daß niemand darin wohnen wird, sondern beide, Leute und Vieh, davonfliehen werden. 4 In denselben Tagen und zur selben Zeit, spricht der HERR, werden kommen die Kinder Israel samt den Kindern Juda und weinend daherziehen und den HERRN, ihren Gott, suchen. (Jeremia 31.9)
5 Sie werden forschen nach dem Wege gen Zion, dahin sich kehren: Kommt, wir wollen uns zum HERRN fügen mit einem ewigen Bunde, des nimmermehr vergessen werden soll! 6 Denn mein Volk ist wie eine verlorene Herde; ihre Hirten haben sie verführt und auf den Bergen in der Irre gehen lassen, daß sie von den Bergen auf die Hügel gegangen sind und ihre Hürden vergessen haben. 7 Es fraßen sie alle, die sie antrafen; und ihre Feinde sprachen: Wir tun nicht unrecht! darum daß sie sich haben versündigt an dem HERRN in der Wohnung der Gerechtigkeit und an dem HERRN, der ihrer Väter Hoffnung ist. 8 Fliehet aus Babel und ziehet aus der Chaldäer Lande und stellt euch als Böcke vor der Herde her. (Jeremia 51.6) (Jeremia 51.45)
9 Denn siehe, ich will große Völker in Haufen aus dem Lande gegen Mitternacht erwecken und wider Babel heraufbringen, die sich wider sie sollen rüsten, welche sie sollen auch gewinnen; ihre Pfeile sind wie die eines guten Kriegers, der nicht fehlt. 10 Und das Chaldäerland soll ein Raub werden, daß alle, die sie berauben, sollen genug davon haben, spricht der HERR; 11 darum daß ihr euch des freut und rühmt, daß ihr mein Erbteil geplündert habt, und hüpft wie die jungen Kälber und wiehert wie die starken Gäule. (5. Mose 32.27) (Jesaja 10.5) (Jesaja 10.7) (Jesaja 10.15)
12 Eure Mutter besteht mit großer Schande, und die euch geboren hat, ist zum Spott geworden; siehe, unter den Heiden ist sie die geringste, wüst, dürr und öde. 13 Denn vor dem Zorn des HERRN muß sie unbewohnt und ganz wüst bleiben, daß alle, so bei Babel vorübergehen, werden sich verwundern und pfeifen über all ihr Plage. (Jeremia 49.17) (Jeremia 51.37) 14 Rüstet euch wider Babel umher, alle Schützen, schießt in sie, spart die Pfeile nicht; denn sie hat wider den HERRN gesündigt.
15 Jauchzt über sie um und um! Sie muß sich ergeben, ihr Grundfesten sind zerfallen, ihre Mauern sind abgebrochen; denn das ist des HERRN Rache. Rächt euch an ihr, tut ihr, wie sie getan hat. (Offenbarung 18.6) 16 Rottet aus von Babel beide, den Säemann und den Schnitter in der Ernte, daß ein jeglicher vor dem Schwert des Tyrannen sich kehre zu seinem Volk und ein jeglicher fliehe in sein Land. 17 Israel hat müssen sein eine zerstreute Herde, die die Löwen verscheucht haben. Am ersten fraß sie der König von Assyrien; darnach überwältigte sie Nebukadnezar, der König zu Babel.
18 Darum spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, also: Siehe, ich will den König zu Babel heimsuchen und sein Land, gleichwie ich den König von Assyrien heimgesucht habe. 19 Israel aber will ich wieder heim zu seiner Wohnung bringen, daß sie auf Karmel und Basan weiden und ihre Seele auf dem Gebirge Ephraim und Gilead gesättigt werden soll. 20 Zur selben Zeit und in denselben Tagen wird man die Missetat Israels suchen, spricht der HERR, aber es wird keine da sein, und die Sünden Juda's, aber es wird keine gefunden werden; denn ich will sie vergeben denen, so ich übrigbleiben lasse. (Jeremia 31.34) (Jeremia 33.8)

Vergeltung für Babels übermut

21 Zieh hinauf wider das Land, das alles verbittert hat; zieh hinauf wider die Einwohner der Heimsuchung; verheere und verbanne ihre Nachkommen, spricht der HERR, und tue alles, was ich dir befohlen habe!
22 Es ist ein Kriegsgeschrei im Lande und großer Jammer. 23 Wie geht's zu, daß der Hammer der ganzen Welt zerbrochen und zerschlagen ist? Wie geht's zu, daß Babel eine Wüste geworden ist unter allen Heiden? (Jeremia 51.20) 24 Ich habe dir nachgestellt, Babel; darum bist du auch gefangen, ehe du dich's versahst; du bist getroffen und ergriffen, denn du hast dem HERRN getrotzt. 25 Der HERR hat seinen Schatz aufgetan und die Waffen seines Zorns hervorgebracht; denn der Herr, HERR Zebaoth hat etwas auszurichten in der Chaldäer Lande.
26 Kommt her wider sie, ihr vom Ende, öffnet ihre Kornhäuser, werft sie in einen Haufen und verbannt sie, daß ihr nichts übrigbleibe! 27 Erwürgt alle ihre Rinder, führt sie hinab zu Schlachtbank! Weh ihnen! denn der Tag ist gekommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 28 Man hört ein Geschrei der Flüchtigen und derer, so entronnen sind aus dem Lande Babel, auf daß sie verkündigen zu Zion die Rache des HERRN, unsers Gottes, die Rache seines Tempels. 29 Ruft viel wider Babel, belagert sie um und um, alle Bogenschützen, und laßt keinen davonkommen! Vergeltet ihr, wie sie verdient hat; wie sie getan hat, so tut ihr wieder! denn sie hat stolz gehandelt wider den HERR, den Heiligen in Israel. (Jeremia 50.15)
30 Darum soll ihre junge Mannschaft fallen auf ihren Gassen, und alle Kriegsleute sollen untergehen zur selben Zeit, spricht der HERR. 31 Siehe, du Stolzer, ich will an dich, spricht der Herr, HERR Zebaoth; denn dein Tag ist gekommen, die Zeit deiner Heimsuchung. 32 Da soll der Stolze stürzen und fallen, daß ihn niemand aufrichte; ich will seine Städte mit Feuer anstecken, das soll alles, was um ihn her ist, verzehren. 33 So spricht der HERR Zebaoth: Siehe, die Kinder Israel samt den Kindern Juda müssen Gewalt und Unrecht leiden; alle, die sie gefangen weggeführt haben, halten sie und wollen sie nicht loslassen.
34 Aber ihr Erlöser ist stark, der heißt HERR Zebaoth; der wird ihre Sache so ausführen, daß er das Land bebend und die Einwohner zu Babel zitternd mache.

Der Vernichter kommt über Babel

35 Schwert soll kommen, spricht der HERR, über die Chaldäer und über ihr Einwohner zu Babel und über ihre Fürsten und über ihre Weisen!
36 Schwert soll kommen über ihre Weissager, daß sie zu Narren werden; Schwert soll kommen über ihre Starken, daß sie verzagen! 37 Schwert soll kommen über ihre Rosse und Wagen und alles fremde Volk, so darin sind, daß sie zu Weibern werden! Schwert soll kommen über ihre Schätze, daß sie geplündert werden! (Jeremia 51.30) 38 Trockenheit soll kommen über ihre Wasser, daß sie versiegen! denn es ist ein Götzenland, und sie trotzen auf ihre schrecklichen Götzen. 39 Darum sollen Wüstentiere und wilde Hunde darin wohnen und die jungen Strauße; und es soll nimmermehr bewohnt werden und niemand darin hausen für und für, 40 gleichwie Gott Sodom und Gomorra samt ihren Nachbarn umgekehrt hat, spricht der HERR, daß niemand darin wohne noch ein Mensch darin hause. (1. Mose 19.24-25) 41 Siehe, es kommt ein Volk von Mitternacht her; viele Heiden und viele Könige werden vom Ende der Erde sich aufmachen. (Jeremia 50.9)
42 Die haben Bogen und Lanze; sie sind grausam und unbarmherzig; ihr Geschrei ist wie das Brausen des Meeres; sie reiten auf Rossen, gerüstet wie Kriegsmänner wider dich, du Tochter Babel. (Jeremia 6.23) 43 Wenn der König zu Babel ihr Gerücht hören wird, so werden ihm die Fäuste entsinken; ihm wird so angst und bange werden wie einer Frau in Kindsnöten. 44 Siehe, er kommt herauf wie ein Löwe vom stolzen Jordan wider die festen Hürden; denn ich will sie daraus eilends wegtreiben, und den, der erwählt ist, darübersetzen. Denn wer ist mir gleich, wer will micht meistern, und wer ist der Hirte, der mir widerstehen kann? (Jeremia 49.19-21)
45 So hört nun den Ratschlag des HERRN, den er über Babel hat, und seine Gedanken, die er hat über die Einwohner im Land der Chaldäer! Was gilt's? ob nicht die Hirtenknaben sie fortschleifen werden und ihre Wohnung zerstören.
46 Und die Erde wird beben von dem Geschrei, und es wird unter den Heiden erschallen, wenn Babel gewonnen wird.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.