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Jeremia - Kapitel 5

Dem sündigen Volk kann nicht mehr vergeben werden

1 Gehet durch die Gassen zu Jerusalem und schauet und erfahret und suchet auf ihrer Straße, ob ihr jemand findet, der recht tue und nach dem Glauben frage, so will ich dir gnädig sein. 2 Und wenn sie schon sprechen: "Bei dem lebendigen Gott!", so schwören sie doch falsch. 3 HERR, deine Augen sehen nach dem Glauben. Du schlägst sie, aber sie fühlen's nicht; du machst es schier aus mit ihnen, aber sie bessern sich nicht. Sie haben ein härter Angesicht denn ein Fels und wollen sich nicht bekehren. (Jesaja 48.4) (Jeremia 2.30)
4 Ich dachte aber: Wohlan, der arme Haufe ist unverständig, weiß nichts um des HERRN Weg und um ihres Gottes Recht. 5 Ich will zu den Gewaltigen gehen und mit ihnen reden; die werden um des HERRN Weg und ihres Gottes Recht wissen. Aber sie allesamt hatten das Joch zerbrochen und die Seile zerrissen. (Jeremia 2.20) 6 Darum wird sie auch der Löwe, der aus dem Walde kommt, zerreißen, und der Wolf aus der Wüste wird sie verderben, und der Parder wird um ihre Städte lauern; alle, die daselbst herausgehen, wird er fressen. Denn ihrer Sünden sind zuviel, und sie bleiben verstockt in ihrem Ungehorsam. (3. Mose 26.22) 7 Wie soll ich dir denn gnädig sein, weil mich meine Kinder verlassen und schwören bei dem, der nicht Gott ist? und nun ich ihnen vollauf gegeben habe, treiben sie Ehebruch und laufen ins Hurenhaus.
8 Ein jeglicher wiehert nach seines Nächsten Weib wie die vollen, müßigen Hengste. 9 Und ich sollte sie um solches nicht heimsuchen? spricht der HERR, und meine Seele sollte sich nicht rächen an solchem Volk, wie dies ist? (Jeremia 5.29) 10 Stürmet ihre Mauern und werfet sie um, und macht's nicht gar aus! Führet ihre Reben weg, denn sie sind nicht des HERRN; (Jeremia 4.27)
11 sondern sie verachten mich, beide, das Haus Israel und das Haus Juda, spricht der HERR. 12 Sie verleugnen den HERRN und sprechen: "Das ist er nicht, und so übel wird es uns nicht gehen; Schwert und Hunger werden wir nicht sehen.
13 Ja, die Propheten sind Schwätzer und haben auch Gottes Wort nicht; es gehe über sie selbst also!" 14 Darum spricht der HERR, der Gott Zebaoth: Weil ihr solche Rede treibt, siehe, so will ich meine Worte in deinem Munde zu Feuer machen, und dies Volk zu Holz, und es soll sie verzehren. 15 Siehe, ich will über euch vom Hause Israel, spricht der HERR, ein Volk von ferne bringen, ein mächtiges Volk, dessen Sprache du nicht verstehst, und kannst nicht vernehmen, was sie reden. (Jeremia 6.22)
16 Seine Köcher sind offene Gräber; es sind eitel Helden. 17 Sie werden deine Ernte und dein Brot verzehren; sie werde deine Söhne und Töchter fressen; sie werden deine Schafe und Rinder verschlingen; sie werden deine Weinstöcke und Feigenbäume verzehren; deine festen Städte, darauf du dich verläßt, werden sie mit dem Schwert verderben. 18 Doch will ich's, spricht der HERR, zur selben Zeit mit euch nicht gar aus machen.
19 Und ob sie würden sagen: "Warum tut uns der HERR, unser Gott, solches alles?", sollst du ihnen antworten: Wie ihr mich verlaßt und den fremden Göttern dient in eurem eigenen Lande, also sollt ihr auch Fremden dienen in einem Lande, das nicht euer ist.

Wider Unverstand und Unrecht

20 Solches sollt ihr verkündigen im Hause Jakob und predigen in Juda und sprechen:
21 Höret zu, ihr tolles Volk, das keinen Verstand hat, die da Augen haben, und sehen nicht, Ohren haben, und hören nicht! (Jesaja 6.9-10) 22 Wollt ihr mich nicht fürchten? spricht der HERR, und vor mir nicht erschrecken, der ich dem Meer den Sand zum Ufer setzte, darin es allezeit bleiben muß, darüber es nicht gehen darf? Und ob's schon wallet, so vermag's doch nichts; und ob seine Wellen schon toben, so dürfen sie doch nicht darüberfahren. (Hiob 38.8-11) 23 Aber dies Volk hat ein abtrünniges, ungehorsames Herz; sie bleiben abtrünnig und gehen immerfort weg 24 und sprechen nicht einmal in ihrem Herzen: Laßt uns doch den HERRN, unsern Gott, fürchten, der uns Frühregen und Spätregen zu rechter Zeit gibt und uns die Ernte treulich und jährlich behütet. (Apostelgeschichte 14.17) 25 Aber eure Missetaten hindern solches, und eure Sünden wenden das Gute von euch. (Jesaja 59.2) 26 Denn man findet unter meinem Volk Gottlose, die den Leuten nachstellen und Fallen zurichten, sie zu fangen, wie die Vogler tun.
27 Und ihre Häuser sind voller Tücke, wie ein Vogelbauer voller Lockvögel ist. Daher werden sie gewaltig und reich, fett und glatt. 28 Sie gehen mit bösen Stücken um; sie halten kein Recht, der Waisen Sache fördern sie nicht, daß auch sie Glück hätten, und helfen den Armen nicht zum Recht. (2. Mose 22.21) (Jesaja 1.23) 29 Sollte ich denn solches nicht heimsuchen, spricht der HERR, und meine Seele sollte sich nicht rächen an solchem Volk, wie dies ist? (Jeremia 5.9) 30 Es steht greulich und schrecklich im Lande.
31 Die Propheten weissagen falsch, und die Priester herrschen in ihrem Amt, und mein Volk hat's gern also. Wie will es euch zuletzt darob gehen?

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)