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Jeremia - Kapitel 48

Weissagung gegen Moab

1 Wider Moab. So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Weh der Stadt Nebo! denn sie ist zerstört und liegt elend; Kirjathaim ist gewonnen; die hohe Feste steht elend und ist zerrissen. 2 Der Trotz Moabs ist aus, den sie an Hesbon hatten; denn man gedenkt Böses wider sie: "Kommt, wir wollen sie ausrotten, daß sie kein Volk mehr seien." Und du, Madmen, mußt auch verderbt werden; das Schwert wird hinter dich kommen. 3 Man hört ein Geschrei zu Horonaim von Verstören und großem Jammer. 4 Moab ist zerschlagen! man hört ihre Kleinen schreien; 5 denn sie gehen mit Weinen den Weg hinauf gen Luhith, und die Feinde hören ein Jammergeschrei den Weg von Horonaim herab: 6 "Hebt euch weg und errettet euer Leben!" Aber du wirst sein wie die Heide in der Wüste. (Jeremia 17.6) 7 Darum daß du dich auf deine Gebäude verläßt und auf deine Schätze, sollst du auch gewonnen werden; und Kamos muß hinaus gefangen wegziehen samt seinen Priestern und Fürsten. (1. Könige 11.7)
8 Denn der Verstörer wird über alle Städte kommen, daß nicht eine Stadt entrinnen wird. Es sollen beide, die Gründe verderbt und die Ebenen verstört werden; denn der HERR hat's gesagt. 9 Gebt Moab Federn: er wird ausgehen, als flöge er; und seine Städte werden wüst liegen, daß niemand darin wohnen wird. 10 Verflucht sei, der des HERRN Werk lässig tut; verflucht sei, der sein Schwert aufhält, daß es nicht Blut vergieße! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) (1. Samuel 15.11)
11 Moab ist von seiner Jugend auf sicher gewesen und auf seinen Hefen stillgelegen und ist nie aus einem Faß ins andere gegossen und nie ins Gefängnis gezogen; darum ist sein Geschmack ihm geblieben und sein Geruch nicht verändert worden.
12 Darum siehe, spricht der HERR, es kommt die Zeit, daß ich ihnen will Schröter schicken, die sie ausschroten sollen und ihre Fässer ausleeren und ihre Krüge zerschmettern. 13 Und Moab soll über dem Kamos zu Schanden werden, gleichwie das Haus Israel über Beth-El zu Schanden geworden ist, darauf sie sich doch verließen. 14 Wie dürft ihr sagen: Wir sind die Helden und die rechten Kriegsleute?
15 so doch Moab muß verstört und ihre Städte erstiegen werden und ihre beste Mannschaft zur Schlachtbank herabgehen muß, spricht der König, welcher heißt der HERR Zebaoth. 16 Denn der Unfall Moabs wird bald kommen, und ihr Unglück eilt sehr. 17 Habt doch Mitleid mit ihnen alle, die ihr um sie her wohnt und ihren Namen kennt, und sprecht: "Wie ist die starke Rute und der herrliche Stab so zerbrochen!"
18 Herab von der Herrlichkeit, du Einwohnerin, Tochter Dibon, und sitze in der Dürre! Denn der Verstörer Moabs wird zu dir hinaufkommen und deine Festen zerreißen. 19 Tritt auf die Straße und schaue, du Einwohnerin Aroers; frage die, so da fliehen und entrinnen, und sprich: "Wie geht's?" 20 Ach, Moab ist verwüstet und verderbt! Heult und schreit; sagt's am Arnon, daß Moab verstört sei! 21 Die Strafe ist über das ebene Land gegangen, nämlich über Holon, Jahza, Mephaath, 22 Dibon, Nebo, Beth-Diblathaim, 23 Kirjathaim, Beth-Gamul, Beth-Meon, 24 Karioth, Bozra und über alle Städte im Lande Moab, sie liegen fern oder nahe. 25 Das Horn Moabs ist abgehauen, und sein Arm ist zerbrochen, spricht der HERR.

Moabs Hochmut findet seine Strafe

26 Macht es trunken (denn es hat sich wider den HERRN erhoben), daß es speien und die Hände ringen müsse, auf daß es auch zum Gespött werde. (Jeremia 25.15)
27 Denn Israel hat dein Gespött sein müssen, als wäre es unter den Dieben gefunden; und weil du solches wider dasselbe redest, sollst du auch weg müssen. 28 O ihr Einwohner in Moab, verlaßt die Städte und wohnt in den Felsen und tut wie die Tauben, so da nisten in den hohlen Löchern! 29 Man hat immer gesagt von dem stolzen Moab, daß es sehr stolz sei, hoffärtig, hochmütig, trotzig und übermütig.
30 Aber der HERR spricht: Ich kenne seinen Zorn wohl, daß er nicht soviel vermag und untersteht sich, mehr zu tun, denn sein Vermögen ist. 31 Darum muß ich über Moab heulen und über das ganze Moab schreien und über die Leute zu Kir-Heres klagen. 32 Mehr als über Jaser muß ich über dich, du Weinstock zu Sibma, weinen, dessen Reben über das Meer reichten und bis an das Meer Jaser kamen. Der Verstörer ist in deine Ernte und Weinlese gefallen; 33 Freude und Wonne ist aus dem Felde weg und aus dem Lande Moab, und man wird keinen Wein mehr keltern; der Weintreter wird nicht mehr sein Lied singen 34 von des Geschreies wegen zu Hesbon bis gen Eleale, welches bis gen Jahza erschallt, von Zoar an bis gen Horonaim, bis zum dritten Eglath; denn auch die Wasser Nimrims sollen versiegen. 35 Und ich will, spricht der HERR, in Moab damit ein Ende machen, daß sie nicht mehr auf den Höhen opfern und ihren Göttern räuchern sollen. 36 Darum seufzt mein Herz über Moab wie Flöten, und über die Leute zu Kir-Heres seufzt mein Herz wie Flöten; denn das Gut, das sie gesammelt, ist zu Grunde gegangen. (Jesaja 15.7) (Jesaja 16.11) (Jeremia 4.19)
37 Alle Köpfe werden kahl sein und alle Bärte abgeschoren, aller Hände zerritzt, und jedermann wird Säcke anziehen. (Jeremia 47.5) 38 Auf allen Dächern und Gassen, allenthalben in Moab, wird man Klagen; denn ich habe Moab zerbrochen wie ein unwertes Gefäß, spricht der HERR. 39 O wie ist es verderbt, wie heulen sie! Wie schändlich hängen sie die Köpfe! Und Moab ist zum Spott und zum Schrecken geworden allen, so ringsumher wohnen. 40 Denn so spricht der HERR: Siehe, er fliegt daher wie ein Adler und breitet seine Flügel aus über Moab. (Jeremia 49.22)
41 Karioth ist gewonnen, und die festen Städte sind eingenommen; und das Herz der Helden in Moab wird zu derselben Zeit sein wie einer Frau Herz in Kindesnöten. 42 Denn Moab muß vertilgt werden, daß sie kein Volk mehr seien, darum daß es sich wider den HERR erhoben hat. 43 Schrecken, Grube und Strick kommt über dich, du Einwohner in Moab, spricht der HERR. 44 Wer dem Schrecken entflieht, der wird in die Grube fallen, und wer aus der Grube kommt, der wird im Strick gefangen werden; denn ich will über Moab kommen lassen ein Jahr ihrer Heimsuchung, spricht der HERR. (Jesaja 24.17-18)
45 Die aus der Schlacht entrinnen, werden Zuflucht suchen zu Hesbon; aber es wird ein Feuer aus Hesbon und eine Flamme aus Sihon gehen, welche die Örter in Moab und die kriegerischen Leute verzehren wird. (4. Mose 21.28-29) 46 Weh dir, Moab! verloren ist das Volk des Kamos; denn man hat deine Söhne und Töchter genommen und gefangen weggeführt.
47 Aber in der letzten Zeit will ich das Gefängnis Moabs wenden, spricht der HERR. Das sei gesagt von der Strafe über Moab.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.