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Jeremia - Kapitel 47

Weissagung gegen die Philister

1 Dies ist das Wort des HERRN, das zum Propheten Jeremia geschah wider die Philister, ehe denn Pharao Gaza schlug. (Jesaja 14.29-32) (Hesekiel 25.15-17) 2 So spricht der HERR: Siehe, es kommen Wasser herauf von Mitternacht, die eine Flut machen werden und das Land und was darin ist, die Städte und die, so darin wohnen, wegreißen werden, daß die leute werden schreien und alle Einwohner im Lande heulen
3 vor dem Getümmel ihrer starken Rosse, so dahertraben, und vor dem Rasseln ihrer Wagen und Poltern ihrer Räder; daß sich die Väter nicht werden umsehen nach den Kindern, so verzagt werden sie sein 4 vor dem Tage, so da kommt, zu verstören alle Philister und auszureuten Tyrus und Sidon samt ihren andern Gehilfen. Denn der HERR wird die Philister, die das Übrige sind aus der Insel Kaphthor, verstören. 5 Gaza wird kahl werden, und Askalon samt den übrigen in ihren Gründen wird verderbt. Wie lange ritzest du dich? (Jeremia 41.5) (Jeremia 48.37) (Amos 1.6-8) (Zephanja 2.4) (Sacharja 9.5) 6 O du Schwert des HERRN, wann willst du doch aufhören? Fahre doch in deine Scheide und ruhe und sei still! 7 Aber wie kannst du aufhören, weil der HERR dir Befehl getan hat wider die Anfurt am Meer bestellt?

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)