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Jeremia - Kapitel 46

Weissagung gegen Ägypten: Niederlage bei Karkemisch

1 Dies ist das Wort des HERRN, das zu dem Propheten Jeremia geschehen ist wider alle Heiden. 2 Wider Ägypten. Wider das Heer Pharao Nechos, des Königs in Ägypten, welches lag am Wasser Euphrat zu Karchemis, das der König zu Babel, Nebukadnezar, schlug im vierten Jahr Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs in Juda: (2. Chronik 35.20) (Jesaja 19.1) (Hesekiel 29.1)
3 Rüstet Schild und Tartsche (großer Schild) und ziehet in den Streit!
4 Spannet Rosse an und lasset Reiter aufsitzen, setzt Helme auf und schärft die Spieße und ziehet den Panzer an! 5 Wie kommt's aber, daß ich sehe, daß sie verzagt sind und die Flucht geben und ihre Helden erschlagen sind? Sie fliehen, daß sie sich auch nicht umsehen. Schrecken ist um und um, spricht der HERR. 6 Der Schnelle kann nicht entfliehen noch der Starke entrinnen. Gegen Mitternacht am Wasser Euphrat sind sie gefallen und darniedergelegt. 7 Wer ist der, so heraufzieht wie der Nil, und seine Wellen erheben sich wie Wasserwellen?
8 Ägypten zieht herauf wie der Nil, und seine Wellen erheben sich wie Wasserwellen, und es spricht: Ich will hinaufziehen, das Land bedecken und die Stadt verderben samt denen, die darin wohnen. 9 Wohlan, sitzt auf die Rosse, rennt mit den Wagen, laßt die Helden ausziehen, die Mohren, und aus Put, die den Schild führen, und die Schützen aus Lud! 10 Denn dies ist der Tag des Herrn HERRN Zebaoth, ein Tag der Rache, daß er sich an seinen Feinden räche, da das Schwert fressen und von ihrem Blut voll und trunken werden wird. Denn sie müssen dem Herrn HERRN Zebaoth ein Schlachtopfer werden im Lande gegen Mitternacht am Wasser Euphrat. (5. Mose 32.42) (Jesaja 34.5) 11 Gehe hinauf gen Gilead und hole Salbe, Jungfrau, Tochter Ägyptens! Aber es ist umsonst, daß du viel arzneiest; du wirst doch nicht heil! (Jeremia 8.22)
12 Deine Schande ist unter die Heiden erschollen, deines Heulens ist das Land voll; denn ein Held fällt über den andern und liegen beide miteinander darnieder.

Weissagung gegen Ägypten: Die Babylonier fallen ein

13 Dies ist das Wort des HERRN, das er zu dem Propheten Jeremia redete, da Nebukadnezar, der König zu Babel, daherzog, Ägyptenland zu schlagen;
14 Verkündiget in Ägypten und saget's an zu Migdol, saget's an zu Noph und Thachpanhes und sprecht: Stelle dich zur Wehr! denn das Schwert wird fressen, was um dich her ist. 15 Wie geht's zu, daß deine Gewaltigen zu Boden fallen und können nicht bestehen? Der HERR hat sie so gestürzt. 16 Er macht, daß ihrer viel fallen, daß einer mit dem andern darniederliegt. Da sprachen sie: Wohlauf, laßt uns wieder zu unserm Volk ziehen, in unser Vaterland vor dem Schwert des Tyrannen! 17 Daselbst schrie man ihnen nach: Pharao, der König Ägyptens, liegt: er hat sein Gezelt gelassen! 18 So wahr als ich lebe, spricht der König, der HERR Zebaoth heißt: Jener wird daherziehen so hoch, wie der Berg Thabor unter den Bergen ist und wie der Karmel am Meer ist. 19 Nimm dein Wandergerät, du Einwohnerin, Tochter Ägyptens; denn Noph wird wüst und verbrannt werden, daß niemand darin wohnen wird.
20 Ägypten ist ein sehr schönes Kalb; aber es kommt von Mitternacht der Schlächter. 21 Auch die, so darin um Sold dienen, sind wie gemästete Kälber; aber sie müssen sich dennoch wenden, flüchtig werden miteinander und werden nicht bestehen; denn der Tag ihres Unfalls wird über sie kommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 22 Man hört sie davonschleichen wie eine Schlange; denn jene kommen mit Heereskraft und bringen Äxte über sie wie die Holzhauer.
23 Die werden hauen also in ihrem Wald, spricht der HERR, daß es nicht zu zählen ist; denn ihrer sind mehr als Heuschrecken, die niemand zählen kann. 24 Die Tochter Ägyptens steht mit Schanden; denn sie ist dem Volk von Mitternacht in die Hände gegeben. 25 Der HERR Zebaoth, der Gott Israels, spricht: Siehe, ich will heimsuchen den Amon zu No und den Pharao und Ägypten samt seinen Göttern und Königen, ja, Pharao mit allen, die sich auf ihn verlassen, (Jeremia 43.12)
26 daß ich sie gebe in die Hände denen, die ihnen nach ihrem Leben stehen, und in die Hände Nebukadnezars, des Königs zu Babel, und seiner Knechte. Und darnach sollst du bewohnt werden wie vor alters, spricht der HERR.

Trostwort an Israel

27 Aber du, mein Knecht Jakob, fürchte dich nicht, und du, Israel, verzage nicht! Denn siehe, ich will dir aus fernen Landen und deinem Samen aus dem Lande seines Gefängnisses helfen, daß Jakob soll wiederkommen und in Frieden sein und die Fülle haben, und niemand soll ihn schrecken. (Jesaja 44.2) (Jeremia 30.10)
28 Darum fürchte dich nicht, du, Jakob, mein Knecht, spricht der HERR; denn ich bin bei dir. Mit allen Heiden, dahin ich dich verstoßen habe, will ich ein Ende machen; aber mit dir will ich nicht ein Ende machen, sondern ich will dich züchtigen mit Maßen, auf daß ich dich nicht ungestraft lasse. (Jeremia 30.11)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.