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Jeremia - Kapitel 46

Weissagung gegen Ägypten: Niederlage bei Karkemisch

1 Dies ist das Wort des HERRN, das zu dem Propheten Jeremia geschehen ist wider alle Heiden. 2 Wider Ägypten. Wider das Heer Pharao Nechos, des Königs in Ägypten, welches lag am Wasser Euphrat zu Karchemis, das der König zu Babel, Nebukadnezar, schlug im vierten Jahr Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs in Juda: (2. Chronik 35.20) (Jesaja 19.1) (Hesekiel 29.1)
3 Rüstet Schild und Tartsche (großer Schild) und ziehet in den Streit!
4 Spannet Rosse an und lasset Reiter aufsitzen, setzt Helme auf und schärft die Spieße und ziehet den Panzer an! 5 Wie kommt's aber, daß ich sehe, daß sie verzagt sind und die Flucht geben und ihre Helden erschlagen sind? Sie fliehen, daß sie sich auch nicht umsehen. Schrecken ist um und um, spricht der HERR. 6 Der Schnelle kann nicht entfliehen noch der Starke entrinnen. Gegen Mitternacht am Wasser Euphrat sind sie gefallen und darniedergelegt. 7 Wer ist der, so heraufzieht wie der Nil, und seine Wellen erheben sich wie Wasserwellen?
8 Ägypten zieht herauf wie der Nil, und seine Wellen erheben sich wie Wasserwellen, und es spricht: Ich will hinaufziehen, das Land bedecken und die Stadt verderben samt denen, die darin wohnen. 9 Wohlan, sitzt auf die Rosse, rennt mit den Wagen, laßt die Helden ausziehen, die Mohren, und aus Put, die den Schild führen, und die Schützen aus Lud! 10 Denn dies ist der Tag des Herrn HERRN Zebaoth, ein Tag der Rache, daß er sich an seinen Feinden räche, da das Schwert fressen und von ihrem Blut voll und trunken werden wird. Denn sie müssen dem Herrn HERRN Zebaoth ein Schlachtopfer werden im Lande gegen Mitternacht am Wasser Euphrat. (5. Mose 32.42) (Jesaja 34.5) 11 Gehe hinauf gen Gilead und hole Salbe, Jungfrau, Tochter Ägyptens! Aber es ist umsonst, daß du viel arzneiest; du wirst doch nicht heil! (Jeremia 8.22)
12 Deine Schande ist unter die Heiden erschollen, deines Heulens ist das Land voll; denn ein Held fällt über den andern und liegen beide miteinander darnieder.

Weissagung gegen Ägypten: Die Babylonier fallen ein

13 Dies ist das Wort des HERRN, das er zu dem Propheten Jeremia redete, da Nebukadnezar, der König zu Babel, daherzog, Ägyptenland zu schlagen;
14 Verkündiget in Ägypten und saget's an zu Migdol, saget's an zu Noph und Thachpanhes und sprecht: Stelle dich zur Wehr! denn das Schwert wird fressen, was um dich her ist. 15 Wie geht's zu, daß deine Gewaltigen zu Boden fallen und können nicht bestehen? Der HERR hat sie so gestürzt. 16 Er macht, daß ihrer viel fallen, daß einer mit dem andern darniederliegt. Da sprachen sie: Wohlauf, laßt uns wieder zu unserm Volk ziehen, in unser Vaterland vor dem Schwert des Tyrannen! 17 Daselbst schrie man ihnen nach: Pharao, der König Ägyptens, liegt: er hat sein Gezelt gelassen! 18 So wahr als ich lebe, spricht der König, der HERR Zebaoth heißt: Jener wird daherziehen so hoch, wie der Berg Thabor unter den Bergen ist und wie der Karmel am Meer ist. 19 Nimm dein Wandergerät, du Einwohnerin, Tochter Ägyptens; denn Noph wird wüst und verbrannt werden, daß niemand darin wohnen wird.
20 Ägypten ist ein sehr schönes Kalb; aber es kommt von Mitternacht der Schlächter. 21 Auch die, so darin um Sold dienen, sind wie gemästete Kälber; aber sie müssen sich dennoch wenden, flüchtig werden miteinander und werden nicht bestehen; denn der Tag ihres Unfalls wird über sie kommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 22 Man hört sie davonschleichen wie eine Schlange; denn jene kommen mit Heereskraft und bringen Äxte über sie wie die Holzhauer.
23 Die werden hauen also in ihrem Wald, spricht der HERR, daß es nicht zu zählen ist; denn ihrer sind mehr als Heuschrecken, die niemand zählen kann. 24 Die Tochter Ägyptens steht mit Schanden; denn sie ist dem Volk von Mitternacht in die Hände gegeben. 25 Der HERR Zebaoth, der Gott Israels, spricht: Siehe, ich will heimsuchen den Amon zu No und den Pharao und Ägypten samt seinen Göttern und Königen, ja, Pharao mit allen, die sich auf ihn verlassen, (Jeremia 43.12)
26 daß ich sie gebe in die Hände denen, die ihnen nach ihrem Leben stehen, und in die Hände Nebukadnezars, des Königs zu Babel, und seiner Knechte. Und darnach sollst du bewohnt werden wie vor alters, spricht der HERR.

Trostwort an Israel

27 Aber du, mein Knecht Jakob, fürchte dich nicht, und du, Israel, verzage nicht! Denn siehe, ich will dir aus fernen Landen und deinem Samen aus dem Lande seines Gefängnisses helfen, daß Jakob soll wiederkommen und in Frieden sein und die Fülle haben, und niemand soll ihn schrecken. (Jesaja 44.2) (Jeremia 30.10)
28 Darum fürchte dich nicht, du, Jakob, mein Knecht, spricht der HERR; denn ich bin bei dir. Mit allen Heiden, dahin ich dich verstoßen habe, will ich ein Ende machen; aber mit dir will ich nicht ein Ende machen, sondern ich will dich züchtigen mit Maßen, auf daß ich dich nicht ungestraft lasse. (Jeremia 30.11)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.