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Jeremia - Kapitel 42

Jeremia warnt vor der Auswanderung nach Ägypten

1 Da traten herzu alle Hauptleute des Heeres, Johanan, der Sohn Kareahs, Jesanja, der Sohn Hosajas, samt dem ganzen Volk, klein und groß, 2 und sprachen zum Propheten Jeremia: Laß doch unser Gebet vor dir gelten und bitte für uns den HERRN, deinen Gott, für alle diese Übrigen (denn unser ist leider wenig geblieben von vielen, wie du uns selbst siehst mit deinen Augen), 1 3 daß uns der HERR, dein Gott, wolle anzeigen, wohin wir ziehen und was wir tun sollen. 4 Und der Prophet Jeremia sprach zu ihnen: Wohlan, ich will gehorchen; und siehe, ich will den HERRN, euren Gott, bitten, wie ihr gesagt habt; und alles, was euch der HERR antworten wird, das will ich euch anzeigen und will euch nichts verhalten. 5 Und sie sprachen zu Jeremia: Der HERR sei ein gewisser und wahrhaftiger Zeuge zwischen uns, wo wir nicht tun werden alles, was dir der HERR, dein Gott, an uns befehlen wird.
6 Es sei Gutes oder Böses, so wollen wir gehorchen der Stimme des HERRN, unsers Gottes, zu dem wir dich senden; auf daß es uns wohl gehe, so wir der Stimme des HERRN, unsers Gottes, gehorchen. 7 Und nach zehn Tagen geschah des HERRN Wort zu Jeremia.
8 Da rief er Johanan, den Sohn Kareahs, und alle Hauptleute des Heeres, die bei ihm waren, und alles Volk, klein und groß, 9 und sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels, zu dem ihr mich gesandt habt, daß ich euer Gebet vor ihn sollte bringen: 10 Werdet ihr in diesem Lande bleiben, so will ich euch bauen und nicht zerbrechen; ich will euch pflanzen und nicht ausreuten; denn es hat mich schon gereut das Übel, das ich euch getan habe.
11 Ihr sollt euch nicht fürchten vor dem König zu Babel, vor dem ihr euch fürchtet, spricht der HERR; ihr sollt euch vor ihm nicht fürchten, denn ich will bei euch sein, daß ich euch helfe und von seiner Hand errette. 12 Ich will euch Barmherzigkeit erzeigen und mich über euch erbarmen und euch wieder in euer Land bringen. 13 Werdet ihr aber sagen: Wir wollen nicht in diesem Lande bleiben, damit ihr ja nicht gehorcht der Stimme des HERRN, eures Gottes,
14 sondern sagen: Nein, wir wollen nach Ägyptenland ziehen, daß wir keinen Krieg sehen noch der Posaune Schall hören und nicht Hunger Brots halben leiden müssen; daselbst wollen wir bleiben: 15 nun so hört des HERRN Wort, ihr übrigen aus Juda! So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Werdet ihr euer Angesicht richten, nach Ägyptenland zu ziehen, daß ihr daselbst bleiben wollt, 16 so soll euch das Schwert, vor dem ihr euch fürchtet, in Ägyptenland treffen, und der Hunger, des ihr euch besorgt, soll stets hinter euch her sein in Ägypten, und sollt daselbst sterben. 17 Denn sie seien, wer sie wollen, die ihr Angesicht richten, daß sie nach Ägypten ziehen, daselbst zu bleiben, die sollen sterben durchs Schwert, Hunger und Pestilenz, und soll keiner übrigbleiben noch entrinnen dem Übel, das ich über sie will kommen lassen. 2 18 Denn so spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Gleichwie mein Zorn und Grimm über die Einwohner zu Jerusalem ausgeschüttet ist, so soll er auch über euch ausgeschüttet werden, wo ihr nach Ägypten zieht, daß ihr zum Fluch, zum Wunder, Schwur und Schande werdet und diese Stätte nicht mehr sehen sollt.
19 Das Wort des HERRN gilt euch, ihr übrigen aus Juda, daß ihr nicht nach Ägypten zieht. Darum so wisset, daß ich euch heute bezeuge; 20 ihr werdet sonst euer Leben verwahrlosen. Denn ihr habt mich gesandt zum HERRN, eurem Gott, und gesagt: Bitte den HERRN, unsern Gott, für uns; und alles, was der HERR, unser Gott, sagen wird, das zeige uns an, so wollen wir darnach tun. 3 21 Das habe ich euch heute zu wissen getan; aber ihr wollt der Stimme des HERRN, eures Gottes, nicht gehorchen noch alle dem, das er mir befohlen hat. 22 So sollt ihr nun wissen, daß ihr durch Schwert, Hunger und Pestilenz sterben müßt an dem Ort, dahin ihr gedenkt zu ziehen, daß ihr daselbst wohnen wollt.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. 4 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. 5 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - 6, 7, 8, 9 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - 10, 11 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - 12, 13 

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. 14, 15, 16, 17, 18 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. 19 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - 20, 21, 22 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - 23 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - 24, 25, 26 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. 27, 28, 29 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. 30 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - 31, 32, 33, 34, 35, 36 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

Querverweise

1 Jeremia 37.3: Es sandte gleichwohl der König Zedekia Juchal, den Sohn Selemjas, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, zum Propheten Jeremia und ließ ihm sagen: Bitte den HERRN, unsern Gott, für uns!

2 Jeremia 29.17-18: ja, also spricht der HERR Zebaoth: Siehe, ich will Schwert, Hunger und Pestilenz unter sie schicken und will mit ihnen umgehen wie mit den schlechten Feigen, davor einen ekelt zu essen,

3 Jeremia 42.5: Und sie sprachen zu Jeremia: Der HERR sei ein gewisser und wahrhaftiger Zeuge zwischen uns, wo wir nicht tun werden alles, was dir der HERR, dein Gott, an uns befehlen wird.

4 1. Mose 31.39: was die Tiere zerrissen, brachte ich dir nicht, ich mußte es bezahlen; du fordertest es von meiner Hand, es mochte mir des Tages oder des Nachts gestohlen sein.

5 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,

6 3. Mose 20.6: Wenn eine Seele sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachfolgt, so will ich mein Antlitz wider dieselbe Seele setzen und will sie aus ihrem Volk ausrotten.

7 3. Mose 20.27: Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr Blut sei auf ihnen.

8 5. Mose 18.10: daß nicht jemand unter dir gefunden werde, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Weissager oder Tagewähler oder der auf Vogelgeschrei achte oder ein Zauberer

9 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt wohl, was Saul getan hat, wie er die Wahrsager und Zeichendeuter ausgerottet hat vom Lande; warum willst du denn meine Seele ins Netz führen, daß ich getötet werde?

10 3. Mose 18.23: Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.

11 5. Mose 27.21: Verflucht sei wer irgend bei einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

12 5. Mose 13.7: Wenn dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn oder deine Tochter oder das Weib in deinen Armen oder dein Freund, der dir ist wie dein Herz, heimlich überreden würde und sagen: Laß uns gehen und andern Göttern dienen! - die du nicht kennst noch deine Väter,

13 5. Mose 17.2: Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der HERR, geben wird, jemand gefunden wird, Mann oder Weib, der da übel tut vor den Augen des HERRN, deines Gottes, daß er seinen Bund übertritt

14 2. Mose 23.9: Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

15 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.

16 5. Mose 10.18-19: und schafft Recht den Waisen und Witwen und hat die Fremdlinge lieb, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.

17 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.

18 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisen und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

19 Jesaja 1.17: lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, helfet dem Unterdrückten, schaffet dem Waisen Recht, führet der Witwe Sache.

20 3. Mose 25.36: und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.

21 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

22 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,

23 5. Mose 24.12-13: Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand,

24 2. Mose 21.6: so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.

25 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht in deinem Herzen und fluche dem Reichen nicht in deiner Schlafkammer; denn die Vögel des Himmels führen die Stimme fort, und die Fittiche haben, sagen's weiter.

26 Apostelgeschichte 23.5: Und Paulus sprach: Liebe Brüder, ich wußte nicht, daß er der Hohepriester ist. Denn es steht geschrieben: "Dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen."

27 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt, die allerlei Mutter bricht bei den Kindern Israel, unter den Menschen und unter dem Vieh; denn sie sind mein.

28 2. Mose 13.13: Die Erstgeburt vom Esel sollst du lösen mit einem Schaf; wo du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Aber alle erste Menschengeburt unter deinen Söhnen sollst du lösen.

29 5. Mose 18.4: und die Erstlinge deines Korns, deines Mostes und deines Öls und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe.

30 3. Mose 22.27: Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.

31 3. Mose 7.24: Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.

32 3. Mose 11.40: Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen, und ist unrein bis an den Abend

33 3. Mose 17.15: Und welche Seele ein Aas oder was vom Wild zerrissen ist, ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.

34 3. Mose 22.8: Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR.

35 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen - dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er's esse oder daß er's verkaufe einem Ausländer; denn du bist ein heiliges Volk dem HERRN, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

36 Hesekiel 44.31: Was aber ein Aas oder zerrissen ist, es sei von Vögeln oder Tieren, das sollen die Priester nicht essen.