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Jeremia - Kapitel 41

Gedaljas Ermordung durch Jischmael

1 Aber im siebenten Monat kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elisamas, aus königlichem Stamm, einer von den Obersten des Königs, und zehn Männer mit ihm zu Gedalja, dem Sohn Ahikams, gen Mizpa und sie aßen daselbst zu Mizpa miteinander. (2. Könige 25.25) (Jeremia 40.8) 2 Und Ismael, der Sohn Nethanjas, macht sich auf samt den zehn Männern, die bei ihm waren und schlugen Gedalja, den Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans, mit dem Schwert zu Tode, darum daß ihn der König zu Babel über das Land gesetzt hatte; (Jeremia 40.5) 3 dazu alle Juden, die bei Gedalja waren zu Mizpa, und die Chaldäer, die sie daselbst fanden, alle Kriegsleute, schlug Ismael. 4 Des andern Tages, nachdem Gedalja erschlagen war und es noch niemand wußte,
5 kamen achtzig Männer von Sichem, von Silo und von Samaria und hatten die Bärte abgeschoren und ihre Kleider zerrissen und sich zerritzt und trugen Speisopfer und Weihrauch mit sich, daß sie es brächten zum Hause des HERRN. (3. Mose 19.28) 6 Und Ismael, der Sohn Nethanjas, ging heraus von Mizpa ihnen entgegen, ging daher und weinte. Als er nun an sie kam, sprach er zu ihnen: Ihr sollt zu Gedalja, dem Sohn Ahikams, kommen. 7 Da sie aber mitten in die Stadt kamen, ermordete sie Ismael, der Sohn Nethanjas, und die Männer, so bei ihm waren, und warf sie in den Brunnen. 8 Aber es waren zehn Männer darunter, die sprachen zu Ismael: Töte uns nicht; wir haben Vorrat im Acker liegen von Weizen, Gerste, Öl und Honig. Also ließ er ab und tötete sie nicht mit den andern. 9 Der Brunnen aber, darein Ismael die Leichname der Männer warf, welche er hatte erschlagen samt dem Gedalja, ist der, den der König Asa machen ließ wider Baesa, den König Israels; den füllte Ismael, der Sohn Nethanjas, mit den Erschlagenen. (1. Könige 15.16) (1. Könige 15.22)
10 Und was übriges Volk war zu Mizpa, auch die Königstöchter, führte Ismael, der Sohn Nethanjas, gefangen weg samt allem übrigen Volk zu Mizpa, über welche Nebusaradan, der Hauptmann, hatte gesetzt Gedalja, den Sohn Ahikams, und zog hin und wollte hinüber zu den Kindern Ammon.

Der Plan einer Flucht nach Äypten

11 Da aber Johanan, der Sohn Kareahs, erfuhr und alle Hauptleute des Heeres, die bei ihm waren, all das Übel, das Ismael, der Sohn Nethanjas, begangen hatte,
12 nahmen sie zu sich alle Männer und zogen hin, wider Ismael, den Sohn Nethanjas, zu streiten; und trafen ihn an dem großen Wasser bei Gibeon. 13 Da nun alles Volk, so bei Ismael war, sah den Johanan, den Sohn Kareahs, und alle die Hauptleute des Heeres, die bei ihm waren, wurden sie froh. 14 Und das ganze Volk, das Ismael hatte von Mizpa weggeführt, wandte sich um und kehrte wiederum zu Johanan, dem Sohne Kareahs. 15 Aber Ismael, der Sohn Nethanjas, entrann dem Johanan mit acht Männern, und zog zu den Kindern Ammon. 16 Und Johanan, der Sohn Kareahs, samt allen Hauptleuten des Heeres, so bei ihm waren, nahmen all das übrige Volk, so sie wiedergebracht hatten von Ismael, dem Sohn Nethanjas, aus Mizpa zu sich (weil Gedalja, der Sohn Ahikams, erschlagen war), nämlich die Kriegsmänner, Weiber und die Kinder und Kämmerer, so sie von Gibeon hatten wiedergebracht;
17 und zogen hin und kehrten ein zur Herberge Chimhams, die bei Bethlehem war, und wollten nach Ägypten ziehen vor den Chaldäern. 18 Denn sie fürchteten sich vor ihnen, weil Ismael, der Sohn Nethanjas, Gedalja, den Sohn Ahikams, erschlagen hatte, den der König zu Babel über das Land gesetzt hatte.

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4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.