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Jeremia - Kapitel 40

Jeremia bleibt im Lande. Gedaljas Statthalterschaft

1 Dies ist das Wort, so vom HERRN geschah zu Jeremia, da ihn Nebusaradan, der Hauptmann, losließ zu Rama; denn er war mit Ketten gebunden unter allen denen, die zu Jerusalem und in Juda gefangen waren, daß man sie gen Babel wegführen sollte. (Jeremia 39.11-14) 2 Da nun der Hauptmann Jeremia zu sich hatte lassen holen, sprach er zu ihm: Der HERR, dein Gott, hat dies Unglück über diese Stätte geredet.
3 und hat's auch kommen lassen und getan, wie er geredet hat; denn ihr habt gesündigt wider den HERRN und seiner Stimme nicht gehorcht; darum ist euch solches widerfahren. 4 Und nun siehe, ich habe dich heute losgemacht von den Ketten, womit deine Hände gebunden waren. Gefällt dir's, mit mir gen Babel zu ziehen, so komm, du sollst mir befohlen sein; gefällt dir's aber nicht, mit mir gen Babel zu ziehen, so laß es anstehen. Siehe, da hast du das ganze Land vor dir; wo dich's gut dünkt und dir gefällt, da zieh hin. 5 Denn weiter hinaus wird kein Wiederkehren sein. Darum magst du umkehren zu Gedalja, dem Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans, welchen der König zu Babel gesetzt hat über die Städte in Juda, und bei ihm unter dem Volk bleiben; oder gehe, wohin dir's wohl gefällt. Und der Hauptmann gab ihm Zehrung und Geschenke und ließ ihn gehen. (Jeremia 39.14) 6 Also kam Jeremia zu Gedalja, dem Sohn Ahikams, gen Mizpa und blieb bei ihm unter dem Volk, das im Lande noch übrig war. 7 Da nun die Hauptleute, so auf dem Felde sich hielten, samt ihren Leuten erfuhren, daß der König zu Babel hatte Gedalja, den Sohn Ahikams, über das Land gesetzt und über die Männer und Weiber, Kinder und die Geringen im Lande, welche nicht gen Babel geführt waren, (2. Könige 25.22-24)
8 kamen sie zu Gedalja gen Mizpa, nämlich Ismael, der Sohn Nethanjas, Johanan und Jonathan, die Söhne Kareahs, und Seraja, der Sohn Thanhumeths, und die Söhne Ephais von Netopha und Jesanja, der Sohn eines Maachathiters, samt ihren Männern. (Jeremia 41.1) (Jeremia 41.11) 9 Und Gedalja, der Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans, tat ihnen und ihren Männern einen Eid und sprach: Fürchtet euch nicht, daß ihr den Chaldäern untertan sein sollt; bleibt im Lande und seid dem König zu Babel untertan, so wird's euch wohl gehen. 10 Siehe, ich wohne hier zu Mizpa, daß ich den Chaldäern diene, die zu uns kommen; darum sammelt ein Wein und Feigen und Öl und legt's in eure Gefäße und wohnt in euren Städten, die ihr bekommen habt. 11 Auch allen Juden, so im Lande Moab und der Kinder Ammon und in Edom und in allen Ländern waren, da sie hörten, daß der König zu Babel hätte lassen etliche in Juda übrigbleiben und über sie gesetzt Gedalja, den Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans,
12 kamen sie alle wieder von allen Orten dahin sie verstoßen waren, in das Land Juda zu Gedalja gen Mizpa und sammelten ein sehr viel Wein und Sommerfrüchte. 13 Aber Johanan, der Sohn Kareahs, samt allen Hauptleuten, so auf dem Felde sich gehalten hatten, kamen zu Gedalja gen Mizpa
14 und sprachen zu ihm: Weißt du auch, daß Baalis, der König der Kinder Ammon, gesandt hat Ismael, den Sohn Nethanjas, daß er dich soll erschlagen? Das wollte ihnen aber Gedalja, der Sohn Ahikams, nicht glauben. 15 Da sprach Johanan, der Sohn Kareahs, zu Gedalja heimlich zu Mizpa: Ich will hingehen und Ismael, den Sohn Nethanjas, erschlagen, daß es niemand erfahren soll. Warum soll er dich erschlagen, daß alle Juden, so zu dir versammelt sind, zerstreut werden und die noch aus Juda übriggeblieben sind, umkommen? 16 Aber Gedalja, der Sohn Ahikams, sprach zu Johanan, dem Sohn Kareahs: Du sollst das nicht tun; es ist nicht wahr, was du von Ismael sagst.

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5. Mose - Kapitel 23

Ausschluss von der Gemeinde des HERRN

1 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich; 4 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte. 5 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. 8 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

Reinhaltung des Heerlagers

10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende. 15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Verschiedene Verordnungen

16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken. 17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein. 22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde. (4. Mose 30.3) 23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast. 24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun. 25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.