Jeremia - Kapitel 4
Ein neuer Ruf zur Umkehr
1 Willst du dich, Israel, bekehren, spricht der HERR, so bekehre dich zu mir. Und so du deine Greuel wegtust von meinem Angesicht, so sollst du nicht vertrieben werden. 2 Alsdann wirst du ohne Heuchelei recht und heilig schwören: So wahr der HERR lebt! und die Heiden werden in ihm gesegnet werden und sich sein rühmen. 1, 2 3 Denn so spricht der HERR zu denen in Juda und zu Jerusalem: Pflügt ein Neues und säet nicht unter die Hecken. 3 4 Beschneidet euch dem HERRN und tut weg die Vorhaut eures Herzens, ihr Männer in Juda und ihr Leute zu Jerusalem, auf daß nicht mein Grimm ausfahre wie Feuer und brenne, daß niemand löschen könne, um eurer Bosheit willen. 4, 5Der Feind aus dem Norden wird das Land verheeren
5 Verkündiget in Juda und schreiet laut zu Jerusalem und sprecht: "Blaset die Drommete im Lande!" Ruft mit voller Stimme und sprecht: "Sammelt euch und laßt uns in die festen Städte ziehen!"6 Werft zu Zion ein Panier auf; flieht und säumt nicht! Denn ich bringe ein Unglück herzu von Mitternacht und einen großen Jammer. 6 7 Es fährt daher der Löwe aus seiner Hecke, und der Verstörer der Heiden zieht einher aus seinem Ort, daß er dein Land verwüste und deine Städte ausbrenne, daß niemand darin wohne. 8 Darum ziehet Säcke an, klaget und heulet; denn der grimmige Zorn des HERRN will sich nicht wenden von uns. 9 Zu der Zeit, spricht der HERR, wird dem König und den Fürsten das Herz entfallen; die Priester werden bestürzt und die Propheten erschrocken sein.
10 Ich aber sprach: Ach Herr, HERR! du hast's diesem Volk und Jerusalem weit fehlgehen lassen, da sie sagten: "Es wird Friede mit euch sein", so doch das Schwert bis an die Seele reicht. 7 11 Zu derselben Zeit wird man diesem Volk und Jerusalem sagen: "Es kommt ein dürrer Wind über das Gebirge her aus der Wüste, des Weges zu der Tochter meines Volks, nicht zum Worfeln noch zu Schwingen."
12 Ja, ein Wind kommt, der ihnen zu stark sein wird; da will ich denn auch mit ihnen rechten. 13 Siehe, er fährt daher wie Wolken, und seine Wagen sind wie Sturmwind, seine Rosse sind schneller denn Adler. Weh uns! wir müssen verstört werden." 14 So wasche nun, Jerusalem, dein Herz von der Bosheit, auf daß dir geholfen werde. Wie lange wollen bei dir bleiben deine leidigen Gedanken? 8 15 Denn es kommt ein Geschrei von Dan her und eine böse Botschaft vom Gebirge Ephraim.
16 Saget an den Heiden, verkündiget in Jerusalem, daß Hüter kommen aus fernen Landen und werden schreien wider die Städte Juda's. 17 Sie werden sich um sie her lagern wie die Hüter auf dem Felde; denn sie haben mich erzürnt, spricht der HERR. 9, 10 18 Das hast du zum Lohn für dein Wesen und dein Tun. Dann wird dein Herz fühlen, wie deine Bosheit so groß ist.
Trauer des Propheten
19 Wie ist mir so herzlich weh! Mein Herz pocht mir im Leibe, und habe keine Ruhe; denn meine Seele hört der Posaunen Hall und eine Feldschlacht 1120 und einen Mordschrei über den andern; denn das ganze Land wird verheert, plötzlich werden meine Hütten und meine Gezelte verstört. 21 Wie lange soll ich doch das Panier sehen und der Posaune Hall hören? 22 Aber mein Volk ist toll, und sie glauben mir nicht; töricht sind sie und achten's nicht. Weise sind sie genug, Übles zu tun; aber wohltun wollen sie nicht lernen. 23 Ich schaute das Land an, siehe, das war wüst und öde, und den Himmel, und er war finster.
24 Ich sah die Berge an, und siehe, die bebten, und alle Hügel zitterten. 25 Ich sah, und siehe, da war kein Mensch, und alle Vögel unter dem Himmel waren weggeflogen. 26 Ich sah, und siehe, das Gefilde war eine Wüste; und alle Städte darin waren zerbrochen vor dem HERRN und vor seinem grimmigen Zorn. 27 Denn so spricht der HERR: Das ganze Land soll wüst werden, und ich will's doch nicht gar aus machen. 12, 13 28 Darum wird das Land betrübt und der Himmel droben traurig sein; denn ich habe es geredet, ich habe es beschlossen, und es soll mich nicht reuen, will auch nicht davon ablassen. 29 Aus allen Städten werden sie vor dem Geschrei der Reiter und Schützen fliehen und in die dicken Wälder laufen und in die Felsen kriechen; alle Städte werden verlassen stehen, daß niemand darin wohnt.
30 Was willst du alsdann tun, du Verstörte? Wenn du dich schon mit Purpur kleiden und mit goldenen Kleinoden schmücken und dein Angesicht schminken würdest, so schmückst du dich doch vergeblich; die Buhlen werden dich verachten, sie werden dir nach dem Leben trachten. 31 Denn ich höre ein Geschrei als einer Gebärerin, eine Angst als einer, die in den ersten Kindesnöten ist, ein Geschrei der Tochter Zion, die da klagt und die Hände auswirft: "Ach, wehe mir! Ich muß fast vergehen vor den Würgern."
3. Mose - Kapitel 25
Das Sabbatjahr
1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 14, 15 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.Das Jubeljahr (Halljahr)
8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 16 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 17, 18 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 19 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 20, 21 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 22 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 23 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 24 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 25 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 26 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 27 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 28, 29 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 30 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.Querverweise
1 Jesaja 65.16: daß, welcher sie segnen wird auf Erden, der wird sich in dem wahrhaftigen Gott segnen, und welcher schwören wird auf Erden, der wird bei dem wahrhaftigen Gott schwören; denn der vorigen Ängste ist vergessen, und sie sind vor meinen Augen verborgen.
2 Jeremia 12.16: Und soll geschehen, wo sie von meinem Volk lernen werden, daß sie schwören bei meinem Namen: "So wahr der HERR lebt!", wie sie zuvor mein Volk gelehrt haben schwören bei Baal, so sollen sie unter meinem Volk erbaut werden.
3 Hosea 10.12: Darum säet euch Gerechtigkeit und erntet Liebe; pflüget ein Neues, weil es Zeit ist, den HERRN zu suchen, bis daß er komme und lasse regnen über euch Gerechtigkeit.
4 5. Mose 10.16: So beschneidet nun eure Herzen und seid fürder nicht halsstarrig.
5 Jeremia 9.25: Ägypten, Juda, Edom, die Kinder Ammon, Moab und alle, die das Haar rundumher abschneiden, die in der Wüste wohnen. Denn alle Heiden haben unbeschnittene Vorhaut; aber das ganze Israel hat ein unbeschnittenes Herz.
6 Jeremia 1.14: Und der HERR sprach zu mir: Von Mitternacht wird das Unglück ausbrechen über alle, die im Lande wohnen.
7 Jeremia 6.14: und trösten mein Volk in seinem Unglück, daß sie es gering achten sollen, und sagen: "Friede! Friede!", und ist doch nicht Friede.
8 Jesaja 1.16: Waschet, reiniget euch, tut euer böses Wesen von meinen Augen, laßt ab vom Bösen;
9 Jeremia 1.15: Denn siehe, ich will rufen alle Fürsten in den Königreichen gegen Mitternacht, spricht der HERR, daß sie kommen sollen und ihre Stühle setzen vor die Tore zu Jerusalem und rings um die Mauern her und vor alle Städte Juda's.
10 Jeremia 6.3: Aber es werden die Hirten über sie kommen mit ihren Herden, die werden Gezelte rings um sie her aufschlagen und weiden ein jeglicher an seinem Ort und sprechen:
11 Jesaja 16.9: Darum weine ich um Jaser und um den Weinstock zu Sibma und vergieße viel Tränen um Hesbon und Eleale. Denn es ist ein Gesang in deinen Sommer und in deine Ernte gefallen,
12 Jeremia 5.10: Stürmet ihre Mauern und werfet sie um, und macht's nicht gar aus! Führet ihre Reben weg, denn sie sind nicht des HERRN;
13 Jeremia 5.18: Doch will ich's, spricht der HERR, zur selben Zeit mit euch nicht gar aus machen.
14 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.
15 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
16 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
17 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,
18 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."
19 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
20 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
21 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.
22 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
23 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.
24 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.
25 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
26 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.
27 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
28 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
29 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.
30 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.