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Jeremia - Kapitel 39

Jeremia wird bei der Eroberung Jerusalems befreit

1 Und es geschah, daß Jerusalem gewonnen ward. Denn im neunten Jahr Zedekias, des Königs in Juda, im zehnten Monat, kam Nebukadnezar, der König zu Babel, und all sein Heer vor Jerusalem und belagerten es. 2 Und im elften Jahr Zedekias, am neunten Tage des vierten Monats, brach man in die Stadt; 3 und zogen hinein alle Fürsten des Königs zu Babel und hielten unter dem Mitteltor, nämlich Nergal-Sarezer, Samgar-Nebo, Sarsechim, der oberste Kämmerer, Nergal-Sarezer, der Oberste der Weisen, und alle andern Fürsten des Königs zu Babel. 4 Als sie nun Zedekia, der König Juda's, sah samt seinen Kriegsleuten, flohen sie bei Nacht zur Stadt hinaus bei des Königs Garten durchs Tor zwischen den zwei Mauern und zogen des Weges zum blachen Feld.
5 Aber der Chaldäer Kriegsleute jagten ihnen nach und ergriffen Zedekia im Felde bei Jericho und fingen ihn und brachten ihn zu Nebukadnezar, dem König zu Babel, gen Ribla, das im Lande Hamath liegt; der sprach ein Urteil über ihn. 6 Und der König zu Babel ließ die Söhne Zedekias vor seinen Augen töten zu Ribla und tötete alle Fürsten Juda's. 7 Aber Zedekia ließ er die Augen ausstechen und ihn in Ketten binden, daß er ihn gen Babel führte. 8 Und die Chaldäer verbrannten beide, des Königs Haus und der Bürger Häuser, und zerbrachen die Mauern zu Jerusalem.
9 Was aber noch von Volk in der Stadt war, und was sonst zu ihnen gefallen war, die führte Nebusaradan, der Hauptmann der Trabanten, alle miteinander gen Babel gefangen. 10 Aber von dem geringen Volk, das nichts hatte, ließ zu derselben Zeit Nebusaradan, der Hauptmann, etliche im Lande Juda und gab ihnen Weinberge und Felder. 11 Aber Nebukadnezar, der König zu Babel, hatte Nebusaradan, dem Hauptmann, befohlen von Jeremia und gesagt:
12 Nimm ihn und laß ihn dir befohlen sein und tu ihm kein Leid; sondern wie er's von dir begehrt, so mache es mit ihm. 13 Da sandten hin Nebusaradan, der Hauptmann, und Nebusasban, der oberste Kämmerer, Nergal-Sarezer, der Oberste der Weisen, und alle Fürsten des Königs zu Babel 14 und ließen Jeremia holen aus dem Vorhof des Gefängnisses und befahlen ihn Gedalja, dem Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans, daß er ihn hinaus in sein Haus führte. Und er blieb bei dem Volk. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6)

Das Heilswort für Ebed-Melech

15 Es war auch des HERRN Wort geschehen zu Jeremia, als er noch im Vorhof des Gefängnisses gefangen lag, und hatte gesprochen:
16 Gehe hin und sage Ebed-Melech, dem Mohren: So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: siehe, ich will meine Worte kommen lassen über diese Stadt zum Unglück und zu keinem Guten, und du sollst es sehen zur selben Zeit. (Jeremia 38.7) 17 Aber dich will ich erretten zur selben Zeit, spricht der HERR, und sollst den Leuten nicht zuteil werden, vor welchen du dich fürchtest. 18 Denn ich will dir davonhelfen, daß du nicht durchs Schwert fällst, sondern sollst dein Leben wie eine Beute davonbringen, darum daß du mir vertraut hast, spricht der HERR. (Hiob 5.20)

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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen über das Essen der Opfergaben

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen, 2 daß sie sich enthalten sollen der heiligen Gaben der Kinder Israel, und meinen heiligen Namen nicht entweihen, in den Dingen, die sie mir geheiligt haben, mir, dem HERRN. 3 So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israel dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinigkeit an sich hat; eine solche Seele soll von meinem Angesicht ausgerottet werden; ich bin der HERR! 4 Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht; 6 welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und sie rein geworden ist, dann mag sie von dem Heiligen essen; denn es ist ihre Speise. 8 Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR! (2. Mose 22.30) 9 Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie. 10 Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen. 11 Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so mag dieselbe davon essen. Und wer ihm in seinem Hause geboren wird, der mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremdlings Weib wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen. 13 Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben, (3. Mose 5.16) 15 damit sie nicht die heiligen Gaben der Kinder Israel entheiligen, welche diese dem HERRN heben, 16 daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie. (3. Mose 22.9)

Die Opfertiere müssen makellos sein

17 Weiter redete der HERR zu Mose und sprach: 18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer bringen will (sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen wollen), 19 der opfere, damit es euch angenehm mache, ein tadelloses Männlein, von den Rindern, Lämmern oder Ziegen. 20 Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben. 22 Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen, oder ein Schaf, das zu lange oder zu kurze Glieder hat, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht angenehm. 24 Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun. 25 Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen. 26 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN. (2. Mose 22.29) 28 Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung. 30 Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Ihr aber sollt meine Gebote beobachten und sie tun; ich bin der HERR! 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden unter den Kindern Israel, ich, der HERR, der euch heiligt; (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der ich euch aus dem Lande Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein, ich, der HERR.