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Jeremia - Kapitel 39

Jeremia wird bei der Eroberung Jerusalems befreit

1 Und es geschah, daß Jerusalem gewonnen ward. Denn im neunten Jahr Zedekias, des Königs in Juda, im zehnten Monat, kam Nebukadnezar, der König zu Babel, und all sein Heer vor Jerusalem und belagerten es. 2 Und im elften Jahr Zedekias, am neunten Tage des vierten Monats, brach man in die Stadt; 3 und zogen hinein alle Fürsten des Königs zu Babel und hielten unter dem Mitteltor, nämlich Nergal-Sarezer, Samgar-Nebo, Sarsechim, der oberste Kämmerer, Nergal-Sarezer, der Oberste der Weisen, und alle andern Fürsten des Königs zu Babel. 4 Als sie nun Zedekia, der König Juda's, sah samt seinen Kriegsleuten, flohen sie bei Nacht zur Stadt hinaus bei des Königs Garten durchs Tor zwischen den zwei Mauern und zogen des Weges zum blachen Feld.
5 Aber der Chaldäer Kriegsleute jagten ihnen nach und ergriffen Zedekia im Felde bei Jericho und fingen ihn und brachten ihn zu Nebukadnezar, dem König zu Babel, gen Ribla, das im Lande Hamath liegt; der sprach ein Urteil über ihn. 6 Und der König zu Babel ließ die Söhne Zedekias vor seinen Augen töten zu Ribla und tötete alle Fürsten Juda's. 7 Aber Zedekia ließ er die Augen ausstechen und ihn in Ketten binden, daß er ihn gen Babel führte. 8 Und die Chaldäer verbrannten beide, des Königs Haus und der Bürger Häuser, und zerbrachen die Mauern zu Jerusalem.
9 Was aber noch von Volk in der Stadt war, und was sonst zu ihnen gefallen war, die führte Nebusaradan, der Hauptmann der Trabanten, alle miteinander gen Babel gefangen. 10 Aber von dem geringen Volk, das nichts hatte, ließ zu derselben Zeit Nebusaradan, der Hauptmann, etliche im Lande Juda und gab ihnen Weinberge und Felder. 11 Aber Nebukadnezar, der König zu Babel, hatte Nebusaradan, dem Hauptmann, befohlen von Jeremia und gesagt:
12 Nimm ihn und laß ihn dir befohlen sein und tu ihm kein Leid; sondern wie er's von dir begehrt, so mache es mit ihm. 13 Da sandten hin Nebusaradan, der Hauptmann, und Nebusasban, der oberste Kämmerer, Nergal-Sarezer, der Oberste der Weisen, und alle Fürsten des Königs zu Babel 14 und ließen Jeremia holen aus dem Vorhof des Gefängnisses und befahlen ihn Gedalja, dem Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans, daß er ihn hinaus in sein Haus führte. Und er blieb bei dem Volk. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6)

Das Heilswort für Ebed-Melech

15 Es war auch des HERRN Wort geschehen zu Jeremia, als er noch im Vorhof des Gefängnisses gefangen lag, und hatte gesprochen:
16 Gehe hin und sage Ebed-Melech, dem Mohren: So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: siehe, ich will meine Worte kommen lassen über diese Stadt zum Unglück und zu keinem Guten, und du sollst es sehen zur selben Zeit. (Jeremia 38.7) 17 Aber dich will ich erretten zur selben Zeit, spricht der HERR, und sollst den Leuten nicht zuteil werden, vor welchen du dich fürchtest. 18 Denn ich will dir davonhelfen, daß du nicht durchs Schwert fällst, sondern sollst dein Leben wie eine Beute davonbringen, darum daß du mir vertraut hast, spricht der HERR. (Hiob 5.20)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.