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Jeremia - Kapitel 38

Jeremia in der Zisterne

1 Es hörten aber Sephatja, der Sohn Matthans, und Gedalja, der Sohn Pashurs, und Juchal, der Sohn Selemjas, und Pashur, der Sohn Malchias, die Reden, so Jeremia zu allem Volk redete und sprach: (Jeremia 21.1) 2 So spricht der HERR: Wer in dieser Stadt bleibt, der wird durch Schwert, Hunger und Pestilenz sterben müssen; wer aber hinausgeht zu den Chaldäern, der soll lebend bleiben und wird sein Leben wie eine Beute davonbringen. (Jeremia 21.9) 3 Denn also spricht der HERR: Diese Stadt soll übergeben werden dem Heer des Königs zu Babel, und sie sollen sie gewinnen. 4 Da sprachen die Fürsten zum König: Laß doch diesen Mann töten; denn mit der Weise wendet er die Kriegsleute ab, so noch übrig sind in der Stadt, desgleichen das ganze Volk auch, weil er solche Worte zu ihnen sagt. Denn der Mann sucht nicht, was diesem Volk zum Frieden, sondern zum Unglück dient. (Amos 7.10)
5 Der König Zedekia sprach: Siehe, er ist in euren Händen; denn der König kann nichts wider euch. 6 Da nahmen sie Jeremia und warfen ihn in die Grube Malchias, des Königssohnes, die am Vorhof des Gefängnisses war, da nicht Wasser, sondern Schlamm war, und Jeremia sank in den Schlamm. 7 Als aber Ebed-Melech, der Mohr, ein Kämmerer in des Königs Hause, hörte, daß man Jeremia hatte in die Grube geworfen, und der König eben saß im Tor Benjamin, (Jeremia 39.16)
8 da ging Ebed-Melech aus des Königs Hause und redete mit dem König und sprach: 9 Mein Herr König, die Männer handeln übel an dem Propheten Jeremia, daß sie ihn haben in die Grube geworfen, da er muß Hungers sterben; denn es ist kein Brot mehr in der Stadt. 10 Da befahl der König Ebed-Melech, dem Mohren, und sprach: Nimm dreißig Männer mit dir von diesen und zieh den Propheten Jeremia aus der Grube, ehe denn er sterbe. 11 Und Ebed-Melech nahm die Männer mit sich und ging in des Königs Haus unter die Schatzkammer und nahm daselbst zerrissene und vertragene alte Lumpen und ließ sie an einem Seil hinab zu Jeremia in die Grube. 12 Und Ebed-Melech, der Mohr, sprach zu Jeremia: Lege diese zerrissenen und vertragenen alten Lumpen unter deine Achseln um das Seil. Und Jeremia tat also. 13 Und sie zogen Jeremia herauf aus der Grube an den Stricken; und blieb also Jeremia im Vorhof des Gefängnisses.

Letztes Gespräch zwischen Zedekia und Jeremia

14 Und der König Zedekia sandte hin und ließ den Propheten Jeremia zu sich holen unter den dritten Eingang am Hause des HERRN. Und der König sprach zu Jeremia: Ich will dich etwas fragen; verhalte mir nichts.
15 Jeremia sprach zu Zedekia: Sage ich dir etwas, so tötest du mich doch; gebe ich dir aber einen Rat, so gehorchst du mir nicht. 16 Da schwur der König Zedekia dem Jeremia heimlich und sprach: So wahr der HERR lebt, der uns dieses Leben gegeben hat, so will ich dich nicht töten noch den Männern in die Hände geben, die dir nach dem Leben stehen. (Jeremia 38.4-5) 17 Und Jeremia sprach zu Zedekia: So spricht der HERR, der Gott Zebaoth, der Gott Israels: Wirst du hinausgehen zu den Fürsten des Königs zu Babel, so sollst du leben bleiben, und diese Stadt soll nicht verbrannt werden, sondern du und dein Haus sollen am Leben bleiben;
18 wirst du aber nicht hinausgehen zu den Fürsten des Königs zu Babel, so wird diese Stadt den Chaldäern in die Hände gegeben, und sie werden sie mit Feuer verbrennen, und du wirst auch nicht ihren Händen entrinnen. 19 Der König Zedekia sprach zu Jeremia: Ich sorge mich aber, daß ich den Juden, so zu den Chaldäern gefallen sind, möchte übergeben werden, daß sie mein spotten.
20 Jeremia sprach: Man wird dich nicht übergeben. Gehorche doch der Stimme des HERRN, die ich dir sage, so wird dir's wohl gehen, und du wirst lebend bleiben. 21 Wirst du aber nicht hinausgehen, so ist dies das Wort, das mir der HERR gezeigt hat: 22 Siehe, alle Weiber, die noch vorhanden sind in dem Hause des Königs in Juda, werden hinaus müssen zu den Fürsten des Königs zu Babel; diese werden dann sagen: Ach deine Tröster haben dich überredet und verführt und in Schlamm geführt und lassen dich nun stecken. (Jeremia 6.14)
23 Also werden dann alle deine Weiber und Kinder hinaus müssen zu den Chaldäern, und du selbst wirst ihren Händen nicht entgehen; sondern du wirst vom König von Babel gegriffen, und diese Stadt wird mit Feuer verbrannt werden. (Jeremia 32.4) (Jeremia 34.3) 24 Und Zedekia sprach zu Jeremia: Siehe zu, daß niemand diese Rede erfahre, so wirst du nicht sterben.
25 Und wenn's die Fürsten erführen, daß ich mit dir geredet habe, und kämen zu dir und sprächen: Sage an, was hast du mit dem König geredet, leugne es uns nicht, so wollen wir dich nicht töten, und was hat der König mit dir geredet? 26 so sprich: Ich habe den König gebeten, daß er mich nicht wiederum ließe in des Jonathan Haus führen; ich möchte daselbst sterben. 27 Da kamen alle Fürsten zu Jeremia und fragten ihn; und er sagte ihnen, wie ihm der König befohlen hatte. Da ließen sie von ihm, weil sie nichts erfahren konnten.
28 Und Jeremia blieb im Vorhof des Gefängnisses bis auf den Tag, da Jerusalem gewonnen ward. (Jeremia 37.21)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.