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Jeremia - Kapitel 36

Die Schriftrolle Baruchs

1 Im vierten Jahr Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs in Juda, geschah dies Wort zu Jeremia vom HERRN und sprach: (Jeremia 25.1) 2 Nimm ein Buch und schreibe darein alle Reden, die ich zu dir geredet habe über Israel, über Juda und alle Völker von der Zeit an, da ich zu dir geredet habe, nämlich von der Zeit Josias an bis auf diesen Tag; 3 ob vielleicht die vom Hause Juda, wo sie hören all das Unglück, das ich ihnen gedenke zu tun, sich bekehren wollten, ein jeglicher von seinem bösen Wesen, damit ich ihnen ihre Missetat und Sünde vergeben könnte. (Jeremia 26.3) 4 Da rief Jeremia Baruch, den Sohn Nerias. Derselbe Baruch schrieb in ein Buch aus dem Munde Jeremia's alle Reden des HERRN, die er zu ihm geredet hatte. (Jeremia 32.12)
5 Und Jeremia gebot Baruch und sprach: Ich bin gefangen, daß ich nicht kann in des HERRN Haus gehen. 6 Du aber gehe hinein und lies das Buch, darein du des HERRN Reden aus meinem Munde geschrieben hast, vor dem Volk im Hause des HERRN am Fasttage, und sollst sie auch lesen vor den Ohren des ganzen Juda, die aus ihren Städten hereinkommen; 7 ob sie vielleicht sich mit Beten vor dem HERRN demütigen wollen und sich bekehren, ein jeglicher von seinem bösen Wesen; denn der Zorn und Grimm ist groß, davon der HERR wider dies Volk geredet hat. (Jeremia 36.3) 8 Und Baruch, der Sohn Nerias, tat alles, wie ihm der Prophet Jeremia befohlen hatte, daß er die Reden des HERRN aus dem Buche läse im Hause des HERRN.
9 Es begab sich aber im fünften Jahr Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs Juda's, im neunten Monat, daß man ein Fasten verkündigte vor dem HERRN allem Volk zu Jerusalem und allem Volk, das aus den Städten Juda's gen Jerusalem kommt.
10 Und Baruch las aus dem Buche die Reden Jeremia's im Hause des HERRN, in der Kapelle Gemarjas, des Sohnes Saphans, des Kanzlers, im obern Vorhof, vor dem neuen Tor am Hause des HERRN, vor dem ganzen Volk. 11 Da nun Michaja, der Sohn Gemarjas, des Sohnes Saphans, alle Reden des HERRN gehört hatte aus dem Buche,
12 ging er hinab in des Königs Haus, in die Kanzlei. Und siehe, daselbst saßen alle Fürsten: Elisama, der Kanzler, Delaja, der Sohn Semajas, Elnathan, der Sohn Achbors, Gemarja, der Sohn Saphans, und Zedekia, der Sohn Hananjas, samt allen Fürsten. 13 Und Michaja zeigte ihnen an alle Reden, die er gehört hatte, da Baruch las aus dem Buche vor den Ohren des Volks. 14 Da sandten alle Fürsten Judi, den Sohn Nethanjas, des Sohnes Selemjas, des Sohnes Chusis, nach Baruch und ließen ihm sagen: Nimm das Buch daraus du vor dem Volk gelesen hast, mit dir und komme! Und Baruch, der Sohn Nerias, nahm das Buch mit sich und kam zu ihnen.
15 Und sie sprachen zu ihm: Setze dich und lies, daß wir es hören! Und Baruch las ihnen vor ihren Ohren. 16 Und da sie alle die Reden hörten, entsetzten sie sich einer gegen den andern und sprachen zu Baruch: Wir wollen alle diese Reden dem König anzeigen.
17 Und sie fragten Baruch: Sage uns, wie hast du alle diese Reden aus seinem Munde geschrieben? 18 Baruch sprach zu ihnen: Er sagte vor mir alle diese Reden aus seinem Munde, und ich schrieb sie mit Tinte ins Buch. 19 Da sprachen die Fürsten zu Baruch: Gehe hin und verbirg dich mit Jeremia, daß niemand wisse, wo ihr seid. 20 Sie aber gingen hin zum König in den Vorhof und ließen das Buch behalten in der Kammer Elisamas, des Kanzlers, und sagten vor dem König an alle diese Reden.
21 Da sandte der König den Judi, das Buch zu holen. Der nahm es aus der Kammer Elisamas, des Kanzlers. Und Judi las vor dem König und allen Fürsten, die bei dem König standen.
22 Der König aber saß im Winterhause, im neunten Monat, vor dem Kamin. 23 Wenn aber Judi drei oder vier Blatt gelesen hatte, zerschnitt er es mit einem Schreibmesser und warf es ins Feuer, das im Kaminherde war, bis das Buch ganz verbrannte im Feuer, 24 und niemand entsetzte sich noch zerriß seine Kleider, weder der König noch seine Knechte, so doch alle diese Reden gehört hatten, (2. Könige 22.11)
25 und wiewohl Elnathan, Delaja und Gemarja den König baten, er wolle das Buch nicht verbrennen, gehorchte er ihnen doch nicht. 26 Dazu gebot noch der König Jerahmeel, dem Königssohn, und Seraja, dem Sohn Asriels, und Selemja, dem Sohn Abdeels, sie sollten Baruch, den Schreiber, und Jeremia, den Propheten, greifen. Aber der HERR hatte sie verborgen.

Das Weissagungsbuch wird neu geschrieben

27 Da geschah des HERRN Wort zu Jeremia, nachdem der König das Buch und die Reden, so Baruch geschrieben aus dem Munde Jeremia's, verbrannt hatte, und sprach: (Jeremia 36.4)
28 Nimm dir wiederum ein anderes Buch und schreib alle vorigen Reden darein, die im ersten Buche standen, welches Jojakim, der König Juda's, verbrannt hat, 29 und sage von Jojakim, dem König Juda's: So spricht der HERR: Du hast dies Buch verbrannt und gesagt: Warum hast du darein geschrieben, daß der König von Babel werde kommen und dies Land verderben und machen, daß weder Leute noch Vieh darin mehr sein werden? (Jeremia 7.20) (Jeremia 9.9) (Jeremia 25.9-11)
30 Darum spricht der HERR von Jojakim, dem König Juda's: Es soll keiner von den Seinen auf dem Stuhl Davids sitzen, und sein Leichnam soll hingeworfen des Tages in der Hitze und des Nachts im Frost liegen; (Jeremia 22.19) 31 und ich will ihn und seinen Samen und seine Knechte heimsuchen um ihrer Missetat willen; und ich will über sie und über die Bürger zu Jerusalem und über die in Juda kommen lassen all das Unglück, davon ich ihnen geredet habe, und sie gehorchten doch nicht. 32 Da nahm Jeremia ein anderes Buch und gab's Baruch, dem Sohn Nerias, dem Schreiber. Der schrieb darein aus dem Munde Jeremia's alle die Reden, so in dem Buch standen, das Jojakim, der König Juda's, hatte mit Feuer verbrennen lassen; und zu denselben wurden dergleichen Reden noch viele hinzugetan.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.