zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 35

Der Gehorsam der Rechabiter

1 Dies ist das Wort, das vom HERRN geschah zu Jeremia zur Zeit Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs in Juda, und sprach: 2 Gehe hin zum Hause der Rechabiter und rede mit ihnen und führe sie in des HERRN Haus, in der Kapellen eine, und schenke ihnen Wein. (1. Chronik 2.55) 3 Da nahm ich Jaasanja, den Sohn Jeremia's, des Sohnes Habazinjas, samt seinen Brüdern und allen seinen Söhnen und das ganze Haus der Rechabiter 4 und führte sie in des HERRN Haus, in die Kapelle der Kinder Hanans, des Sohnes Jigdaljas, des Mannes Gottes, welche neben der Fürstenkapelle ist, über der Kapelle Maasejas, des Sohnes Sallums, des Torhüters. 5 Und ich setzte den Kindern von der Rechabiter Hause Becher voll Wein und Schalen vor und sprach zu ihnen: Trinkt Wein! 6 Sie aber antworteten: Wir trinken nicht Wein; denn unser Vater Jonadab, der Sohn Rechabs, hat uns geboten und gesagt: Ihr und eure Kinder sollt nimmermehr Wein trinken (2. Könige 10.15) (2. Könige 10.23)
7 und kein Haus bauen, keinen Samen säen, keinen Weinberg pflanzen noch haben, sondern sollt in Hütten wohnen euer Leben lang, auf daß ihr lange lebt in dem Lande, darin ihr wallt. 8 Also gehorchen wir der Stimme unsers Vater Jonadab, des Sohnes Rechabs, in allem, was er uns geboten hat, daß wir keinen Wein trinken unser Leben lang, weder wir noch unsre Weiber noch Söhne noch Töchter, 9 und bauen auch keine Häuser, darin wir wohnten, und haben weder Weinberge noch Äcker noch Samen, 10 sondern wohnen in Hütten und gehorchen und tun alles, wie unser Vater Jonadab geboten hat. 11 Als aber Nebukadnezar, der König zu Babel, herauf ins Land zog, sprachen wir: "Kommt, laßt uns gen Jerusalem ziehen vor dem Heer der Chaldäer und der Syrer!" und sind also zu Jerusalem geblieben. 12 Da geschah des HERRN Wort zu Jeremia und sprach:
13 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels; gehe hin und sprich zu denen in Juda und zu den Bürgern zu Jerusalem: Wollt ihr euch denn nicht bessern, daß ihr meinem Wort gehorcht? spricht der HERR. 14 Die Worte Jonadabs, des Sohnes Rechabs, die er den Kindern geboten hat, daß sie nicht sollen Wein trinken, werden gehalten, und sie trinken keinen Wein bis auf diesen Tag, darum daß sie ihres Vaters Gebot gehorchen. Ich aber habe stets euch predigen lassen; doch gehorchtet ihr mir nicht. 15 So habe ich auch stets zu euch gesandt alle meine Knechte, die Propheten, und lasse sagen: Bekehrt euch ein jeglicher von seinem bösen Wesen, und bessert euren Wandel und folgt nicht andern Göttern nach, ihnen zu dienen, so sollt ihr in dem Lande bleiben, welches ich euch und euren Vätern gegeben habe. Aber ihr wolltet eure Ohren nicht neigen noch mir gehorchen, (Jeremia 25.4-7) 16 so doch die Kinder Jonadabs, des Sohnes Rechabs, haben ihres Vaters Gebot, das er ihnen geboten hat, gehalten. Aber dies Volk gehorchte mir nicht. 17 Darum so spricht der HERR, der Gott Zebaoth und der Gott Israels: Siehe, ich will über Juda und über alle Bürger zu Jerusalem kommen lassen all das Unglück, das ich wider sie geredet habe, darum daß ich zu ihnen geredet habe und sie nicht wollen hören, daß ich gerufen habe und sie mir nicht wollen antworten. (Jeremia 7.13)
18 Und zum Hause der Rechabiter sprach Jeremia: So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Darum daß ihr dem Gebot eures Vaters Jonadab habt gehorcht und alle seine Gebote gehalten und alles getan, was er euch geboten hat, 19 darum spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, also: Es soll dem Jonadab, dem Sohne Rechabs, nimmer fehlen, es soll jemand von den Seinen allezeit vor mir stehen.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.