Jeremia - Kapitel 34
Zedekia vor der Entscheidung
1 Dies ist das Wort, das vom HERRN geschah zu Jeremia, da Nebukadnezar, der König zu Babel, samt seinem Heer und allen Königreichen auf Erden, so unter seiner Gewalt waren, und allen Völkern stritt wider Jerusalem und alle ihre Städte, und sprach: 2 So spricht der HERR, der Gott Israels: Gehe hin und sage Zedekia, dem König Juda's, und sprich zu ihm: So spricht der HERR: Siehe, ich will diese Stadt in die Hände des Königs zu Babel geben, und er soll sie mit Feuer verbrennen. 3 Und du sollst seiner Hand nicht entrinnen, sondern gegriffen und in seine Hand gegeben werden, daß du ihn mit Augen sehen und mündlich mit ihm reden wirst, und gen Babel kommen. 1 4 Doch aber höre, Zedekia, du König Juda's, des HERRN Wort: So spricht der HERR von dir: Du sollst nicht durchs Schwert sterben, 25 sondern du sollst im Frieden sterben. Und wie deinen Vätern, den vorigen Königen, die vor dir gewesen sind, so wird man auch dir einen Brand anzünden und dich beklagen: "Ach Herr!" denn ich habe es geredet, spricht der HERR. 3, 4 6 Und der Prophet Jeremia redete alle diese Worte zu Zedekia, dem König Juda's, zu Jerusalem,
7 da das Heer des Königs zu Babel schon stritt wider Jerusalem und wider alle übrigen Städte Juda's, nämlich wider Lachis und Aseka; denn diese waren noch übriggeblieben von den festen Städten Juda's. 5
Der Wortbruch an den freigelassenen Sklaven
8 Dies ist das Wort, so vom HERRN geschah zu Jeremia, nachdem der König Zedekia einen Bund gemacht hatte mit dem ganzen Volk zu Jerusalem, ein Freijahr auszurufen, 69 daß ein jeglicher seinen Knecht und seine Magd, so Hebräer und Hebräerin wären, sollte freigeben, daß kein Jude den andern leibeigen hielte. 10 Da gehorchten alle Fürsten und alles Volk, die solchen Bund eingegangen waren, daß ein jeglicher sollte seinen Knecht und seine Magd freigeben und sie nicht mehr leibeigen halten, und gaben sie los. 11 Aber darnach kehrten sie sich um und forderten die Knechte und Mägde wieder zu sich, die sie freigegeben hatten, und zwangen sie, daß sie Knechte und Mägde sein mußten. 12 Da geschah des HERRN Wort zu Jeremia vom HERRN und sprach:
13 So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich habe einen Bund gemacht mit euren Vätern, da ich sie aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, führte und sprach: 14 Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht. 7, 8 15 So habt ihr euch heute bekehrt und getan, was mir wohl gefiel, daß ihr ein Freijahr ließet ausrufen, ein jeglicher seinem Nächsten; und habt darüber einen Bund gemacht vor mir im Hause, das nach meinem Namen genannt ist. 16 Aber ihr seid umgeschlagen und entheiligt meinen Namen; und ein jeglicher fordert seinen Knecht und seine Magd wieder, die ihr hattet freigegeben, daß sie selbst eigen wären, und zwingt sie nun, daß sie eure Knechte und Mägde sein müssen. 17 Darum spricht der HERR also: Ihr gehorchtet mir nicht, daß ihr ein Freijahr ausriefet ein jeglicher seinem Bruder und seinem Nächsten; siehe, so rufe ich, spricht der HERR, euch ein Freijahr aus zum Schwert, zur Pestilenz, zum Hunger, und will euch in keinem Königreich auf Erden bleiben lassen.
18 Und will die Leute, die meinen Bund übertreten und die Worte des Bundes, den sie vor mir gemacht haben, nicht halten, so machen wie das Kalb, das sie in zwei Stücke geteilt haben und sind zwischen den Teilen hingegangen, 9, 10 19 nämlich die Fürsten Juda's, die Fürsten Jerusalems, die Kämmerer, die Priester und das ganze Volk im Lande, so zwischen des Kalbes Stücken hingegangen sind. 20 Und will sie geben in ihrer Feinde Hand und derer, die ihnen nach dem Leben stehen, daß ihre Leichname sollen den Vögeln unter dem Himmel und den Tieren auf Erden zur Speise werden. 11 21 Und Zedekia, den König Juda's, und seine Fürsten will ich geben in die Hände ihrer Feinde und derer, die ihnen nach dem Leben stehen, und dem Heer des Königs zu Babel, die jetzt von euch abgezogen sind. 22 Denn siehe, ich will ihnen befehlen, spricht der HERR, und will sie wieder vor diese Stadt bringen, und sollen wider sie streiten und sie gewinnen und mit Feuer verbrennen; und ich will die Städte Juda's verwüsten, daß niemand mehr da wohnen soll. 12
4. Mose - Kapitel 35
Städte der Leviten und Zufluchts-städte
1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. 13, 14 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 15, 16, 17, 18, 19 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 20 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. 21 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. 22, 23 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 24 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. 25Querverweise
1 Jeremia 32.4: und Zedekia, der König Juda's, soll den Chaldäern nicht entrinnen, sondern ich will ihn dem König zu Babel in die Hände geben, daß er mündlich mit ihm reden und mit seinen Augen ihn sehen soll.
2 Jeremia 52.11: Aber Zedekia ließ er die Augen ausstechen und ließ ihn mit zwei Ketten binden, und führte ihn also der König zu Babel gen Babel und legte ihn ins Gefängnis, bis daß er starb.
3 2. Chronik 16.14: Und man begrub ihn in seinem Grabe, das er hatte lassen graben in der Stadt Davids. Und sie legten ihn auf sein Lager, welches man gefüllt hatte mit gutem Räuchwerk und allerlei Spezerei, nach der Kunst des Salbenbereiters gemacht, und machten ihm einen großen Brand.
4 Jeremia 22.18: Darum spricht der HERR von Jojakim, dem Sohn Josias, dem König Juda's: Man wird ihn nicht beklagen: "Ach Bruder! ach Schwester!", man wird ihn auch nicht beklagen: "Ach Herr! ach Edler!"
5 2. Könige 25.1: Und es begab sich im neunten Jahr seines Königreichs, am zehnten Tag des zehnten Monats, kam Nebukadnezar, der König zu Babel, mit aller seiner Macht wider Jerusalem; und sie lagerten sich dawider und bauten Bollwerke darum her.
6 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
8 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
9 1. Mose 15.10: Und er brachte ihm solches alles und zerteilte es mitten voneinander und legte einen Teil dem andern gegenüber; aber die Vögel zerteilte er nicht.
10 1. Mose 15.17: Als nun die Sonne untergegangen und es finster geworden war, siehe, da rauchte ein Ofen, und ein Feuerflamme fuhr zwischen den Stücken hin.
11 Jeremia 7.33: Und die Leichname dieses Volkes sollen den Vögeln des Himmels und den Tieren auf Erden zur Speise werden, davon sie niemand scheuchen wird.
12 Jeremia 37.8: und die Chaldäer werden wiederkommen und wider diese Stadt streiten und sie gewinnen und mit Feuer verbrennen.
13 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.
14 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.
15 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
16 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
17 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
18 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
19 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:
20 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.
21 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen
22 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
23 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
24 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
25 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,