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Jeremia - Kapitel 29

Jeremias Brief an die Weggeführten in Babel

1 Dies sind die Worte in dem Brief, den der Prophet Jeremia sandte von Jerusalem an die übrigen Ältesten, die weggeführt waren, und an die Priester und Propheten und an das ganze Volk, das Nebukadnezar von Jerusalem hatte weggeführt gen Babel 2 (nachdem der König Jechonja und die Königin mit den Kämmerern und Fürsten in Juda und Jerusalem samt den Zimmerleuten und Schmieden zu Jerusalem weg waren), (2. Könige 24.14-15) 3 durch Eleasa, den Sohn Saphans, und Gemarja, den Sohn Hilkias, welche Zedekia, der König Juda's, sandte gen Babel zu Nebukadnezar, dem König zu Babel: 4 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, zu allen Gefangenen, die ich habe von Jerusalem wegführen lassen gen Babel:
5 Bauet Häuser, darin ihr wohnen möget, pflanzet Gärten, daraus ihr Früchte essen möget; 6 nehmet Weiber und zeuget Söhne und Töchter; nehmet euren Söhnen Weiber und gebet euren Töchtern Männern, daß sie Söhne und Töchter zeugen; mehret euch daselbst, daß euer nicht wenig sei. 7 Suchet der Stadt Bestes, dahin ich euch habe lassen wegführen, und betet für sie zum HERRN; denn wenn's ihr wohl geht, so geht's auch euch wohl. 8 Denn so spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Laßt euch die Propheten, die bei euch sind, und die Wahrsager nicht betrügen und gehorcht euren Träumen nicht, die euch träumen. (Jeremia 14.14)
9 Denn sie weissagen euch falsch in meinem Namen; ich habe sie nicht gesandt, spricht der HERR. 10 Denn so spricht der HERR: Wenn zu Babel siebzig Jahre aus sind, so will ich euch besuchen und will mein gnädiges Wort über euch erwecken, daß ich euch wieder an diesen Ort bringe. (Jeremia 25.11-13)
11 Denn ich weiß wohl, was ich für Gedanken über euch habe, spricht der HERR: Gedanken des Friedens und nicht des Leidens, daß ich euch gebe das Ende, des ihr wartet. 12 Und ihr werdet mich anrufen und hingehen und mich bitten, und ich will euch erhören. 13 Ihr werdet mich suchen und finden. Denn so ihr mich von ganzem Herzen suchen werdet, (5. Mose 4.29) (Jesaja 55.6) 14 so will ich mich von euch finden lassen, spricht der HERR, und will euer Gefängnis wenden und euch sammeln aus allen Völkern und von allen Orten, dahin ich euch verstoßen habe, spricht der HERR, und will euch wiederum an diesen Ort bringen, von dem ich euch habe lassen wegführen. (Psalm 126.4) 15 Zwar ihr meint, der HERR habe euch zu Babel Propheten erweckt.
16 Aber also spricht der HERR vom König, der auf Davids Stuhl sitzt, und von euren Brüdern, die nicht mit euch gefangen hinausgezogen sind, 17 ja, also spricht der HERR Zebaoth: Siehe, ich will Schwert, Hunger und Pestilenz unter sie schicken und will mit ihnen umgehen wie mit den schlechten Feigen, davor einen ekelt zu essen, (Jeremia 24.8) 18 und will hinter ihnen her sein mit Schwert, Hunger und Pestilenz und will sie in keinem Königreich auf Erden bleiben lassen, daß sie sollen zum Fluch, zum Wunder, zum Hohn und zum Spott unter allen Völkern werden, dahin ich sie verstoßen werde, (Jeremia 24.9-10) 19 darum daß sie meinen Worten nicht gehorchen, spricht der HERR, der ich meine Knechte, die Propheten, zu euch stets gesandt habe; aber ihr wolltet nicht hören, spricht der HERR. (Jeremia 25.4) 20 Ihr aber alle, die ihr gefangen seid weggeführt, die ich von Jerusalem habe gen Babel ziehen lassen, hört des HERRN Wort! (Jeremia 29.4)
21 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, wider Ahab, den Sohn Kolajas, und wider Zedekia, den Sohn Maasejas, die euch falsch weissagen in meinem Namen; Siehe, ich will sie geben in die Hände Nebukadnezars, des Königs zu Babel; der soll sie totschlagen lassen vor euren Augen, (Jeremia 29.8) 22 daß man wird aus ihnen einen Fluch machen unter allen Gefangenen aus Juda, die zu Babel sind, und sagen: Der HERR tue dir wie Zedekia und Ahab, welche der König zu Babel auf Feuer braten ließ, 23 darum daß sie eine Torheit in Israel begingen und trieben Ehebruch mit ihrer Nächsten Weibern und predigten falsch in meinem Namen, was ich ihnen nicht befohlen hatte. Solches weiß ich und bezeuge es, spricht der HERR.

Jeremia und Schemaja

24 Und wider Semaja von Nehalam sollst du sagen:
25 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Darum daß du unter deinem Namen hast Briefe gesandt an alles Volk, das zu Jerusalem ist, und an den Priester Zephanja, den Sohn Maasejas, und an alle Priester und gesagt: (2. Könige 25.18) (Jeremia 21.1) 26 Der HERR hat dich zum Priester gesetzt anstatt des Priesters Jojada, daß ihr sollt Aufseher sein im Hause des HERRN über alle Wahnsinnigen und Weissager, daß du sie in den Kerker und Stock legst. (Hosea 9.7) 27 Nun, warum strafst du denn nicht Jeremia von Anathoth, der euch weissagt? 28 darum daß er uns gen Babel geschickt hat und lassen sagen: Es wird noch lange währen; baut Häuser, darin ihr wohnt, und pflanzt Gärten, daß ihr die Früchte davon eßt. 29 Denn Zephanja, der Priester hatte denselben Brief gelesen und den Propheten Jeremia lassen zuhören.
30 Darum geschah des HERRN Wort zu Jeremia und sprach:
31 Sende hin zu allen Gefangenen und laß ihnen sagen: So spricht der HERR wider Semaja von Nehalam: Darum daß euch Semaja weissagt, und ich habe ihn doch nicht gesandt, und macht, daß ihr auf Lügen vertraut, 32 darum spricht der HERR also: Siehe, ich will Semaja von Nehalam heimsuchen samt seinem Samen, daß der Seinen keiner soll unter diesem Volk bleiben, und soll das Gute nicht sehen, das ich meinem Volk tun will, spricht der HERR; denn er hat sie mit seiner Rede vom HERRN abgewendet. (Jeremia 28.16)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.