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Jeremia - Kapitel 28

Jeremia und Hananja

1 Und in demselben Jahr, im Anfang des Königreiches Zedekias, des Königs in Juda, im fünften Monat des vierten Jahres, sprach Hananja, der Sohn Assurs, ein Prophet von Gibeon, zu mir im Hause des HERRN, in Gegenwart der Priester und alles Volks, und sagte: 2 So spricht der HERR Zebaoth der Gott Israels: Ich habe das Joch des Königs zu Babel zerbrochen;
3 und ehe zwei Jahre um sind, will ich alle Gefäße des Hauses des HERRN, welche Nebukadnezar, der Könige zu Babel, hat von diesem Ort weggenommen und gen Babel geführt, wiederum an diesen Ort bringen; (Jeremia 27.16) 4 Dazu Jechonja, den Sohn Jojakims, den König Juda's samt allen Gefangenen aus Juda, die gen Babel geführt sind, will ich auch wieder an diesen Ort bringen, spricht der HERR; denn ich will das Joch des Königs zu Babel zerbrechen. (Jeremia 27.20) 5 Da sprach der Prophet Jeremia zu dem Propheten Hananja in der Gegenwart der Priester und des ganzen Volks, die im Hause des HERRN standen,
6 und sagte: Amen! Der HERR tue also; der HERR bestätige dein Wort, das du geweissagt hast, daß er die Gefäße aus dem Hause des HERRN von Babel wieder bringe an diesen Ort samt allen Gefangenen. 7 Aber doch höre auch dies Wort, das ich vor deinen Ohren rede und vor den Ohren des ganzen Volks: 8 Die Propheten, die vor mir und vor dir gewesen sind von alters her, die haben wider viel Länder und Königreiche geweissagt von Krieg, von Unglück und von Pestilenz; 9 wenn aber ein Prophet von Frieden weissagt, den wird man kennen, ob ihn der HERR wahrhaftig gesandt hat, wenn sein Wort erfüllt wird. 10 Da nahm Hananja das Joch vom Halse des Propheten Jeremia und zerbrach es. (Jeremia 27.2)
11 Und Hananja sprach in Gegenwart des ganzen Volks: So spricht der HERR: Ebenso will ich zerbrechen das Joch Nebukadnezars, des Königs zu Babel, ehe zwei Jahre um kommen, vom Halse aller Völker. Und der Prophet Jeremia ging seines Weges. (Jeremia 28.3) 12 Aber des HERRN Wort geschah zu Jeremia, nachdem der Prophet Hananja das Joch zerbrochen hatte vom Halse des Propheten Jeremia und sprach:
13 Geh hin und sage Hananja: So spricht der HERR: Du hast das hölzerne Joch zerbrochen und hast nun ein eisernes Joch an jenes Statt gemacht. 14 Denn so spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Ein eisernes Joch habe ich allen diesen Völkern an den Hals gehängt, damit sie dienen sollen Nebukadnezar, dem König zu Babel, und müssen ihm dienen; denn ich habe ihm auch die wilden Tiere gegeben. (Jeremia 27.6) 15 Und der Prophet Jeremia sprach zum Propheten Hananja: Höre doch, Hananja! Der HERR hat dich nicht gesandt, und du hast gemacht, daß dies Volk auf Lügen sich verläßt.
16 Darum spricht der HERR also: Siehe, ich will dich vom Erdboden nehmen; dies Jahr sollst du sterben; denn du hast sie mit deiner Rede vom HERRN abgewendet. (Jeremia 23.14) (Jeremia 29.32) 17 Also starb der Prophet Hananja desselben Jahres im siebenten Monat.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)