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Jeremia - Kapitel 22

Warnung an das Königshaus

1 So spricht der HERR: Gehe hinab in das Haus des Königs in Juda und rede daselbst dies Wort 2 und sprich: Höre des HERRN Wort, du König Juda's, der du auf dem Stuhl Davids sitzest, du und deine Knechte und dein Volk, die zu diesen Toren eingehen. 3 So spricht der HERR: Haltet Recht und Gerechtigkeit, und errettet den Beraubten von des Frevlers Hand, und schindet nicht die Fremdlinge, Waisen und Witwen, und tut niemand Gewalt, und vergießt nicht unschuldig Blut an dieser Stätte. (Jeremia 21.12) 4 Werdet ihr solches tun, so sollen durch die Tore dieses Hauses einziehen Könige die auf Davids Stuhl sitzen, zu Wagen und zu Rosse, samt ihren Knechten und ihrem Volk. (Jeremia 17.25) 5 Werdet ihr aber solchem nicht gehorchen, so habe ich bei mir selbst geschworen, spricht der HERR, dies Haus soll zerstört werden. 6 Denn so spricht der HERR von dem Hause des Königs in Juda: Ein Gilead bist du mir, ein Haupt im Libanon. Was gilt's? ich will dich zur Wüste und die Einwohner ohne Städte machen.
7 Denn ich habe den Verderber über dich bestellt, einen jeglichen mit seinen Waffen; die sollen deine auserwählten Zedern umhauen und ins Feuer werfen. 8 So werden viele Heiden vor dieser Stadt vorübergehen und untereinander sagen: Warum hat der HERR mit dieser großen Stadt also gehandelt? 9 Und man wird antworten: Darum daß sie den Bund des HERRN, ihres Gottes, verlassen und andere Götter angebetet und ihnen gedient haben.

Worte über die Könige Schallum

10 Weinet nicht über die Toten und grämet euch nicht darum; weinet aber über den, der dahinzieht; denn er wird nimmer wiederkommen, daß er sein Vaterland sehen möchte.
11 Denn so spricht der HERR von Sallum, dem Sohn Josias, des Königs in Juda, welcher König ist anstatt seines Vaters Josia, der von dieser Stätte hinausgezogen ist: Er wird nicht wieder herkommen, (2. Chronik 36.3-4) 12 sondern muß sterben an dem Ort, dahin er gefangen geführt ist, und wird dies Land nicht mehr sehen. 13 Weh dem, der sein Haus mit Sünden baut und seine Gemächer mit Unrecht, der seinen Nächsten umsonst arbeiten läßt und gibt ihm seinen Lohn nicht (3. Mose 19.13) (Micha 3.10)
14 und denkt: "Wohlan, ich will mir ein großes Haus bauen und weite Gemächer!" und läßt sich Fenster drein hauen und es mit Zedern täfeln und rot malen! 15 Meinst du, du wollest König sein, weil du mit Zedern prangst? Hat dein Vater nicht auch gegessen und getrunken und hielt dennoch über Recht und Gerechtigkeit, und es ging ihm wohl? 16 Er half dem Elenden und Armen zum Recht, und es ging ihm wohl. Ist's nicht also, daß solches heißt, mich recht erkennen? spricht der HERR. 17 Aber deine Augen und dein Herz stehen nicht also, sondern auf deinen Geiz, auf unschuldig Blut zu vergießen, zu freveln und unterzustoßen. 18 Darum spricht der HERR von Jojakim, dem Sohn Josias, dem König Juda's: Man wird ihn nicht beklagen: "Ach Bruder! ach Schwester!", man wird ihn auch nicht beklagen: "Ach Herr! ach Edler!" (Jeremia 34.5)
19 Er soll wie ein Esel begraben werden, zerschleift und hinausgeworfen vor die Tore Jerusalems. (Jesaja 14.19) 20 Gehe hinauf auf den Libanon und schreie und laß dich hören zu Basan und schreie von Abarim; denn alle deine Liebhaber sind zunichte gemacht.
21 Ich habe dir's vorhergesagt, da es noch wohl um dich stand; aber du sprachst: "Ich will nicht hören." Also hast du dein Lebtage getan, daß du meiner Stimme nicht gehorchtest. 22 Alle deine Hirten wird der Wind weiden, und deine Liebhaber ziehen gefangen dahin; da mußt du zum Spott und zu Schanden werden um aller deiner Bosheit willen. (Jeremia 25.9) (Jeremia 25.18) 23 Die du jetzt auf dem Libanon wohnest und in Zedern nistest, wie schön wirst du sehen, wenn dir Schmerzen und Wehen kommen werden wie einer in Kindsnöten! (Jeremia 13.21) 24 So wahr ich lebe, spricht der HERR, wenn Chonja, der Sohn Jojakims, der König Juda's, ein Siegelring wäre an meiner rechten Hand, so wollte ich dich doch abreißen (Jeremia 24.1)
25 und in die Hände geben derer, die nach deinem Leben stehen und vor welchen du dich fürchtest, in die Hände Nebukadnezars, des Königs zu Babel, und der Chaldäer. 26 Und ich will dich und deine Mutter, die dich geboren hat, in ein anderes Land treiben, das nicht euer Vaterland ist, und sollt daselbst sterben. (2. Könige 24.12) (2. Könige 24.15) 27 Und in das Land, da sie von Herzen gern wieder hin wären, sollen sie nicht wiederkommen. 28 Wie ein elender, verachteter, verstoßener Mann ist doch Chonja! ein unwertes Gefäß! Ach wie ist er doch samt seinem Samen so vertrieben und in ein unbekanntes Land geworfen!
29 O Land, Land, Land, höre des HERRN Wort! 30 So spricht der HERR: Schreibet an diesen Mann als einen, der ohne Kinder ist, einen Mann, dem es sein Lebtage nicht gelingt. Denn er wird das Glück nicht haben, daß jemand seines Samens auf dem Stuhl Davids sitze und fürder in Juda herrsche.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.