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Jeremia - Kapitel 21

Jeremia kündigt Zedekia die Zerstörung Jerusalems an

1 Dies ist das Wort, so vom HERRN geschah zu Jeremia, da der König Zedekia zu ihm sandte Pashur, den Sohn Malchias, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, und ließ ihm sagen: (Jeremia 29.25) 2 Frage doch den HERRN für uns.Denn Nebukadnezar, der König zu Babel, streitet wider uns; daß der HERR doch mit uns tun wolle nach allen seinen Wundern, damit er von uns abzöge. 3 Jeremia sprach zu ihnen: So saget Zedekia:
4 Das spricht der HERR, der Gott Israels: Siehe, ich will die Waffen zurückwenden, die ihr in euren Händen habt, womit ihr streitet wider den König zu Babel und wider die Chaldäer, welche euch draußen an der Mauer belagert haben; und will sie zuhauf sammeln mitten in dieser Stadt. 5 Und ich will wider euch streiten mit ausgereckter Hand, mit starkem Arm, mit Zorn, Grimm und großer Ungnade. 6 Und ich will die Bürger dieser Stadt schlagen, die Menschen und das Vieh, daß sie sterben sollen durch eine große Pestilenz. 7 Und darnach, spricht der HERR, will ich Zedekia, den König Juda's, samt seinen Knechten und dem Volk, das in dieser Stadt vor der Pestilenz, vor Schwert und Hunger übrigbleiben wird, geben in die Hände Nebukadnezars, des Königs zu Babel, und in die Hände ihrer Feinde, und in die Hände derer, die ihnen nach dem Leben stehen, daß er sie mit der Schärfe des Schwerts also schlage, daß kein Schonen noch Gnade noch Barmherzigkeit da sei. 8 Und sage diesem Volk: So spricht der HERR: Siehe, ich lege euch vor den Weg zum Leben und den Weg zum Tode. (5. Mose 11.26)
9 Wer in dieser Stadt bleibt, der wird sterben müssen durch Schwert, Hunger und Pestilenz; wer aber sich hinausbegibt zu den Chaldäern, die euch belagern, der soll lebendig bleiben und soll sein Leben als eine Ausbeute behalten. (Jeremia 38.2) 10 Denn ich habe mein Angesicht über diese Stadt gerichtet zum Unglück und zu keinem Guten, spricht der HERR. Sie soll dem König zu Babel übergeben werden, daß er sie mit Feuer verbrenne.

Mahn- und Gerichtsworte an das Königshaus von Juda

11 Und höret des HERRN Wort, ihr vom Hause des Königs in Juda!
12 Du Haus David, so spricht der HERR: Haltet des Morgens Gericht und errettet die Beraubten aus des Frevlers Hand, auf daß mein Grimm nicht ausfahre wie ein Feuer und brenne also, das niemand löschen könne, um eures bösen Wesens willen. (Jeremia 7.20) (Jeremia 22.3) 13 Siehe, spricht der HERR, ich will an dich, die du wohnst im Grunde, auf dem Felsen der Ebene und sprichst: Wer will uns überfallen oder in unsre Feste kommen?
14 Ich will euch heimsuchen, spricht der HERR, nach der Frucht eures Tuns; ich will ein Feuer anzünden in ihrem Walde, das soll alles umher verzehren.

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5. Mose - Kapitel 25

Streitigkeiten

1 Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen. 2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Die Schwagerpflicht

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen! 9 so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will! 10 Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen. 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

Volles Gewicht und rechtes Maß

13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! 14 In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! 15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. 16 Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (Micha 6.11)

Die Vertilgung Amaleks

17 Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. 19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)