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Jeremia - Kapitel 20

Mißhandlung des Propheten durch Pashur

1 Da aber Pashur, ein Sohn Immers, der Priester, der zum Obersten im Hause des HERRN gesetzt war, Jeremia hörte solche Worte weissagen, 2 schlug er den Propheten Jeremia und legte ihn in den Stock unter dem Obertor Benjamin, welches am Hause des HERRN ist. 3 Und da es Morgen ward, zog Pashur Jeremia aus dem Stock. Da sprach Jeremia zu ihm: Der HERR heißt dich nicht Pashur, sondern Schrecken um und um. 4 Denn so spricht der HERR: Siehe, ich will dich zum Schrecken machen dir selbst und allen deinen Freunden, und sie sollen fallen durchs Schwert ihrer Feinde; das sollst du mit deinen Augen sehen. Und will das ganze Juda in die Hand des Königs zu Babel übergeben; der soll euch wegführen gen Babel und mit dem Schwert töten. 5 Auch will ich alle Güter dieser Stadt samt allem, was sie gearbeitet und alle Kleinode und alle Schätze der Könige Juda's in ihrer Feinde Hand geben, daß sie dieselben rauben, nehmen und gen Babel bringen. (Jesaja 39.6) 6 Und du, Pashur, sollst mit allen deinen Hausgenossen gefangen gehen und gen Babel kommen; daselbst sollst du sterben und begraben werden samt allen deinen Freunden, welchen du Lügen predigst.

Die Last des Prophetenamts

7 HERR, du hast mich überredet, und ich habe mich überreden lassen; du bist mir zu stark gewesen und hast gewonnen; aber ich bin darüber zum Spott geworden täglich, und jedermann verlacht mich. (Jeremia 1.7)
8 Denn seit ich geredet, gerufen und gepredigt habe von der Plage und Verstörung, ist mir des HERRN Wort zum Hohn und Spott geworden täglich. (Jesaja 49.4) 9 Da dachte ich: Wohlan, ich will sein nicht mehr gedenken und nicht mehr in seinem Namen predigen. Aber es ward in meinem Herzen wie ein brennendes Feuer, in meinen Gebeinen verschlossen, daß ich's nicht leiden konnte und wäre schier bald vergangen. 10 Denn ich höre, wie mich viele schelten und schrecken um und um. "Hui, verklagt ihn! Wir wollen ihn verklagen!" sprechen alle meine Freunde und Gesellen, "ob wir ihn übervorteilen und ihm beikommen mögen und uns an ihm rächen." (Psalm 31.14)
11 Aber der HERR ist bei mir wie ein starker Held; darum werden meine Verfolger fallen und nicht obliegen, sondern sollen zu Schanden werden, darum daß sie so töricht handeln; ewig wird die Schande sein, deren man nicht vergessen wird. (Jeremia 1.8) (Jeremia 1.19) (Jeremia 15.20) 12 Und nun, HERR Zebaoth, der du die Gerechten prüfst, Nieren und Herz siehst, laß mich deine Rache an ihnen sehen; denn ich habe dir meine Sache befohlen. (Jeremia 11.20)
13 Singet dem HERRN, rühmt den HERRN, der des Armen Leben aus der Boshaften Händen errettet! 14 Verflucht sei der Tag, darin ich geboren bin; der Tag müsse ungesegnet sein, darin mich meine Mutter geboren hat! (Hiob 3.1) (Hiob 10.18) (Jeremia 15.10)
15 Verflucht sei der, so meinem Vater gute Botschaft brachte und sprach: "Du hast einen jungen Sohn", daß er ihn fröhlich machen wollte! 16 Der Mann müsse sein wie die Städte, so der HERR hat umgekehrt, und ihn nicht gereut hat; und müsse des Morgens hören ein Geschrei und des Mittags ein Heulen! (1. Mose 19.24-25) 17 Daß du mich doch nicht getötet hast im Mutterleibe, daß meine Mutter mein Grab gewesen und ihr Leib ewig schwanger geblieben wäre! 18 Warum bin ich doch aus Mutterleibe hervorgekommen, daß ich solchen Jammer und Herzeleid sehen muß und meine Tage mit Schanden zubringen!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)