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Jeremia - Kapitel 2

Das untreue Gottesvolk

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Gehe hin und predige öffentlich zu Jerusalem und sprich: So spricht der HERR: Ich gedenke, da du eine freundliche, junge Dirne und eine liebe Braut warst, da du mir folgtest in der Wüste, in dem Lande, da man nichts sät, 3 da Israel des HERRN eigen war und seine erste Frucht. Wer sie fressen wollte, mußte Schuld haben, und Unglück mußte über ihn kommen, spricht der HERR. 4 Hört des HERRN Wort, ihr vom Hause Jakob und alle Geschlechter vom Hause Israel.
5 So spricht der HERR: Was haben doch eure Väter Unrechtes an mir gefunden, daß sie von mir wichen und hingen an den unnützen Götzen, da sie doch nichts erlangten? (Micha 6.3-6) 6 und dachten nie einmal: Wo ist der HERR, der uns aus Ägyptenland führte und leitete uns in der Wüste, im wilden, ungebahnten Lande, im dürren und finstern Lande, in dem Lande, da niemand wandelte noch ein Mensch wohnte? 7 Und ich brachte euch in ein gutes Land, daß ihr äßet seine Früchte und Güter. Und da ihr hineinkamt, verunreinigtet ihr mein Land und machtet mir mein Erbe zum Greuel. 8 Die Priester gedachten nicht: Wo ist der HERR? und die das Gesetz treiben, achteten mein nicht, und die Hirten führten die Leute von mir, und die Propheten weissagten durch Baal und hingen an den unnützen Götzen. 9 Darum muß ich noch immer mit euch und mit euren Kindeskindern hadern, spricht der HERR. 10 Gehet hin in die Inseln Chittim und schauet, und sendet nach Kedar und merket mit Fleiß und schauet, ob's daselbst so zugeht!
11 Ob die Heiden ihre Götter ändern, wiewohl sie doch nicht Götter sind! Und mein Volk hat doch seine Herrlichkeit verändert um eines unnützen Götzen. (Römer 1.23) 12 Sollte sich doch der Himmel davor entsetzen, erschrecken und sehr erbeben, spricht der HERR. 13 Denn mein Volk tut eine zwiefache Sünde: mich, die lebendige Quelle, verlassen sie und machen sich hier und da ausgehauenen Brunnen, die doch löcherig sind und kein Wasser geben. (Psalm 36.10) (Jeremia 17.13) 14 Ist denn Israel ein Knecht oder Leibeigen, daß er jedermanns Raub sein muß?
15 Denn Löwen brüllen über ihn und schreien und verwüsten sein Land, und seine Städte werden verbrannt, daß niemand darin wohnt. 16 Dazu zerschlagen die von Noph und Thachpanhes dir den Kopf. (Jeremia 44.1) 17 Solches machst du dir selbst, weil du den HERRN, deinen Gott, verläßt, so oft er dich den rechten Weg leiten will. (Hosea 13.9) 18 Was hilft's dir, daß du nach Ägypten ziehst und willst vom Wasser Sihor trinken? Und was hilft's dir, daß du nach Assyrien ziehst und willst vom Wasser des Euphrat trinken? 19 Es ist deiner Bosheit Schuld, daß du so gestäupt wirst, und deines Ungehorsams, daß du so gestraft wirst. Also mußt du innewerden und erfahren, was es für Jammer und Herzeleid bringt, den HERRN, deinen Gott, verlassen und ihn nicht fürchten, spricht der Herr, HERR Zebaoth.

Israels Götzendienst

20 Denn du hast immerdar dein Joch zerbrochen und deine Bande zerrissen und gesagt: Ich will nicht unterworfen sein! sondern auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen liefst du den Götzen nach. (Jesaja 57.5) (Jeremia 3.6) (Hesekiel 6.13)
21 Ich aber hatte dich gepflanzt zu einem süßen Weinstock, einen ganz rechtschaffenen Samen. Wie bist du mir denn geraten zu einem bitteren, wilden Weinstock? (Jesaja 5.1-4) 22 Und wenn du dich gleich mit Lauge wüschest und nähmest viel Seife dazu, so gleißt doch deine Untugend desto mehr vor mir, spricht der Herr, HERR. 23 Wie darfst du denn sagen: Ich bin nicht unrein, ich hänge nicht an den Baalim? Siehe an, wie du es treibst im Tal, und bedenke, wie du es ausgerichtet hast.
24 Du läufst umher wie eine Kamelstute in der Brunst, und wie ein Wild in der Wüste pflegt, wenn es vor großer Brunst lechzt und läuft, daß es niemand aufhalten kann. Wer's wissen will, darf nicht weit laufen; am Feiertage sieht man es wohl. 25 Schone doch deiner Füße, daß sie nicht bloß, und deines Halses das er nicht durstig werde. Aber du sprichst: Da wird nichts draus; ich muß mit den Fremden buhlen und ihnen nachlaufen. 26 Wie ein Dieb zu Schanden wird, wenn er ergriffen wird, also wird das Haus Israel zu Schanden werden samt ihren Königen, Fürsten, Priestern und Propheten,
27 die zum Holz sagen: Du bist mein Vater, und zum Stein: Du hast mich gezeugt. Denn sie kehren mir den Rücken zu und nicht das Angesicht. Aber wenn die Not hergeht, sprechen sie: Auf, und hilf uns! 28 Wo sind aber dann deine Götter, die du dir gemacht hast? Heiße sie aufstehen; laß sehen, ob sie dir helfen können in deiner Not! Denn so manche Stadt, so manchen Gott hast du, Juda. (Richter 10.14) (Jeremia 11.13) 29 Was wollt ihr noch recht haben wider mich? Ihr seid alle von mir abgefallen, spricht der HERR.
30 Alle Schläge sind verloren an euren Kindern; sie lassen sich doch nicht ziehen. Denn euer Schwert frißt eure Propheten wie ein wütiger Löwe. (Jesaja 1.5) 31 Du böse Art, merke auf des HERRN Wort! Bin ich denn für Israel eine Wüste oder ödes Land? Warum spricht denn mein Volk: Wir sind die Herren und müssen dir nicht nachlaufen?
32 Vergißt doch eine Jungfrau ihres Schmuckes nicht, noch eine Braut ihres Schleiers; aber mein Volk vergißt mein ewiglich. 33 Was beschönst du viel dein Tun, daß ich dir gnädig sein soll? Unter solchem Schein treibst du je mehr und mehr Bosheit. 34 Überdas findet man Blut der armen und unschuldigen Seelen bei dir an allen Orten, und das ist nicht heimlich, sondern offenbar an diesen Orten. 35 Doch sprichst du: Ich bin unschuldig; er wende seinen Zorn von mir. Siehe, ich will mit dir rechten, daß du sprichst: Ich habe nicht gesündigt. (Jesaja 43.26) 36 Wie weichst du doch so gern und läufst jetzt dahin, jetzt hierher! Aber du wirst an Ägypten zu Schanden werden, wie du an Assyrien zu Schanden geworden bist. 37 Denn du mußt von dort auch wegziehen und deine Hände über dem Haupt zusammenschlagen; denn der Herr wird deine Hoffnung trügen lassen, und nichts wird dir bei ihnen gelingen.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)