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Jeremia - Kapitel 2

Das untreue Gottesvolk

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Gehe hin und predige öffentlich zu Jerusalem und sprich: So spricht der HERR: Ich gedenke, da du eine freundliche, junge Dirne und eine liebe Braut warst, da du mir folgtest in der Wüste, in dem Lande, da man nichts sät, 3 da Israel des HERRN eigen war und seine erste Frucht. Wer sie fressen wollte, mußte Schuld haben, und Unglück mußte über ihn kommen, spricht der HERR. 4 Hört des HERRN Wort, ihr vom Hause Jakob und alle Geschlechter vom Hause Israel.
5 So spricht der HERR: Was haben doch eure Väter Unrechtes an mir gefunden, daß sie von mir wichen und hingen an den unnützen Götzen, da sie doch nichts erlangten? (Micha 6.3-6) 6 und dachten nie einmal: Wo ist der HERR, der uns aus Ägyptenland führte und leitete uns in der Wüste, im wilden, ungebahnten Lande, im dürren und finstern Lande, in dem Lande, da niemand wandelte noch ein Mensch wohnte? 7 Und ich brachte euch in ein gutes Land, daß ihr äßet seine Früchte und Güter. Und da ihr hineinkamt, verunreinigtet ihr mein Land und machtet mir mein Erbe zum Greuel. 8 Die Priester gedachten nicht: Wo ist der HERR? und die das Gesetz treiben, achteten mein nicht, und die Hirten führten die Leute von mir, und die Propheten weissagten durch Baal und hingen an den unnützen Götzen. 9 Darum muß ich noch immer mit euch und mit euren Kindeskindern hadern, spricht der HERR. 10 Gehet hin in die Inseln Chittim und schauet, und sendet nach Kedar und merket mit Fleiß und schauet, ob's daselbst so zugeht!
11 Ob die Heiden ihre Götter ändern, wiewohl sie doch nicht Götter sind! Und mein Volk hat doch seine Herrlichkeit verändert um eines unnützen Götzen. (Römer 1.23) 12 Sollte sich doch der Himmel davor entsetzen, erschrecken und sehr erbeben, spricht der HERR. 13 Denn mein Volk tut eine zwiefache Sünde: mich, die lebendige Quelle, verlassen sie und machen sich hier und da ausgehauenen Brunnen, die doch löcherig sind und kein Wasser geben. (Psalm 36.10) (Jeremia 17.13) 14 Ist denn Israel ein Knecht oder Leibeigen, daß er jedermanns Raub sein muß?
15 Denn Löwen brüllen über ihn und schreien und verwüsten sein Land, und seine Städte werden verbrannt, daß niemand darin wohnt. 16 Dazu zerschlagen die von Noph und Thachpanhes dir den Kopf. (Jeremia 44.1) 17 Solches machst du dir selbst, weil du den HERRN, deinen Gott, verläßt, so oft er dich den rechten Weg leiten will. (Hosea 13.9) 18 Was hilft's dir, daß du nach Ägypten ziehst und willst vom Wasser Sihor trinken? Und was hilft's dir, daß du nach Assyrien ziehst und willst vom Wasser des Euphrat trinken? 19 Es ist deiner Bosheit Schuld, daß du so gestäupt wirst, und deines Ungehorsams, daß du so gestraft wirst. Also mußt du innewerden und erfahren, was es für Jammer und Herzeleid bringt, den HERRN, deinen Gott, verlassen und ihn nicht fürchten, spricht der Herr, HERR Zebaoth.

Israels Götzendienst

20 Denn du hast immerdar dein Joch zerbrochen und deine Bande zerrissen und gesagt: Ich will nicht unterworfen sein! sondern auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen liefst du den Götzen nach. (Jesaja 57.5) (Jeremia 3.6) (Hesekiel 6.13)
21 Ich aber hatte dich gepflanzt zu einem süßen Weinstock, einen ganz rechtschaffenen Samen. Wie bist du mir denn geraten zu einem bitteren, wilden Weinstock? (Jesaja 5.1-4) 22 Und wenn du dich gleich mit Lauge wüschest und nähmest viel Seife dazu, so gleißt doch deine Untugend desto mehr vor mir, spricht der Herr, HERR. 23 Wie darfst du denn sagen: Ich bin nicht unrein, ich hänge nicht an den Baalim? Siehe an, wie du es treibst im Tal, und bedenke, wie du es ausgerichtet hast.
24 Du läufst umher wie eine Kamelstute in der Brunst, und wie ein Wild in der Wüste pflegt, wenn es vor großer Brunst lechzt und läuft, daß es niemand aufhalten kann. Wer's wissen will, darf nicht weit laufen; am Feiertage sieht man es wohl. 25 Schone doch deiner Füße, daß sie nicht bloß, und deines Halses das er nicht durstig werde. Aber du sprichst: Da wird nichts draus; ich muß mit den Fremden buhlen und ihnen nachlaufen. 26 Wie ein Dieb zu Schanden wird, wenn er ergriffen wird, also wird das Haus Israel zu Schanden werden samt ihren Königen, Fürsten, Priestern und Propheten,
27 die zum Holz sagen: Du bist mein Vater, und zum Stein: Du hast mich gezeugt. Denn sie kehren mir den Rücken zu und nicht das Angesicht. Aber wenn die Not hergeht, sprechen sie: Auf, und hilf uns! 28 Wo sind aber dann deine Götter, die du dir gemacht hast? Heiße sie aufstehen; laß sehen, ob sie dir helfen können in deiner Not! Denn so manche Stadt, so manchen Gott hast du, Juda. (Richter 10.14) (Jeremia 11.13) 29 Was wollt ihr noch recht haben wider mich? Ihr seid alle von mir abgefallen, spricht der HERR.
30 Alle Schläge sind verloren an euren Kindern; sie lassen sich doch nicht ziehen. Denn euer Schwert frißt eure Propheten wie ein wütiger Löwe. (Jesaja 1.5) 31 Du böse Art, merke auf des HERRN Wort! Bin ich denn für Israel eine Wüste oder ödes Land? Warum spricht denn mein Volk: Wir sind die Herren und müssen dir nicht nachlaufen?
32 Vergißt doch eine Jungfrau ihres Schmuckes nicht, noch eine Braut ihres Schleiers; aber mein Volk vergißt mein ewiglich. 33 Was beschönst du viel dein Tun, daß ich dir gnädig sein soll? Unter solchem Schein treibst du je mehr und mehr Bosheit. 34 Überdas findet man Blut der armen und unschuldigen Seelen bei dir an allen Orten, und das ist nicht heimlich, sondern offenbar an diesen Orten. 35 Doch sprichst du: Ich bin unschuldig; er wende seinen Zorn von mir. Siehe, ich will mit dir rechten, daß du sprichst: Ich habe nicht gesündigt. (Jesaja 43.26) 36 Wie weichst du doch so gern und läufst jetzt dahin, jetzt hierher! Aber du wirst an Ägypten zu Schanden werden, wie du an Assyrien zu Schanden geworden bist. 37 Denn du mußt von dort auch wegziehen und deine Hände über dem Haupt zusammenschlagen; denn der Herr wird deine Hoffnung trügen lassen, und nichts wird dir bei ihnen gelingen.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.