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Jeremia - Kapitel 19

Der zerschmetterte Krug

1 So spricht nun der HERR: Gehe hin und kaufe dir einen irdenen Krug vom Töpfer, samt etlichen von den Ältesten des Volks und von den Ältesten der Priester, 2 und gehe hinaus ins Tal Ben-Hinnom, das vor dem Ziegeltor liegt, und predige daselbst die Worte, die ich dir sage, (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.11) 3 und sprich: Höret des HERRN Wort, ihr Könige Juda's und Bürger zu Jerusalem! So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Siehe, ich will ein solch Unglück über diese Stätte gehen lassen, daß, wer es hören wird, dem die Ohren klingen sollen, (1. Samuel 3.11) (2. Könige 21.12) 4 darum daß sie mich verlassen und diese Stätte einem fremden Gott gegeben haben und andern Göttern darin geräuchert haben, die weder sie noch ihre Väter noch die Könige Juda's gekannt haben, und haben die Stätte voll unschuldigen Bluts gemacht 5 und haben dem Baal Höhen gebaut, ihre Kinder zu verbrennen, dem Baal zu Brandopfern, was ich ihnen weder geboten noch davon geredet habe, was auch in mein Herz nie gekommen ist. (Jeremia 7.31-32) 6 Darum siehe, es wird die Zeit kommen, spricht der HERR, daß man diese Stätte nicht mehr Thopheth noch das Tal Ben-Hinnom, sondern Würgetal heißen wird.
7 Und ich will den Gottesdienst Juda's und Jerusalems an diesem Ort zerstören und will sie durchs Schwert fallen lassen vor ihren Feinden, unter der Hand derer, die nach ihrem Leben stehen, und will ihre Leichname den Vögeln des Himmels und den Tieren auf Erden zu fressen geben (Jeremia 7.33) 8 und will diese Stadt wüst machen und zum Spott, daß alle, die vorübergehen, werden sich verwundern über alle ihre Plage und ihrer spotten. (Jeremia 18.16) 9 Ich will sie lassen ihrer Söhne und Töchter Fleisch fressen, und einer soll des andern Fleisch fressen in der Not und Angst, damit sie ihre Feinde und die, so nach ihrem Leben stehen, bedrängen werden. (5. Mose 28.53) 10 Und du sollst den Krug zerbrechen vor den Männern, die mit dir gegangen sind,
11 und sprich zu ihnen: So spricht der HERR Zebaoth: Eben wie man eines Töpfers Gefäß zerbricht, das nicht kann wieder ganz werden, so will ich dies Volk und diese Stadt auch zerbrechen; und sie sollen im Thopheth begraben werden, weil sonst kein Raum sein wird, zu begraben. (Jesaja 30.14) (Jeremia 7.32) 12 So will ich mit dieser Stätte, spricht der HERR, und ihren Einwohnern umgehen, daß diese Stadt werden soll gleich wie das Thopheth. 13 Dazu sollen ihre Häuser zu Jerusalem und die Häuser der Könige Juda's ebenso unrein werden wie die Stätte Thopheth, ja, alle Häuser, wo sie auf den Dächern geräuchert haben allem Heer des Himmels und andern Göttern Trankopfer geopfert haben. (Jeremia 32.29) (Zephanja 1.5)

Die Misshandlung Jeremias durch Paschhur

14 Und da Jeremia wieder vom Thopheth kam, dahin ihn der HERR gesandt hatte, zu weissagen, trat er in den Vorhof am Hause des HERRN und sprach zu allem Volk:
15 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Siehe, ich will über diese Stadt und über alle ihre Städte all das Unglück kommen lassen, das ich wider sie geredet habe, darum daß sie halsstarrig sind und meine Worte nicht hören wollen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.