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Jeremia - Kapitel 18

Das Gleichnis vom Töpfer

1 Dies ist das Wort, das geschah vom HERRN zu Jeremia, und sprach: 2 Mache dich auf und gehe hinab in des Töpfers Haus; daselbst will ich dich meine Worte hören lassen. 3 Und ich ging hinab in des Töpfers Haus, und siehe, er arbeitete eben auf der Scheibe. 4 Und der Topf, den er aus dem Ton machte, mißriet ihm unter den Händen. Da machte er einen andern Topf daraus, wie es ihm gefiel. 5 Da geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
6 Kann ich nicht also mit euch umgehen, ihr vom Hause Israel, wie dieser Töpfer? spricht der HERR. Siehe, wie der Ton ist in des Töpfers Hand, also seid auch ihr vom Hause Israel in meiner Hand. (Jesaja 45.9) (Römer 9.21) 7 Plötzlich rede ich wider ein Volk und Königreich, daß ich es ausrotten, zerbrechen und verderben wolle. (Jeremia 1.10)
8 Wo sich's aber bekehrt von seiner Bosheit, dawider ich rede, so soll mich auch reuen das Unglück, das ich ihm gedachte zu tun. (Jeremia 26.3) (Jeremia 26.19) (Jona 3.10) 9 Und plötzlich rede ich von einem Volk und Königreich, daß ich's bauen und pflanzen wolle. 10 So es aber Böses tut vor meinen Augen, daß es meiner Stimme nicht gehorcht, so soll mich auch reuen das Gute, das ich ihm verheißen hatte zu tun. 11 So sprich nun zu denen in Juda und zu den Bürgern zu Jerusalem: So spricht der HERR: Siehe, ich bereite euch ein Unglück zu und habe Gedanken wider euch: darum kehre sich ein jeglicher von seinem bösen Wesen und bessert euer Wesen und Tun. (Jeremia 7.3) (Jeremia 25.5)
12 Aber sie sprachen: Daraus wird nichts; wir wollen nach unsern Gedanken wandeln und ein jeglicher tun nach Gedünken seines bösen Herzens. (Jeremia 3.17) (Jeremia 6.16) 13 Darum spricht der HERR: Fragt doch unter den Heiden. Wer hat je desgleichen gehört? Daß die Jungfrau Israel so gar greuliche Dinge tut!
14 Bleibt doch der Schnee länger auf den Steinen im Felde, wenn's vom Libanon herab schneit, und das Regenwasser verschießt nicht so bald, wie mein Volk vergißt. 15 Sie räuchern den Göttern und richten Ärgernis an auf ihren Wegen für und für und gehen auf ungebahnten Straßen, 16 auf daß ihr Land zur Wüste werde, ihnen zur ewigen Schande, daß, wer vorübergeht, sich verwundere und den Kopf schüttle. 17 Denn ich will sie wie durch einen Ostwind zerstreuen vor ihren Feinden; ich will ihnen den Rücken, und nicht das Antlitz zeigen, wenn sie verderben. (Jeremia 2.27)

Jeremias Gebet gegen seine Feinde

18 Aber sie sprechen: Kommt und laßt uns wider Jeremia ratschlagen; denn die Priester können nicht irre gehen im Gesetz, und die Weisen können nicht fehlen mit Raten, und die Propheten können nicht unrecht lehren! Kommt her, laßt uns ihn mit der Zunge totschlagen und nichts geben auf alle seine Rede!
19 HERR, habe acht auf mich und höre die Stimme meiner Widersacher!
20 Ist's recht, daß man Gutes mit Bösem vergilt? Denn sie haben meiner Seele eine Grube gegraben. Gedenke doch, wie ich vor dir gestanden bin, daß ich ihr Bestes redete und deinen Grimm von ihnen wendete. (Psalm 35.7) 21 So strafe nun ihre Kinder mit Hunger und laß sie ins Schwert fallen, daß ihre Weiber ohne Kinder und Witwen seien und ihre Männer zu Tode geschlagen und ihre junge Mannschaft im Streit durchs Schwert erwürgt werde; 22 daß ein Geschrei aus ihren Häusern gehört werde, wie du plötzlich habest Kriegsvolk über sie kommen lassen. Denn sie haben eine Grube gegraben, mich zu fangen, und meinen Füßen Stricke gelegt. 23 Und weil du, HERR, weißt alle ihre Anschläge wider mich, daß sie mich töten wollen, so vergib ihnen ihre Missetat nicht und laß ihre Sünde vor dir nicht ausgetilgt werden. Laß sie vor dir gestürzt werden und handle mit ihnen nach deinem Zorn. (Psalm 109.14-15)

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.