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Jeremia - Kapitel 18

Das Gleichnis vom Töpfer

1 Dies ist das Wort, das geschah vom HERRN zu Jeremia, und sprach: 2 Mache dich auf und gehe hinab in des Töpfers Haus; daselbst will ich dich meine Worte hören lassen. 3 Und ich ging hinab in des Töpfers Haus, und siehe, er arbeitete eben auf der Scheibe. 4 Und der Topf, den er aus dem Ton machte, mißriet ihm unter den Händen. Da machte er einen andern Topf daraus, wie es ihm gefiel. 5 Da geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
6 Kann ich nicht also mit euch umgehen, ihr vom Hause Israel, wie dieser Töpfer? spricht der HERR. Siehe, wie der Ton ist in des Töpfers Hand, also seid auch ihr vom Hause Israel in meiner Hand. (Jesaja 45.9) (Römer 9.21) 7 Plötzlich rede ich wider ein Volk und Königreich, daß ich es ausrotten, zerbrechen und verderben wolle. (Jeremia 1.10)
8 Wo sich's aber bekehrt von seiner Bosheit, dawider ich rede, so soll mich auch reuen das Unglück, das ich ihm gedachte zu tun. (Jeremia 26.3) (Jeremia 26.19) (Jona 3.10) 9 Und plötzlich rede ich von einem Volk und Königreich, daß ich's bauen und pflanzen wolle. 10 So es aber Böses tut vor meinen Augen, daß es meiner Stimme nicht gehorcht, so soll mich auch reuen das Gute, das ich ihm verheißen hatte zu tun. 11 So sprich nun zu denen in Juda und zu den Bürgern zu Jerusalem: So spricht der HERR: Siehe, ich bereite euch ein Unglück zu und habe Gedanken wider euch: darum kehre sich ein jeglicher von seinem bösen Wesen und bessert euer Wesen und Tun. (Jeremia 7.3) (Jeremia 25.5)
12 Aber sie sprachen: Daraus wird nichts; wir wollen nach unsern Gedanken wandeln und ein jeglicher tun nach Gedünken seines bösen Herzens. (Jeremia 3.17) (Jeremia 6.16) 13 Darum spricht der HERR: Fragt doch unter den Heiden. Wer hat je desgleichen gehört? Daß die Jungfrau Israel so gar greuliche Dinge tut!
14 Bleibt doch der Schnee länger auf den Steinen im Felde, wenn's vom Libanon herab schneit, und das Regenwasser verschießt nicht so bald, wie mein Volk vergißt. 15 Sie räuchern den Göttern und richten Ärgernis an auf ihren Wegen für und für und gehen auf ungebahnten Straßen, 16 auf daß ihr Land zur Wüste werde, ihnen zur ewigen Schande, daß, wer vorübergeht, sich verwundere und den Kopf schüttle. 17 Denn ich will sie wie durch einen Ostwind zerstreuen vor ihren Feinden; ich will ihnen den Rücken, und nicht das Antlitz zeigen, wenn sie verderben. (Jeremia 2.27)

Jeremias Gebet gegen seine Feinde

18 Aber sie sprechen: Kommt und laßt uns wider Jeremia ratschlagen; denn die Priester können nicht irre gehen im Gesetz, und die Weisen können nicht fehlen mit Raten, und die Propheten können nicht unrecht lehren! Kommt her, laßt uns ihn mit der Zunge totschlagen und nichts geben auf alle seine Rede!
19 HERR, habe acht auf mich und höre die Stimme meiner Widersacher!
20 Ist's recht, daß man Gutes mit Bösem vergilt? Denn sie haben meiner Seele eine Grube gegraben. Gedenke doch, wie ich vor dir gestanden bin, daß ich ihr Bestes redete und deinen Grimm von ihnen wendete. (Psalm 35.7) 21 So strafe nun ihre Kinder mit Hunger und laß sie ins Schwert fallen, daß ihre Weiber ohne Kinder und Witwen seien und ihre Männer zu Tode geschlagen und ihre junge Mannschaft im Streit durchs Schwert erwürgt werde; 22 daß ein Geschrei aus ihren Häusern gehört werde, wie du plötzlich habest Kriegsvolk über sie kommen lassen. Denn sie haben eine Grube gegraben, mich zu fangen, und meinen Füßen Stricke gelegt. 23 Und weil du, HERR, weißt alle ihre Anschläge wider mich, daß sie mich töten wollen, so vergib ihnen ihre Missetat nicht und laß ihre Sünde vor dir nicht ausgetilgt werden. Laß sie vor dir gestürzt werden und handle mit ihnen nach deinem Zorn. (Psalm 109.14-15)

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)