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Jeremia - Kapitel 17

Judas Sünde und Strafe

1 Die Sünde Juda's ist geschrieben mit eisernen Griffeln, und spitzigen Demanten geschrieben, und auf die Tafel ihres Herzens gegraben und auf die Hörner an ihren Altären, 2 daß die Kinder gedenken sollen derselben Altäre und Ascherabilder bei den grünen Bäumen, auf den hohen Bergen. 3 Aber ich will deine Höhen, beide, auf den Bergen und Feldern, samt deiner Habe und allen deinen Schätzen zum Raube geben um der Sünde willen, in allen deinen Grenzen begangen. 4 Und du sollst aus deinem Erbe verstoßen werden, das ich dir gegeben habe, und ich will dich zu Knechten deiner Feinde machen in einem Lande, das du nicht kennst; denn ihr habt ein Feuer meines Zorns angezündet, das ewiglich brennen wird. (Jeremia 15.14)

Falsche und wahre Sicherheit

5 So spricht der HERR: Verflucht ist der Mann, der sich auf Menschen verläßt und hält Fleisch für seinen Arm, und mit seinem Herzen vom HERRN weicht. (Psalm 118.8) (Psalm 146.3)
6 Der wird sein wie die Heide in der Wüste und wird nicht sehen den zukünftigen Trost, sondern bleiben in der Dürre, in der Wüste, in einem unfruchtbaren Lande, da niemand wohnt. (Jeremia 48.6) 7 Gesegnet aber ist der Mann, der sich auf den HERRN verläßt und des Zuversicht der HERR ist. (Psalm 146.5)
8 Der ist wie ein Baum, am Wasser gepflanzt und am Bach gewurzelt. Denn obgleich eine Hitze kommt, fürchtet er sich doch nicht, sondern seine Blätter bleiben grün, und sorgt nicht, wenn ein dürres Jahr kommt sondern er bringt ohne Aufhören Früchte. 9 Es ist das Herz ein trotzig und verzagtes Ding; wer kann es ergründen? (Psalm 1.3)
10 Ich, der HERR, kann das Herz ergründen und die Nieren prüfen und gebe einem jeglichen nach seinem Tun, nach den Früchten seiner Werke. (Psalm 7.10) (Römer 2.6) 11 Denn gleichwie ein Vogel, der sich über Eier setzt und brütet sie nicht aus, also ist der, so unrecht Gut sammelt; denn er muß davon, wenn er's am wenigsten achtet, und muß zuletzt Spott dazu haben. (Psalm 39.7) 12 Aber die Stätte unsers Heiligtums, der Thron göttlicher Ehre, ist allezeit fest geblieben.
13 Denn, HERR, du bist die Hoffnung Israels. Alle, die dich verlassen, müssen zu Schanden werden, und die Abtrünnigen müssen in die Erde geschrieben werden; denn sie verlassen den HERRN, die Quelle des lebendigen Wassers. (Jeremia 2.13)

Jeremias Gebet in Anfechtung

14 Heile du mich, HERR, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen; denn du bist mein Ruhm.
15 Siehe, sie sprechen zu mir: Wo ist denn des HERRN Wort? Laß es doch kommen! (Jesaja 5.19) 16 Aber ich bin nicht von dir geflohen, daß ich nicht dein Hirte wäre; so habe ich den bösen Tag nicht begehrt, das weißt du; was ich gepredigt habe, das ist recht vor dir. 17 Sei du nur nicht schrecklich, meine Zuversicht in der Not!
18 Laß sie zu Schanden werden, die mich verfolgen, und mich nicht; laß sie erschrecken, und mich nicht; laß den Tag des Unglücks über sie kommen und zerschlage sie zwiefach!

Die Heiligung des Sabbats

19 So spricht der HERR zu mir: Gehe hin und tritt unter das Tor des Volks, dadurch die Könige Juda's aus und ein gehen, und unter alle Tore zu Jerusalem
20 und sprich zu ihnen: Höret des HERRN Wort, ihr Könige Juda's und ganz Juda und alle Einwohner zu Jerusalem, so zu diesem Tor eingehen. 21 So spricht der HERR: Hütet euch und tragt keine Last am Sabbattage durch die Tore hinein zu Jerusalem 22 und führt keine Last am Sabbattage aus euren Häusern und tut keine Arbeit, sondern heiliget den Sabbattag, wie ich euren Vätern geboten habe. (Jesaja 56.2) (Jesaja 58.13) 23 Aber sie hören nicht und neigen ihre Ohren nicht, sondern bleiben halsstarrig, daß sie mich ja nicht hören noch sich ziehen lassen. (Jeremia 11.8) 24 So ihr mich hören werdet, spricht der HERR, daß ihr keine Last traget des Sabbattages durch dieser Stadt Tore ein, sondern ihn heiliget, daß ihr keine Arbeit an demselben Tage tut:
25 so sollen auch durch dieser Stadt Tore aus und ein gehen Könige und Fürsten, die auf dem Stuhl Davids sitzen, und reiten und fahren, auf Wagen und Rossen, sie und ihre Fürsten samt allen, die in Juda und Jerusalem wohnen; und soll diese Stadt ewiglich bewohnt werden; 26 und sollen kommen aus den Städten Juda's, und die um Jerusalem her liegen, und aus dem Lande Benjamin, aus den Gründen und von den Gebirgen und vom Mittag, die da bringen Brandopfer, Schlachtopfer, Speisopfer und Weihrauch zum Hause des HERRN. 27 Werdet ihr mich aber nicht hören, daß ihr den Sabbattag heiliget und keine Last tragt durch die Tore zu Jerusalem ein am Sabbattage, so will ich ein Feuer unter ihren Toren anzünden, das die Häuser zu Jerusalem verzehren und nicht gelöscht werden soll.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)