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Jeremia - Kapitel 16

Jeremias Einsamkeit als Vorzeichen des Gerichts

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du sollst kein Weib nehmen und weder Söhne noch Töchter zeugen an diesem Ort. 3 Denn so spricht der HERR von den Söhnen und Töchtern, die an diesem Ort geboren werden, dazu von ihren Müttern die sie gebären, und von ihren Vätern, die sie zeugen in diesem Lande: 4 Sie sollen an Krankheiten sterben und weder beklagt noch begraben werden, sondern sollen Dung werden auf dem Lande, dazu durch Schwert und Hunger umkommen, und ihre Leichname sollen der Vögel des Himmels und der Tiere auf Erden Speise sein. 5 Denn so spricht der HERR: Du sollst nicht zum Trauerhaus gehen und sollst auch nirgend hin zu Klagen gehen noch Mitleiden über sie haben; denn ich habe meinen Frieden von diesem Volk weggenommen, spricht der HERR, samt meiner Gnade und Barmherzigkeit,
6 daß beide, groß und klein, sollen in diesem Lande sterben und nicht begraben noch beklagt werden, und niemand wird sich über sie zerritzen noch kahl scheren. 7 Und man wird auch nicht unter sie Brot austeilen bei der Klage, sie zu trösten über die Leiche, und ihnen auch nicht aus dem Trostbecher zu trinken geben über Vater und Mutter. 8 Du sollst auch in kein Trinkhaus gehen, bei ihnen zu sitzen, weder zu essen noch zu trinken. 9 Denn so spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Siehe, ich will an diesem Ort wegnehmen vor euren Augen und bei eurem Leben die Stimme der Freude und Wonne, die Stimme des Bräutigams und der Braut. (Jeremia 7.34) 10 Und wenn du solches alles diesem Volk gesagt hast und sie zu dir sprechen werden: Warum redet der HERR über uns all dies Unglück? welches ist die Missetat und Sünde, damit wir wider den HERRN, unsern Gott, gesündigt haben?
11 sollst du ihnen sagen: Darum daß eure Väter mich verlassen haben, spricht der HERR, und andern Göttern gefolgt sind, ihnen gedient und sie angebetet, mich aber verlassen und mein Gesetz nicht gehalten haben 12 und ihr noch ärger tut als eure Väter. Denn siehe, ein jeglicher lebt nach seines bösen Herzens Gedünken, daß er mir nicht gehorche. (Jeremia 7.24-26) 13 Darum will ich euch aus diesem Lande stoßen in ein Land, davon weder ihr noch eure Väter gewußt haben; daselbst sollt ihr andern Göttern dienen Tag und Nacht, dieweil ich euch keine Gnade erzeigen will.

Heil und Gericht für Israel und für die Völker

14 Darum siehe, es kommt die Zeit, spricht der HERR, daß man nicht mehr sagen wird: So wahr der HERR lebt, der die Kinder Israel aus Ägyptenland geführt hat! (Jeremia 23.7-8)
15 sondern: So wahr der HERR lebt, der die Kinder Israel geführt hat aus dem Lande der Mitternacht und aus allen Ländern, dahin er sie verstoßen hatte! Denn ich will sie wiederbringen in das Land, das ich ihren Vätern gegeben habe. 16 Siehe, ich will viel Fischer aussenden, spricht der HERR, die sollen sie fischen; und darnach will ich viel Jäger aussenden, die sollen sie fangen auf allen Bergen und auf allen Hügeln und in allen Steinritzen.
17 Denn meine Augen sehen auf ihre Wege, daß sie vor mir sich nicht verhehlen können; und ihre Missetat ist vor meinen Augen unverborgen. 18 Aber zuvor will ich ihre Missetat und Sünde zwiefach bezahlen, darum daß sie mein Land mit den Leichen ihrer Abgötterei verunreinigt und mein Erbe mit Greueln angefüllt haben. 19 HERR, du bist meine Stärke und Kraft und meine Zuflucht in der Not. Die Heiden werden zu mir kommen von der Welt Enden und sagen: Unsre Väter haben falsche und nichtige Götter gehabt, die nichts nützen können.
20 Wie kann ein Mensch Götter machen, die doch keine Götter sind? 21 Darum siehe, nun will ich sie lehren und meine Hand und Gewalt ihnen kundtun, daß sie erfahren sollen, ich heiße der HERR.

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3. Mose - Kapitel 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; (3. Mose 1.1) 3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; (2. Mose 28.42) 4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; (3. Mose 4.12) 5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. (3. Mose 2.1) 8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! (3. Mose 4.1) 19 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 24 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.