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Jeremia - Kapitel 12

Jeremias Anstoß am Glück der Gottlosen und Gottes Antwort

1 HERR, wenn ich gleich mit dir rechten wollte, so behältst du doch recht; dennoch muß ich vom Recht mit dir reden. Warum geht's doch den Gottlosen so wohl und die Verächter haben alles die Fülle? (Hiob 21.7) (Psalm 73.3) 2 Du pflanzt sie, daß sie wurzeln und wachsen und Frucht bringen. Nahe bist du in ihrem Munde, aber ferne von ihrem Herzen; 3 mich aber, HERR, kennst du und siehst mich und prüfst mein Herz vor dir. Reiße sie weg wie Schafe, daß sie geschlachtet werden; sondere sie aus, daß sie gewürgt werden. 4 Wie lange soll doch das Land so jämmerlich stehen und das Gras auf dem Felde allenthalben verdorren um der Einwohner Bosheit willen, daß beide, Vieh und Vögel, nimmer da sind? denn sie sprechen: Ja, er weiß viel, wie es uns gehen wird. (Jeremia 9.9) 5 Wenn dich die müde machen, die zu Fuße gehen, wie will dir's gehen wenn du mit den Reitern laufen sollst? Und so du in dem Lande, da es Friede ist, Sicherheit suchst, was will mit dir werden bei dem stolzen Jordan?
6 Denn es verachten dich auch deine Brüder und deines Vaters Haus und schreien zeter! über dich. Darum vertraue du ihnen nicht, wenn sie gleich freundlich mit dir reden.

Gottes Klage über sein verwüstetes Land

7 Ich habe mein Haus verlassen müssen und mein Erbe meiden, und was meine Seele liebt, in der Feinde Hand geben.
8 Mein Erbe ist mir geworden wie ein Löwe im Walde und brüllt wider mich; darum bin ich ihm gram geworden. 9 Mein Erbe ist wie der sprenklige Vogel, um welchen sich die Vögel sammeln. Wohlauf, sammelt euch, alle Feldtiere, kommt und fresset. 10 Es haben Hirten, und deren viel, meinen Weinberg verderbt und meinen Acker zertreten; sie haben meinen schönen Acker zur Wüste gemacht, sie haben's öde gemacht. 11 Ich sehe bereits wie es so jämmerlich verwüstet ist; ja das ganze Land ist wüst. Aber es will's niemand zu Herzen nehmen. 12 Denn die Verstörer fahren daher über alle Hügel der Wüste, und das fressende Schwert des HERRN von einem Ende des Landes bis zum andern; und kein Fleisch wird Frieden haben. 13 Sie säen Weizen, aber Disteln werden sie ernten; sie lassen's sich sauer werden, aber sie werden's nicht genießen; sie werden ihres Einkommens nicht froh werden vor dem grimmigen Zorn des HERRN. (5. Mose 28.38) (Hosea 8.7)

Weissagung über benachbarte Völker

14 So spricht der HERR wider alle meine bösen Nachbarn, so das Erbteil antasten, das ich meinem Volk Israel ausgeteilt habe: Siehe, ich will sie aus ihrem Lande ausreißen und das Haus Juda aus ihrer Mitte reißen.
15 Und wenn ich sie nun ausgerissen habe, will ich mich wiederum über sie erbarmen und will einen jeglichen zu seinem Erbteil und in sein Land wiederbringen. 16 Und soll geschehen, wo sie von meinem Volk lernen werden, daß sie schwören bei meinem Namen: "So wahr der HERR lebt!", wie sie zuvor mein Volk gelehrt haben schwören bei Baal, so sollen sie unter meinem Volk erbaut werden. (5. Mose 6.13) (Jeremia 4.2) 17 Wo sie aber nicht hören wollen, so will ich solches Volk ausreißen und umbringen, spricht der HERR.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.