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Jeremia - Kapitel 12

Jeremias Anstoß am Glück der Gottlosen und Gottes Antwort

1 HERR, wenn ich gleich mit dir rechten wollte, so behältst du doch recht; dennoch muß ich vom Recht mit dir reden. Warum geht's doch den Gottlosen so wohl und die Verächter haben alles die Fülle? (Hiob 21.7) (Psalm 73.3) 2 Du pflanzt sie, daß sie wurzeln und wachsen und Frucht bringen. Nahe bist du in ihrem Munde, aber ferne von ihrem Herzen; 3 mich aber, HERR, kennst du und siehst mich und prüfst mein Herz vor dir. Reiße sie weg wie Schafe, daß sie geschlachtet werden; sondere sie aus, daß sie gewürgt werden. 4 Wie lange soll doch das Land so jämmerlich stehen und das Gras auf dem Felde allenthalben verdorren um der Einwohner Bosheit willen, daß beide, Vieh und Vögel, nimmer da sind? denn sie sprechen: Ja, er weiß viel, wie es uns gehen wird. (Jeremia 9.9) 5 Wenn dich die müde machen, die zu Fuße gehen, wie will dir's gehen wenn du mit den Reitern laufen sollst? Und so du in dem Lande, da es Friede ist, Sicherheit suchst, was will mit dir werden bei dem stolzen Jordan?
6 Denn es verachten dich auch deine Brüder und deines Vaters Haus und schreien zeter! über dich. Darum vertraue du ihnen nicht, wenn sie gleich freundlich mit dir reden.

Gottes Klage über sein verwüstetes Land

7 Ich habe mein Haus verlassen müssen und mein Erbe meiden, und was meine Seele liebt, in der Feinde Hand geben.
8 Mein Erbe ist mir geworden wie ein Löwe im Walde und brüllt wider mich; darum bin ich ihm gram geworden. 9 Mein Erbe ist wie der sprenklige Vogel, um welchen sich die Vögel sammeln. Wohlauf, sammelt euch, alle Feldtiere, kommt und fresset. 10 Es haben Hirten, und deren viel, meinen Weinberg verderbt und meinen Acker zertreten; sie haben meinen schönen Acker zur Wüste gemacht, sie haben's öde gemacht. 11 Ich sehe bereits wie es so jämmerlich verwüstet ist; ja das ganze Land ist wüst. Aber es will's niemand zu Herzen nehmen. 12 Denn die Verstörer fahren daher über alle Hügel der Wüste, und das fressende Schwert des HERRN von einem Ende des Landes bis zum andern; und kein Fleisch wird Frieden haben. 13 Sie säen Weizen, aber Disteln werden sie ernten; sie lassen's sich sauer werden, aber sie werden's nicht genießen; sie werden ihres Einkommens nicht froh werden vor dem grimmigen Zorn des HERRN. (5. Mose 28.38) (Hosea 8.7)

Weissagung über benachbarte Völker

14 So spricht der HERR wider alle meine bösen Nachbarn, so das Erbteil antasten, das ich meinem Volk Israel ausgeteilt habe: Siehe, ich will sie aus ihrem Lande ausreißen und das Haus Juda aus ihrer Mitte reißen.
15 Und wenn ich sie nun ausgerissen habe, will ich mich wiederum über sie erbarmen und will einen jeglichen zu seinem Erbteil und in sein Land wiederbringen. 16 Und soll geschehen, wo sie von meinem Volk lernen werden, daß sie schwören bei meinem Namen: "So wahr der HERR lebt!", wie sie zuvor mein Volk gelehrt haben schwören bei Baal, so sollen sie unter meinem Volk erbaut werden. (5. Mose 6.13) (Jeremia 4.2) 17 Wo sie aber nicht hören wollen, so will ich solches Volk ausreißen und umbringen, spricht der HERR.

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4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.