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Hosea - Kapitel 9

Die Freude ist dahin, die Vergeltung ist da

1 Du darfst dich nicht freuen, Israel, noch rühmen wie die Völker; denn du hurst wider deinen Gott und suchst damit Hurenlohn, daß alle Tennen voll Getreide werden. (Hosea 1.2) 2 Darum sollen dich Tenne und Kelter nicht nähren, und der Most soll dir fehlen. 3 Sie sollen nicht bleiben im Lande des HERRN, sondern Ephraim muß wieder nach Ägypten und muß in Assyrien Unreines essen, (Hosea 8.13) 4 wo sie dem HERRN kein Trankopfer vom Wein noch etwas zu Gefallen tun können. Ihr Opfer soll sein wie der Betrübten Brot, an welchem unrein werden alle, die davon essen; denn ihr Brot müssen sie für sich selbst essen, und es soll nicht in des HERRN Haus gebracht werden. 5 Was wollt ihr alsdann an den Jahrfesten und an den Feiertagen des HERRN tun? 6 Siehe, sie müssen weg vor dem Verstörer. Ägypten wird sie sammeln, und Moph wird sie begraben. Nesseln werden wachsen, da jetzt ihr liebes Götzensilber steht, und Dornen in ihren Hütten. (Hosea 10.8)
7 Die Zeit der Heimsuchung ist gekommen, die Zeit der Vergeltung; des wird Israel innewerden. Die Propheten sind Narren, und die Rottengeister sind wahnsinnig um deiner großen Missetat und um der großen feindseligen Abgötterei willen. 8 Die Wächter in Ephraim hielten sich vormals an meinen Gott; aber nun sind sie Propheten, die Stricke legen auf allen ihren Wegen durch die feindselige Abgötterei im Hause ihres Gottes. (Hosea 5.1) 9 Sie verderben's zu tief wie zur Zeit Gibeas; darum wird er ihrer Missetat gedenken und ihre Sünden heimsuchen. (Richter 19.22) (Richter 20.13)

Israels Undank gegen Gottes Wohltaten

10 Ich fand Israel in der Wüste wie Trauben und sah eure Väter wie die ersten Feigen am Feigenbaum; aber hernach gingen sie zu Baal-Peor und gelobten sich dem schändlichen Abgott und wurden ja so greulich wie ihre Buhlen. (4. Mose 25.3) (5. Mose 32.10)
11 Darum muß die Herrlichkeit Ephraims wie ein Vogel wegfliegen, daß sie weder gebären noch tragen noch schwanger werden sollen. 12 Und ob sie ihre Kinder gleich erzögen, will ich sie doch ohne Kinder machen, daß keine Leute mehr sein sollen. Auch weh ihnen, wenn ich von ihnen gewichen bin! 13 Ephraim, wie ich es ansehe, ist gepflanzt und hübsch wie Tyrus, muß aber nun seine Kinder herauslassen dem Totschläger. (Hesekiel 27.3)
14 HERR, gib ihnen - was willst du ihnen aber geben -, gib ihnen unfruchtbare Leiber und versiegte Brüste! 15 Alle ihre Bosheit geschieht zu Gilgal, daselbst bin ich ihnen feind; und ich will sie auch um ihres bösen Wesens willen aus meinem Hause stoßen und ihnen nicht mehr Liebe erzeigen; denn alle Ihre Fürsten sind Abtrünnige. 16 Ephraim ist geschlagen; ihre Wurzel ist verdorrt, daß sie keine Frucht mehr bringen können. Und ob sie gebären würden, will ich doch die liebe Frucht ihres Leibes töten.
17 Mein Gott wird sie verwerfen, darum daß sie ihn nicht hören wollen; und sie müssen unter den Heiden in der Irre gehen.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)