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Hosea - Kapitel 6

1 Kommt, wir wollen wieder zum HERRN; denn er hat uns zerrissen, er wird uns auch heilen; er hat uns geschlagen, er wird uns auch verbinden. (Hosea 5.14) 2 Er macht uns lebendig nach zwei Tagen; er wird uns am dritten Tag aufrichten, daß wir vor ihm leben werden. (5. Mose 32.39) 3 Dann werden wir acht darauf haben und fleißig sein, daß wir den HERRN erkennen. Denn er wird hervorbrechen wie die schöne Morgenröte und wird zu uns kommen wie ein Regen, wie ein Spätregen, der das Land feuchtet. 4 Was soll ich dir tun, Ephraim? was soll ich dir tun, Juda? Denn eure Liebe ist wie eine Morgenwolke und wie ein Tau, der frühmorgens vergeht.
5 Darum schlage ich sie durch die Propheten und töte sie durch meines Mundes Rede, daß mein Recht wie das Licht hervorkomme. (Jeremia 23.29) 6 Denn ich habe Lust an der Liebe, und nicht am Opfer, und an der Erkenntnis Gottes, und nicht am Brandopfer. (1. Samuel 15.22) (Matthäus 9.13) (Matthäus 12.7)

Gegen Israels Könige und ihre Bündnisse

7 Aber sie übertreten den Bund wie Adam; darin verachten sie mich. (1. Mose 3.6) 8 Denn Gilead ist eine Stadt voll Abgötterei und Blutschulden. 9 Und die Priester samt ihrem Haufen sind wie die Räuber, so da lauern auf die Leute und würgen auf dem Wege, der gen Sichem geht; denn sie tun, was sie wollen. 10 Ich sehe im Hause Israel, davor mir graut; denn da hurt Ephraim und verunreinigt sich Israel. (Hosea 5.3) 11 Aber auch Juda wird noch eine Ernte vor sich haben, wenn ich meines Volks Gefängnis wenden werde. (Joel 4.1) (Joel 4.13)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)