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Hosea - Kapitel 5

Drohung gegen die Führer Israels

1 So hört nun dies, ihr Priester, und merke auf, du Haus Israel, und nimm zu Ohren, du Haus des Königs! denn es wird eine Strafe über euch gehen, die ihr ein Strick zu Mizpa und ein ausgespanntes Netz zu Thabor geworden seid. 2 Mit ihrem Schlachten vertiefen sie sich in ihrem Verlaufen; darum muß ich sie allesamt strafen. 3 Ich kenne Ephraim wohl, und Israel ist vor mir nicht verborgen, daß Ephraim nun eine Hure und Israel unrein ist. (Hosea 1.2)
4 Sie denken nicht daran, daß sie sich kehren zu ihrem Gott; denn sie haben einen Hurengeist in ihrem Herzen, und den HERRN kennen sie nicht. (Hosea 4.12) 5 Und die Hoffart Israels zeugt wider sie ins Angesicht. Darum sollen beide, Israel und Ephraim, fallen um ihrer Missetat willen; auch soll Juda samt ihnen fallen. 6 Alsdann werden sie kommen mit ihren Schafen und Rindern, den HERRN zu suchen, aber ihn nicht finden; denn er hat sich von ihnen gewandt. (Jesaja 1.11-15) 7 Sie verachten den HERRN und zeugen fremde Kinder; darum wird sie auch der Neumond fressen mit ihrem Erbteil.

Der Bruderkrieg zwischen Ephraim und Juda und Israels flüchtige Buße

8 Ja, blaset Posaunen zu Gibea, ja, drommetet zu Rama, ja, ruft zu Beth-Aven: "Hinter dir, Benjamin!" (Hosea 4.15)
9 Denn Ephraim soll zur Wüste werden zu der Zeit, wann ich sie strafen werde. Davor habe ich die Stämme Israels treulich gewarnt. 10 Die Fürsten Juda's sind gleich denen, so die Grenze verrücken; darum will ich meinen Zorn über sie ausschütten wie Wasser. 11 Ephraim leidet Gewalt und wird geplagt; daran geschieht ihm recht, denn er hat sich gegeben auf Menschengebot. (Jesaja 29.13) 12 Ich bin dem Ephraim wie eine Motte und dem Hause Juda wie eine Made.
13 Und da Ephraim seine Krankheit und Juda seine Wunde fühlte, zog Ephraim hin zu Assur und schickte den König Jareb; aber er kann euch nicht helfen noch eure Wunde heilen. (Hosea 7.11) (Hosea 10.6) 14 Denn ich bin dem Ephraim wie ein Löwe und dem Hause Juda wie ein junger Löwe. Ich, ich zerreiße sie und gehe davon; ich führe sie weg, und niemand kann sie retten. (Hosea 6.1) (Hosea 13.7)

Leichtfertige Buße

15 Ich will wiederum an meinen Ort gehen, bis sie ihre Schuld erkennen und mein Angesicht suchen; wenn's ihnen übel geht, so werden sie mich suchen und sagen: (Jesaja 26.16)

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)