zurückEinzelansichtvor

Hosea - Kapitel 3

Gottes Langmut wird sein Volk zurückgewinnen

1 Und der HERR sprach zu mir: Gehe noch einmal hin und buhle um ein buhlerisches und ehebrecherisches Weib, wie denn der HERR um die Kinder Israel buhlt, und sie sich doch zu fremden Göttern kehren und buhlen um eine Kanne Wein. (Hosea 1.2) 2 Und ich ward mit ihr eins um fünfzehn Silberlinge und anderthalb Scheffel Gerste
3 und sprach zu ihr: Halt dich als die Meine eine lange Zeit und hure nicht und gehöre keinem andern an; denn ich will mich auch als den Deinen halten. 4 Denn die Kinder Israel werden lange Zeit ohne König, ohne Fürsten, ohne Opfer, ohne Altar, ohne Leibrock und ohne Heiligtum bleiben. (2. Chronik 15.3) 5 Darnach werden sich die Kinder Israel bekehren und den HERRN, ihren Gott, und ihren König David suchen und werden mit Zittern zu dem HERRN und seiner Gnade kommen in der letzten Zeit. (Jeremia 30.9) (Jeremia 30.21-22) (Hesekiel 34.23-24)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)