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Hosea - Kapitel 2

Die kommende Rettung

1 Es wird aber die Zahl der Kinder in Israel sein wie der Sand am Meer, den man weder messen noch zählen kann. Und es soll geschehen an dem Ort, da man zu ihnen gesagt hat: "Ihr seid nicht mein Volk", wird man zu ihnen sagen: "O ihr Kinder des lebendigen Gottes!" 1, 2 2 Denn es werden die Kinder Juda und die Kinder Israel zuhauf kommen und werden sich miteinander an ein Haupt halten und aus dem Lande heraufziehen; denn der Tag Jesreels wird ein großer Tag sein. 3, 4, 5 3 Sagt euren Brüdern, sie seien mein Volk, und zu eurer Schwester, sie sei in Gnaden. 6, 7 

Gott zieht das treulose Israel zur Rechenschaft

4 Sprecht das Urteil über eure Mutter - sie sei nicht mein Weib, und ich will sie nicht haben! -, heißt sie ihre Hurerei von ihrem Angesichte wegtun und ihre Ehebrecherei von ihren Brüsten, 8, 9 
5 auf daß ich sie nicht nackt ausziehe und darstelle, wie sie war, da sie geboren ward, und ich sie nicht mache wie ein dürres Land, daß ich sie nicht Durstes sterben lasse 6 und mich ihrer Kinder nicht erbarme, denn sie sind Hurenkinder; 7 denn ihre Mutter ist eine Hure, und die sie getragen hat, hält sich schändlich und spricht: Ich will meinen Buhlen nachlaufen, die mir geben Brot, Wasser, Wolle, Flachs, Öl und Trinken. 10 8 Darum siehe, ich will deinen Weg mit Dornen vermachen und eine Wand davorziehen, daß sie ihren Steig nicht finden soll; 9 und wenn sie ihren Buhlen nachläuft, daß sie dich nicht ergreifen, und wenn sie dich sucht, sie nicht finden könne und sagen müsse: Ich will wiederum zu meinem vorigen Mann gehen, da mir besser war, denn mir jetzt ist. 10 Denn sie will nicht wissen, daß ich es sei, der ihr gibt Korn, Most und Öl und ihr viel Silber und Gold gegeben hat, das sie haben Baal zu Ehren gebraucht. 11 Darum will ich mein Korn und meinen Most wieder nehmen zu seiner Zeit und ihr meine Wolle und meinen Flachs entziehen, damit sie ihre Blöße bedeckt.
12 Nun will ich ihre Schande aufdecken vor den Augen ihrer Buhlen, und niemand soll sie von meiner Hand erretten. 11, 12 13 Und ich will ein Ende machen mit allen ihren Freuden, Festen, Neumonden, Sabbaten und allen ihren Feiertagen. 14 Ich will ihre Weinstöcke und Feigenbäume wüst machen, weil sie sagt: "Das ist mein Lohn, den mir meine Buhlen gegeben." Ich will einen Wald daraus machen, daß es die wilden Tiere fressen sollen. 15 Also will ich heimsuchen über sie die Tage der Baalim, denen sie Räuchopfer tut und schmückt sich mit Stirnspangen und Halsbändern und läuft ihren Buhlen nach und vergißt mein, spricht der HERR.

Gottes Treue überwindet Israels Untreue

16 Darum siehe, ich will sie locken und will sie in die Wüste führen und freundlich mit ihr reden. 13, 14 
17 Da will ich ihr geben ihre Weinberge aus demselben Ort und das Tal Achor zum Tor der Hoffnung. Und daselbst wird sie singen wie zur Zeit ihrer Jugend, da sie aus Ägyptenland zog. 15, 16 18 Alsdann spricht der HERR, wirst du mich heißen "mein Mann" und mich nicht mehr "mein Baal" heißen. 19 Denn ich will die Namen der Baalim von ihrem Munde wegtun, daß man ihrer Namen nicht mehr gedenken soll. 20 Und ich will zur selben Zeit ihnen einen Bund machen mit den Tieren auf dem Felde, mit den Vögeln unter dem Himmel und mit dem Gewürm auf Erden und will Bogen, Schwert und Krieg vom Lande zerbrechen und will sie sicher wohnen lassen. 17 
21 Ich will mich mit dir verloben in Ewigkeit; ich will mich mit dir vertrauen in Gerechtigkeit und Gericht, in Gnade und Barmherzigkeit. 18 22 Ja, im Glauben will ich mich mit dir verloben und du wirst den HERRN erkennen. 19, 20 23 Zur selben Zeit, spricht der HERR, will ich erhören, ich will den Himmel erhören und der Himmel soll die Erde erhören, 24 und die Erde soll Korn, Most und Öl erhören, und diese sollen Jesreel erhören. 25 Und ich will sie mir auf Erden zum Samen behalten und mich erbarmen über die, so in Ungnaden war, und sagen zu dem, das nicht mein Volk war: Du bist mein Volk; und es wird sagen: Du bist mein Gott. 21, 22, 23, 24 

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 25, 26 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 27 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 28, 29 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 30 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 31, 32 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 33 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 34 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 35 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 36 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 37 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 38 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 39, 40 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 41 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

Querverweise

1 1. Mose 22.17: daß ich deinen Samen segnen und mehren will wie die Sterne am Himmel und wie den Sand am Ufer des Meeres; und dein Same soll besitzen die Tore seiner Feinde;

2 Römer 9.26: "Und soll geschehen: An dem Ort, da zu ihnen gesagt ward: 'Ihr seid nicht mein Volk', sollen sie Kinder des lebendigen Gottes genannt werden."

3 Jesaja 11.11-13: Und der HERR wird zu der Zeit zum andernmal seine Hand ausstrecken, daß er das übrige Volk erwerbe, so übriggeblieben von Assur, Ägypten, Pathros, Mohrenland, Elam, Sinear, Hamath und von den Inseln des Meeres,

4 Jeremia 3.18: Zu der Zeit wird das Haus Juda gehen zum Hause Israel, und sie werden miteinander kommen von Mitternacht in das Land, das ich euren Vätern zum Erbe gegeben habe.

5 Hesekiel 37.22: und will ein Volk aus ihnen machen im Lande auf den Bergen Israels, und sie sollen allesamt einen König haben und sollen nicht mehr zwei Völker noch in zwei Königreiche zerteilt sein;

6 Hosea 1.6: Und sie ward abermals schwanger und gebar eine Tochter. Und er sprach zu ihm: Heiße sie Lo-Ruhama Unbegnadigte; denn ich will mich nicht mehr über das Haus Israel erbarmen, daß ich ihnen vergäbe.

7 Hosea 1.9: Und er sprach: Heiße ihn Lo-Ammi Nicht-mein-Volk; denn ihr seid nicht mein Volk, so will ich auch nicht der Eure sein.

8 Hesekiel 16.1: Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:

9 Hesekiel 23.1: Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:

10 Jeremia 44.17: sondern wir wollen tun nach allem dem Wort, das aus unserem Munde geht, und wollen der Himmelskönigin räuchern und ihr Trankopfer opfern, wie wir und unsre Väter, unsre Könige und Fürsten getan haben in den Städten Juda's und auf den Gassen zu Jerusalem. Da hatten wir auch Brot genug und ging uns wohl und sahen kein Unglück.

11 Jeremia 13.22: Und wenn du in deinem Herzen sagen willst: "Warum begegnet doch mir solches?" Um der Menge willen deiner Missetaten sind dir deine Säume aufgedeckt und ist deinen Fersen Gewalt geschehen.

12 Jeremia 13.26: so will ich auch deine Säume hoch aufdecken, daß man deine Schande sehen muß.

13 Jesaja 40.2: redet mit Jerusalem freundlich und predigt ihr, daß ihre Dienstbarkeit ein Ende hat, denn ihre Missetat ist vergeben; denn sie hat Zwiefältiges empfangen von der Hand des HERRN für alle ihre Sünden.

14 Hesekiel 20.35: und will euch bringen in die Wüste der Völker und daselbst mit euch rechten von Angesicht zu Angesicht.

15 2. Mose 15.1: Da sang Mose und die Kinder Israel dies Lied dem HERRN und sprachen: Ich will dem HERRN singen, denn er hat eine herrliche Tat getan; Roß und Mann hat er ins Meer gestürzt.

16 Josua 7.24-26: Da nahm Josua und das ganze Israel mit ihm Achan, den Sohn Serahs, samt dem Silber, Mantel und der goldenen Stange, seine Söhne und Töchter, seine Ochsen und Esel und Schafe, seine Hütte und alles, was er hatte, und führten sie hinauf ins Tal Achor.

17 Hesekiel 34.25: Und ich will einen Bund des Friedens mit ihnen machen und alle bösen Tiere aus dem Land ausrotten, daß sie in der Wüste sicher wohnen und in den Wäldern schlafen sollen.

18 Offenbarung 19.7: Lasset uns freuen und fröhlich sein und ihm die Ehre geben! denn die Hochzeit des Lammes ist gekommen, und sein Weib hat sich bereitet.

19 Psalm 146.6: der Himmel, Erde, Meer und alles, was darinnen ist, gemacht hat; der Glauben hält ewiglich;

20 Jeremia 31.34: und wird keiner den andern noch ein Bruder den andern lehren und sagen: "Erkenne den HERRN", sondern sie sollen mich alle kennen, beide, klein und groß, spricht der HERR. Denn ich will ihnen ihre Missetat vergeben und ihrer Sünden nimmermehr gedenken.

21 Hosea 1.6: Und sie ward abermals schwanger und gebar eine Tochter. Und er sprach zu ihm: Heiße sie Lo-Ruhama Unbegnadigte; denn ich will mich nicht mehr über das Haus Israel erbarmen, daß ich ihnen vergäbe.

22 Hosea 1.9: Und er sprach: Heiße ihn Lo-Ammi Nicht-mein-Volk; denn ihr seid nicht mein Volk, so will ich auch nicht der Eure sein.

23 Römer 9.25: Wie er denn auch durch Hosea spricht: "Ich will das mein Volk heißen, das nicht mein Volk war, und meine Liebe, die nicht meine Liebe war."

24 1. Petrus 2.10: die ihr weiland nicht ein Volk waret, nun aber Gottes Volk seid, und weiland nicht in Gnaden waret, nun aber in Gnaden seid.

25 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.

26 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.

27 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern

28 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,

29 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."

30 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

31 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.

32 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.

33 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

34 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.

35 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.

36 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

37 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

38 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

39 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

40 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.

41 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.