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Hosea - Kapitel 10

Das Gericht über Königtum und Götzendienst

1 Israel ist ein ausgebreiteter Weinstock, der seine Frucht trägt. Aber soviel Früchte er hatte, so viel Altäre hatte er gemacht; wo das Land am besten war, da stifteten sie die schönsten Bildsäulen. (Jeremia 2.21) 2 Ihr Herz ist zertrennt; nun wird sie ihre Schuld finden. Ihre Altäre sollen zerbrochen und ihre Bildsäulen sollen zerstört werden. 3 Alsdann müssen sie sagen: Wir haben keinen König, denn wir fürchteten den HERRN nicht; was kann uns der König nun helfen? 4 Sie reden und schwören vergeblich und machen einen Bund, und solcher Rat grünt auf allen Furchen im Felde wie giftiges Kraut. 5 Die Einwohner zu Samaria sorgen um das Kalb zu Beth-Aven; denn sein Volk trauert darum, und seine Götzenpfaffen zittern seiner Herrlichkeit halben; denn sie wird von ihnen weggeführt. (Hosea 4.15) (Hosea 10.15)
6 Ja, das Kalb wird nach Assyrien gebracht zum Geschenke dem König Jareb. Also muß Ephraim mit Schanden stehen und Israel schändlich gehen mit seinen Vornehmen. (Hosea 5.13) 7 Denn der König zu Samaria ist dahin wie ein Schaum auf dem Wasser. 8 Die Höhen zu Aven sind vertilgt, durch die sich Israel versündigte; Disteln und Dornen wachsen auf ihren Altären. Und sie werden sagen: Ihr Berge bedeckt uns! und: Ihr Hügel, fallt über uns! (Hosea 9.6) (Lukas 23.30) (Offenbarung 6.16) 9 Israel, du hast seit der Zeit Gibeas gesündigt; dabei sind sie auch geblieben. Aber es soll sie ein Streit, nicht gleich dem zu Gibea, ergreifen, so wider die bösen Leute geschah; (Hosea 9.9)
10 sondern ich will sie züchtigen nach meinem Wunsch, daß alle Völker sollen über sie versammelt kommen, wenn ich sie werde strafen um ihre zwei Sünden. 11 Ephraim ist ein Kalb, gewöhnt, daß man es gern drischt. Ich will ihm über seinen schönen Hals fahren; ich will Ephraim retten, Juda soll pflügen und Jakob eggen.

Letzte Warnung

12 Darum säet euch Gerechtigkeit und erntet Liebe; pflüget ein Neues, weil es Zeit ist, den HERRN zu suchen, bis daß er komme und lasse regnen über euch Gerechtigkeit. (Jesaja 55.6) (Jeremia 4.3)
13 Denn ihr pflüget Böses und erntet Übeltat und esset Lügenfrüchte. (Hiob 4.8)
14 Weil du dich denn verläßt auf dein Wesen und auf die Menge deiner Helden, so soll sich ein Getümmel erheben in deinem Volk, daß alle deine Festen verstört werden, gleichwie Salman verstörte das Haus Arbeels zur Zeit des Streits, da die Mutter samt den Kindern zu Trümmern ging. 15 Ebenso soll's euch zu Beth-El auch gehen um eurer großen Bosheit willen, daß der König Israels frühmorgens untergehe.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)