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Hosea - Kapitel 1

Hoseas Ehe - das Zeichen für die Untreue Israels

1 Dies ist das Wort des HERRN, das geschehen ist zu Hosea, dem Sohn Beeris, zu der Zeit des Usia, Jotham, Ahas und Hiskia, der Könige Juda's, und zur Zeit Jerobeams, des Sohnes Joas, des Königs in Israel. (2. Könige 14.23) (Jesaja 1.1) (Amos 1.1) 2 Da der HERR anfing zu reden durch Hosea, sprach er zu ihm: Gehe hin und nimm ein Hurenweib und Hurenkinder; denn das Land läuft vom HERRN der Hurerei nach. (Hosea 3.1)
3 Und er ging hin und nahm Gomer, die Tochter Diblaims, die ward schwanger und gebar ihm einen Sohn.
4 Und der HERR sprach zu ihm: Heiße ihn Jesreel; denn es ist noch um eine kleine Zeit, so will ich die Blutschulden in Jesreel heimsuchen über das Haus Jehu und will mit dem Königreich des Hauses Israel ein Ende machen. (2. Könige 10.30) 5 Zur selben Zeit will ich den Bogen Israels zerbrechen im Tal Jesreel. 6 Und sie ward abermals schwanger und gebar eine Tochter. Und er sprach zu ihm: Heiße sie Lo-Ruhama Unbegnadigte; denn ich will mich nicht mehr über das Haus Israel erbarmen, daß ich ihnen vergäbe. (Hosea 2.3) (Hosea 2.25)
7 Doch will ich mich erbarmen über das Haus Juda und will ihnen helfen durch den HERRN, ihren Gott; ich will ihnen aber nicht helfen durch Bogen, Schwert, Streit, Rosse oder Reiter. 8 Und da sie hatte Lo-Ruhama entwöhnt, ward sie wieder schwanger und gebar einen Sohn.
9 Und er sprach: Heiße ihn Lo-Ammi Nicht-mein-Volk; denn ihr seid nicht mein Volk, so will ich auch nicht der Eure sein. (Hosea 2.3) (Hosea 2.25)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)