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Hiob - Kapitel 8

Bildads erste Rede

1 Da antwortete Bildad von Suah und sprach: 2 Wie lange willst du solches reden und sollen die Reden deines Mundes so einen stolzen Mut haben?
3 Meinst du, daß Gott unrecht richte oder der Allmächtige das Recht verkehre? (Hiob 34.10) 4 Haben deine Söhne vor ihm gesündigt, so hat er sie verstoßen um ihrer Missetat willen. (Hiob 1.18-19) 5 So du aber dich beizeiten zu Gott tust und zu dem Allmächtigen flehst, 6 und so du rein und fromm bist, so wird er aufwachen zu dir und wird wieder aufrichten deine Wohnung um deiner Gerechtigkeit willen; (Psalm 35.23) 7 und was du zuerst wenig gehabt hast, wird hernach gar sehr zunehmen. (Hiob 42.10) 8 Denn frage die vorigen Geschlechter und merke auf das, was ihr Väter erforscht haben;
9 denn wir sind von gestern her und wissen nichts; unser Leben ist ein Schatten auf Erden. (Psalm 102.12) 10 Sie werden dich's lehren und dir sagen und ihre Rede aus ihrem Herzen hervorbringen: 11 "Kann auch ein Rohr aufwachsen, wo es nicht feucht steht? oder Schilf wachsen ohne Wasser? 12 Sonst wenn's noch in der Blüte ist, ehe es abgehauen wird, verdorrt es vor allem Gras. 13 So geht es allen denen, die Gottes vergessen; und die Hoffnung der Heuchler wird verloren sein. (Hiob 11.20) (Hiob 18.14) (Sprüche 10.28) 14 Denn seine Zuversicht vergeht, und seine Hoffnung ist eine Spinnwebe. 15 Er verläßt sich auf sein Haus, und wird doch nicht bestehen; er wird sich daran halten, aber doch nicht stehenbleiben. 16 Er steht voll Saft im Sonnenschein, und seine Reiser wachsen hervor in seinem Garten. 17 Seine Saat steht dick bei den Quellen und sein Haus auf Steinen. 18 Wenn er ihn aber verschlingt von seiner Stätte, wird sie sich gegen ihn stellen, als kennte sie ihn nicht. 19 Siehe, das ist die Freude seines Wesens; und aus dem Staube werden andere wachsen." 20 Darum siehe, daß Gott nicht verwirft die Frommen und erhält nicht die Hand der Boshaften,
21 bis daß dein Mund voll Lachens werde und deine Lippen voll Jauchzens. (Psalm 126.2) 22 Die dich aber hassen, werden zu Schanden werden, und der Gottlosen Hütte wird nicht bestehen.

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)