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Hiob - Kapitel 5

1 Rufe doch! was gilts, ob einer dir antworte? Und an welchen von den Heiligen willst du dich wenden? 2 Einen Toren aber erwürgt wohl der Unmut, und den Unverständigen tötet der Eifer. 3 Ich sah einen Toren eingewurzelt, und ich fluchte plötzlich seinem Hause. (Psalm 37.35-36) 4 Seine Kinder werden fern sein vom Heil und werden zerschlagen werden im Tor, da kein Erretter sein wird. 5 Seine Ernte wird essen der Hungrige und auch aus den Hecken sie holen, und sein Gut werden die Durstigen aussaufen. 6 Denn Mühsal aus der Erde nicht geht und Unglück aus dem Acker nicht wächst; 7 sondern der Mensch wird zu Unglück geboren, wie die Vögel schweben, emporzufliegen. 8 Ich aber würde zu Gott mich wenden und meine Sache vor ihn bringen,
9 der große Dinge tut, die nicht zu erforschen sind, und Wunder, die nicht zu zählen sind: (Hiob 9.10) 10 der den Regen aufs Land gibt und läßt Wasser kommen auf die Gefilde; 11 der die Niedrigen erhöht und den Betrübten emporhilft. (Psalm 75.8) (Lukas 1.52) 12 Er macht zunichte die Anschläge der Listigen, daß es ihre Hand nicht ausführen kann; 13 er fängt die Weisen in ihrer Listigkeit und stürzt der Verkehrten Rat, (1. Korinther 3.19) 14 daß sie des Tages in der Finsternis laufen und tappen am Mittag wie in der Nacht. (Jesaja 59.9-10) 15 Er hilft den Armen von dem Schwert, von ihrem Munde und von der Hand des Mächtigen, 16 und ist des Armen Hoffnung, daß die Bosheit wird ihren Mund müssen zuhalten. 17 Siehe, selig ist der Mensch, den Gott straft; darum weigere dich der Züchtigung des Allmächtigen nicht. (Psalm 94.12) (Sprüche 3.11)
18 Denn er verletzt und verbindet; er zerschlägt und seine Hand heilt. (5. Mose 32.39) (Hosea 6.1) 19 Aus sechs Trübsalen wird er dich erretten, und in der siebenten wird dich kein Übel rühren: (Sprüche 24.16) 20 in der Teuerung wird er dich vom Tod erlösen und im Kriege von des Schwertes Hand; 21 er wird dich verbergen vor der Geißel Zunge, daß du dich nicht fürchtest vor dem Verderben, wenn es kommt; 22 im Verderben und im Hunger wirst du lachen und dich vor den wilden Tieren im Lande nicht fürchten;
23 sondern sein Bund wird sein mit den Steinen auf dem Felde, und die wilden Tiere im Lande werden Frieden mit dir halten. (Jesaja 11.6-9) (Hosea 2.20) 24 Und du wirst erfahren, daß deine Hütte Frieden hat, und wirst deine Behausung versorgen und nichts vermissen, 25 und wirst erfahren, daß deines Samens wird viel werden und deine Nachkommen wie das Gras auf Erden, 26 und wirst im Alter zum Grab kommen, wie Garben eingeführt werden zu seiner Zeit. 27 Siehe, das haben wir erforscht und ist also; dem gehorche und merke du dir's.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.