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Hiob - Kapitel 39

Fortsetzung: Die Wunder der Tierwelt bezeugen Gottes Weisheit

1 Weißt du die Zeit, wann die Gemsen auf den Felsen gebären? oder hast du gemerkt, wann die Hinden Hirschkühe schwanger gehen? 2 Hast du gezählt ihre Monden, wann sie voll werden? oder weißt du die Zeit, wann sie gebären? 3 Sie beugen sich, lassen los ihre Jungen und werden los ihre Wehen. 4 Ihre Jungen werden feist und groß im Freien und gehen aus und kommen nicht wieder zu ihnen. 5 Wer hat den Wildesel so frei lassen gehen, wer hat die Bande des Flüchtigen gelöst,
6 dem ich die Einöde zum Hause gegeben habe und die Wüste zur Wohnung? 7 Er verlacht das Getümmel der Stadt; das Pochen des Treibers hört er nicht. 8 Er schaut nach den Bergen, da seine Weide ist, und sucht, wo es grün ist. 9 Meinst du das Einhorn werde dir dienen und werde bleiben an deiner Krippe?
10 Kannst du ihm dein Seil anknüpfen, die Furchen zu machen, daß es hinter dir brache in Tälern? 11 Magst du dich auf das Tier verlassen, daß es so stark ist, und wirst es dir lassen arbeiten? 12 Magst du ihm trauen, daß es deinen Samen dir wiederbringe und in deine Scheune sammle? 13 Der Fittich des Straußes hebt sich fröhlich. Dem frommen Storch gleicht er an Flügeln und Federn.
14 Doch läßt er seine Eier auf der Erde und läßt sie die heiße Erde ausbrüten. 15 Er vergißt, daß sie möchten zertreten werden und ein wildes Tier sie zerbreche. 16 Er wird so hart gegen seine Jungen, als wären sie nicht sein, achtet's nicht, daß er umsonst arbeitet. 17 Denn Gott hat ihm die Weisheit genommen und hat ihm keinen Verstand zugeteilt. 18 Zu der Zeit, da er hoch auffährt, verlacht er beide, Roß und Mann. 19 Kannst du dem Roß Kräfte geben oder seinen Hals zieren mit seiner Mähne?
20 Läßt du es aufspringen wie die Heuschrecken? Schrecklich ist sein prächtiges Schnauben. 21 Es stampft auf den Boden und ist freudig mit Kraft und zieht aus, den Geharnischten entgegen. 22 Es spottet der Furcht und erschrickt nicht und flieht vor dem Schwert nicht, 23 wenngleich über ihm klingt der Köcher und glänzen beide, Spieß und Lanze. 24 Es zittert und tobt und scharrt in die Erde und läßt sich nicht halten bei der Drommete Hall. 25 So oft die Drommete klingt, spricht es: Hui! und wittert den Streit von ferne, das Schreien der Fürsten und Jauchzen. 26 Fliegt der Habicht durch deinen Verstand und breitet seine Flügel gegen Mittag?
27 Fliegt der Adler auf deinen Befehl so hoch, daß er sein Nest in der Höhe macht? 28 In den Felsen wohnt er und bleibt auf den Zacken der Felsen und auf Berghöhen. 29 Von dort schaut er nach der Speise, und seine Augen sehen ferne. 30 Seine Jungen saufen Blut, und wo Erschlagene liegen, da ist er. (Habakuk 1.8) (Matthäus 24.28)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)