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Hiob - Kapitel 38

Die erste Rede des HERRN aus dem Wettersturm

1 Und der HERR antwortete Hiob aus dem Wetter und sprach: (Hiob 31.35) 2 Wer ist der, der den Ratschluß verdunkelt mit Worten ohne Verstand? (Hiob 34.35)
3 Gürte deine Lenden wie ein Mann; ich will dich fragen, lehre mich! (Hiob 40.7) 4 Wo warst du, da ich die Erde gründete? Sage an, bist du so klug!
5 Weißt du, wer ihr das Maß gesetzt hat oder wer über sie eine Richtschnur gezogen hat? (Sprüche 30.4) 6 Worauf stehen ihre Füße versenkt, oder wer hat ihren Eckstein gelegt, 7 da mich die Morgensterne miteinander lobten und jauchzten alle Kinder Gottes? 8 Wer hat das Meer mit Türen verschlossen, da es herausbrach wie aus Mutterleib,
9 da ich's mit Wolken kleidete und in Dunkel einwickelte wie in Windeln, 10 da ich ihm den Lauf brach mit meinem Damm und setzte ihm Riegel und Türen (Sprüche 8.29) 11 und sprach: "Bis hierher sollst du kommen und nicht weiter; hier sollen sich legen deine stolzen Wellen!" (Psalm 104.8-9) 12 Hast du bei deiner Zeit dem Morgen geboten und der Morgenröte ihren Ort gezeigt,
13 daß sie die Ecken der Erde fasse und die Gottlosen herausgeschüttelt werden? 14 Sie wandelt sich wie Ton unter dem Siegel, und alles steht da wie im Kleide. 15 Und den Gottlosen wird ihr Licht genommen, und der Arm der Hoffärtigen wird zerbrochen. 16 Bist du in den Grund des Meeres gekommen und in den Fußtapfen der Tiefe gewandelt?
17 Haben sich dir des Todes Tore je aufgetan, oder hast du gesehen die Tore der Finsternis? 18 Hast du vernommen wie breit die Erde sei? Sage an, weißt du solches alles! 19 Welches ist der Weg, da das Licht wohnt, und welches ist der Finsternis Stätte, 20 daß du mögest ergründen seine Grenze und merken den Pfad zu seinem Hause? 21 Du weißt es ja; denn zu der Zeit wurdest du geboren, und deiner Tage sind viel. 22 Bist du gewesen, da der Schnee her kommt, oder hast du gesehen, wo der Hagel her kommt,
23 die ich habe aufbehalten bis auf die Zeit der Trübsal und auf den Tag des Streites und Krieges? (Josua 10.11) 24 Durch welchen Weg teilt sich das Licht und fährt der Ostwind hin über die Erde? 25 Wer hat dem Platzregen seinen Lauf ausgeteilt und den Weg dem Blitz und dem Donner (Hiob 28.26) 26 und läßt regnen aufs Land da niemand ist, in der Wüste, da kein Mensch ist, 27 daß er füllt die Einöde und Wildnis und macht das Gras wächst? 28 Wer ist des Regens Vater? Wer hat die Tropfen des Taues gezeugt? 29 Aus wes Leib ist das Eis gegangen, und wer hat den Reif unter dem Himmel gezeugt, (Psalm 147.16) 30 daß das Wasser verborgen wird wie unter Steinen und die Tiefe oben gefriert? 31 Kannst du die Bande der sieben Sterne zusammenbinden oder das Band des Orion auflösen? (Hiob 9.9)
32 Kannst du den Morgenstern hervorbringen zu seiner Zeit oder den Bären am Himmel samt seinen Jungen heraufführen? 33 Weißt du des Himmels Ordnungen, oder bestimmst du seine Herrschaft über die Erde? 34 Kannst du deine Stimme zu der Wolke erheben, daß dich die Menge des Wassers bedecke?
35 Kannst du die Blitze auslassen, daß sie hinfahren und sprechen zu dir: Hier sind wir? 36 Wer gibt die Weisheit in das Verborgene? Wer gibt verständige Gedanken? 37 Wer ist so weise, der die Wolken zählen könnte? Wer kann die Wasserschläuche am Himmel ausschütten, (1. Mose 7.11) 38 wenn der Staub begossen wird, daß er zuhauf läuft und die Schollen aneinander kleben? 39 Kannst du der Löwin ihren Raub zu jagen geben und die jungen Löwen sättigen,
40 wenn sie sich legen in ihre Stätten und ruhen in der Höhle, da sie lauern? (Hiob 37.8) 41 Wer bereitet den Raben die Speise, wenn seine Jungen zu Gott rufen und fliegen irre, weil sie nicht zu essen haben? (Psalm 147.9)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)