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Hiob - Kapitel 36

Elihus letzte Rede

1 Elihu redet weiter und sprach: 2 Harre mir noch ein wenig, ich will dir's zeigen; denn ich habe noch von Gottes wegen etwas zu sagen.
3 Ich will mein Wissen weither holen und beweisen, daß mein Schöpfer recht habe. 4 Meine Reden sollen ohne Zweifel nicht falsch sein; mein Verstand soll ohne Tadel vor dir sein. 5 Siehe, Gott ist mächtig, und verachtet doch niemand; er ist mächtig von Kraft des Herzens.
6 Den Gottlosen erhält er nicht, sondern hilft dem Elenden zum Recht. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12) 7 Er wendet seine Augen nicht von dem Gerechten; sondern mit Königen auf dem Thron läßt er sie sitzen immerdar, daß sie hoch bleiben. 8 Und wenn sie gefangen blieben in Stöcken und elend gebunden mit Stricken, 9 so verkündigt er ihnen, was sie getan haben, und ihre Untugenden, daß sie sich überhoben, 10 und öffnet ihnen das Ohr zur Zucht und sagt ihnen, daß sie sich von dem Unrechten bekehren sollen. (Hiob 33.16) 11 Gehorchen sie und dienen ihm, so werden sie bei guten Tagen alt werden und mit Lust leben. 12 Gehorchen sie nicht, so werden sie ins Schwert fallen und vergehen in Unverstand. 13 Die Heuchler werden voll Zorns; sie schreien nicht, wenn er sie gebunden hat. 14 So wird ihre Seele in der Jugend sterben und ihr Leben unter den Hurern. 15 Aber den Elenden wird er in seinem Elend erretten und dem Armen das Ohr öffnen in der Trübsal. (Hiob 36.10) 16 Und auch dich lockt er aus dem Rachen der Angst in weiten Raum, da keine Bedrängnis mehr ist; und an deinem Tische, voll des Guten, wirst du Ruhe haben.
17 Du aber machst die Sache der Gottlosen gut, daß ihre Sache und ihr Recht erhalten wird. 18 Siehe zu, daß nicht vielleicht Zorn dich verlocke zum Hohn, oder die Größe des Lösegelds dich verleite. 19 Meinst du, daß er deine Gewalt achte oder Gold oder irgend eine Stärke oder Vermögen? 20 Du darfst der Nacht nicht begehren, welche Völker wegnimmt von ihrer Stätte. 21 Hüte dich und kehre dich nicht zum Unrecht, wie du denn vor Elend angefangen hast. 22 Siehe Gott ist zu hoch in seiner Kraft; wo ist ein Lehrer, wie er ist? (Psalm 25.9)
23 Wer will ihm weisen seinen Weg, und wer will zu ihm sagen: "Du tust Unrecht?" 24 Gedenke daß du sein Werk erhebest, davon die Leute singen. 25 Denn alle Menschen sehen es; die Leute schauen's von ferne. 26 Siehe Gott ist groß und unbekannt; seiner Jahre Zahl kann niemand erforschen. 27 Er macht das Wasser zu kleinen Tropfen und treibt seine Wolken zusammen zum Regen, (Hiob 5.10)
28 daß die Wolken fließen und triefen sehr auf die Menschen. 29 Wenn er sich vornimmt die Wolken auszubreiten wie sein hoch Gezelt, (Psalm 104.3) 30 siehe, so breitet er aus sein Licht über dieselben und bedeckt alle Enden des Meeres. (Psalm 18.15-16) 31 Denn damit schreckt er die Leute und gibt doch Speise die Fülle. 32 Er deckt den Blitz wie mit Händen und heißt ihn doch wieder kommen. 33 Davon zeugt sein Geselle, des Donners Zorn in den Wolken.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)