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Hiob - Kapitel 34

Elihus zweite Rede

1 Und es hob an Elihu und sprach: 2 Hört, ihr Weisen, meine Rede, und ihr Verständigen, merkt auf mich!
3 Denn das Ohr prüft die Rede, und der Mund schmeckt die Speise. 1 4 Laßt uns ein Urteil finden, daß wir erkennen unter uns, was gut sei. 5 Denn Hiob hat gesagt: "Ich bin gerecht, und Gott weigert mir mein Recht; 2, 3 6 ich muß lügen, ob ich wohl recht habe, und bin gequält von meinen Pfeilen, ob ich wohl nichts verschuldet habe." 4, 5, 6 7 Wer ist ein solcher Hiob, der da Spötterei trinkt wie Wasser 7 8 und auf dem Wege geht mit den Übeltätern und wandelt mit gottlosen Leuten? 8 9 Denn er hat gesagt: "Wenn jemand schon fromm ist, so gilt er doch nichts bei Gott." 9 10 Darum hört mir zu, ihr weisen Leute: Es sei ferne, daß Gott sollte gottlos handeln und der Allmächtige ungerecht;
11 sondern er vergilt dem Menschen, darnach er verdient hat, und trifft einen jeglichen nach seinem Tun. 10 12 Ohne Zweifel, Gott verdammt niemand mit Unrecht, und der Allmächtige beugt das Recht nicht. 11 13 Wer hat, was auf Erden ist, verordnet, und wer hat den ganzen Erdboden gesetzt?
14 So er nun an sich dächte, seinen Geist und Odem an sich zöge, 15 so würde alles Fleisch miteinander vergehen, und der Mensch würde wieder zu Staub werden. 12, 13 16 Hast du nun Verstand, so höre das und merke auf die Stimme meiner Reden.
17 Kann auch, der das Recht haßt regieren? Oder willst du den, der gerecht und mächtig ist, verdammen? 18 Sollte einer zum König sagen: "Du heilloser Mann!" und zu den Fürsten: "Ihr Gottlosen!"? 19 Und er sieht nicht an die Person der Fürsten und kennt den Herrlichen nicht mehr als den Armen; denn sie sind alle seiner Hände Werk. 20 Plötzlich müssen die Leute sterben und zu Mitternacht erschrecken und vergehen; die Mächtigen werden weggenommen nicht durch Menschenhand.
21 Denn seine Augen sehen auf eines jeglichen Wege, und er schaut alle ihre Gänge. 14, 15 22 Es ist keine Finsternis noch Dunkel, daß sich da möchten verbergen die Übeltäter. 16 23 Denn er darf auf den Menschen nicht erst lange achten, daß er vor Gott ins Gericht komme. 24 Er bringt die Stolzen um, ohne erst zu forschen, und stellt andere an ihre Statt: 25 darum daß er kennt ihre Werke und kehrt sie um des Nachts, daß sie zerschlagen werden. 26 Er straft sie ab wie die Gottlosen an einem Ort, da man es sieht: 27 darum daß sie von ihm weggewichen sind und verstanden seiner Wege keinen, 28 daß das Schreien der Armen mußte vor ihn kommen und er das Schreien der Elenden hörte. 17 29 Wenn er Frieden gibt, wer will verdammen? und wenn er das Antlitz verbirgt, wer will ihn schauen unter den Völkern und Leuten allzumal? 30 Denn er läßt nicht über sie regieren einen Heuchler, das Volk zu drängen. 31 Denn zu Gott muß man sagen: "Ich habe gebüßt, ich will nicht übel tun.
32 Habe ich's nicht getroffen, so lehre du mich's besser; habe ich Unrecht gehandelt, ich will's nicht mehr tun." 18 33 Soll er nach deinem Sinn vergelten? Denn du verwirfst alles; du hast zu wählen, und nicht ich. Weißt du nun was, so sage an. 34 Verständige Leute werden zu mir sagen und ein weiser Mann, der mir zuhört:
35 "Hiob redet mit Unverstand, und seine Worte sind nicht klug." 19 36 O, daß Hiob versucht würde bis ans Ende! darum daß er sich zu ungerechten Leuten kehrt. 37 Denn er hat über seine Sünde noch gelästert; er treibt Spott unter uns und macht seiner Reden viel wider Gott. 20 

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. 21 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. 22 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. 23 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 24 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. 25 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. 26 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.

Querverweise

1 Hiob 12.11: Prüft nicht das Ohr die Rede? und der Mund schmeckt die Speise?

2 Hiob 27.2: So wahr Gott lebt, der mir mein Recht weigert, und der Allmächtige, der meine Seele betrübt;

3 Hiob 33.9: "Ich bin rein, ohne Missetat, unschuldig und habe keine Sünde;

4 Hiob 6.4: Denn die Pfeile des Allmächtigen stecken in mir: derselben Gift muß mein Geist trinken, und die Schrecknisse Gottes sind auf mich gerichtet.

5 Hiob 9.15: Wenn ich auch recht habe, kann ich ihm dennoch nicht antworten, sondern ich müßte um mein Recht flehen.

6 Hiob 9.20: Sage ich, daß ich gerecht bin, so verdammt er mich doch; bin ich unschuldig, so macht er mich doch zu Unrecht.

7 Hiob 15.16: Wie viel weniger ein Mensch, der ein Greuel und schnöde ist, der Unrecht säuft wie Wasser.

8 Psalm 1.1: Wohl dem, der nicht wandelt im Rat der Gottlosen noch tritt auf den Weg der Sünder noch sitzt, da die Spötter sitzen,

9 Hiob 9.22: Es ist eins, darum sage ich: Er bringt um beide, den Frommen und den Gottlosen.

10 Römer 2.6: welcher geben wird einem jeglichen nach seinen Werken:

11 Hiob 19.6: so merkt doch nun einmal, daß mir Gott Unrecht tut und hat mich mit seinem Jagdstrick umgeben.

12 1. Mose 3.19: Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis daß du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden.

13 Psalm 104.29: Verbirgst du dein Angesicht, so erschrecken sie; du nimmst weg ihren Odem, so vergehen sie und werden wieder zu Staub.

14 Hiob 31.4: Sieht er nicht meine Wege und zählt alle meine Gänge?

15 Sprüche 5.21: Denn jedermanns Wege sind offen vor dem HERRN, und er mißt alle ihre Gänge.

16 Psalm 139.11-12: Spräche ich: Finsternis möge mich decken! so muß die Nacht auch Licht um mich sein.

17 2. Mose 22.22: Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

18 Hiob 40.5: Ich habe einmal geredet, und will nicht antworten; zum andernmal will ich's nicht mehr tun.

19 Hiob 38.2: Wer ist der, der den Ratschluß verdunkelt mit Worten ohne Verstand?

20 Hiob 34.5: Denn Hiob hat gesagt: "Ich bin gerecht, und Gott weigert mir mein Recht;

21 4. Mose 5.2: Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind.

22 3. Mose 11.33: Allerlei irdenes Gefäß, wo solcher Aas hineinfällt, wird alles unrein, was darin ist; und sollt's zerbrechen.

23 3. Mose 5.7: Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,

24 3. Mose 22.4: Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf,

25 3. Mose 18.19: Du sollst nicht zum Weibe gehen, solange sie ihre Krankheit hat, in ihrer Unreinigkeit ihre Blöße aufzudecken.

26 3. Mose 15.14: Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.