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Hiob - Kapitel 27

Hiobs Schlußworte an seine Freunde: Er beteuert seine Unschuld und zeigt, wie vergänglich das Glückder Gottlosen sei

1 Und Hiob fuhr fort und hob an seine Sprüche und sprach: 2 So wahr Gott lebt, der mir mein Recht weigert, und der Allmächtige, der meine Seele betrübt;
3 solange mein Odem in mir ist und der Hauch von Gott in meiner Nase ist: 4 meine Lippen sollen nichts Unrechtes reden, und meine Zunge soll keinen Betrug sagen. (Psalm 34.14) 5 Das sei ferne von mir, daß ich euch recht gebe; bis daß mein Ende kommt, will ich nicht weichen von meiner Unschuld. 6 Von meiner Gerechtigkeit, die ich habe, will ich nicht lassen; mein Gewissen beißt mich nicht meines ganzen Lebens halben. (Apostelgeschichte 24.16) (1. Korinther 4.4) 7 Aber mein Feind müsse erfunden werden als ein Gottloser, und der sich wider mich auflehnt, als ein Ungerechter.
8 Denn was ist die Hoffnung des Heuchlers, wenn Gott ein Ende mit ihm macht und seine Seele hinreißt? (Lukas 12.20) 9 Meinst du das Gott sein Schreien hören wird, wenn die Angst über ihn kommt? 10 Oder kann er an dem Allmächtigen seine Lust haben und Gott allezeit anrufen? 11 Ich will euch lehren von der Hand Gottes; und was bei dem Allmächtigen gilt, will ich nicht verhehlen.
12 Siehe, ihr haltet euch alle für klug; warum bringt ihr denn solch unnütze Dinge vor? 13 Das ist der Lohn eines gottlosen Menschen bei Gott und das Erbe der Tyrannen, das sie von dem Allmächtigen nehmen werden: 14 wird er viele Kinder haben, so werden sie des Schwertes sein; und seine Nachkömmlinge werden des Brots nicht satt haben. (Hiob 21.19) 15 Die ihm übrigblieben, wird die Seuche ins Grab bringen; und seine Witwen werden nicht weinen. 16 Wenn er Geld zusammenbringt wie Staub und sammelt Kleider wie Lehm, 17 so wird er es wohl bereiten; aber der Gerechte wird es anziehen, und der Unschuldige wird das Geld austeilen. (Sprüche 13.22) 18 Er baut sein Haus wie eine Spinne, und wie ein Wächter seine Hütte macht. 19 Der Reiche, wenn er sich legt, wird er's nicht mitraffen; er wird seine Augen auftun, und da wird nichts sein. 20 Es wird ihn Schrecken überfallen wie Wasser; des Nachts wird ihn das Ungewitter wegnehmen. 21 Der Ostwind wird ihn wegführen, daß er dahinfährt; und Ungestüm wird ihn von seinem Ort treiben. 22 Er wird solches über ihn führen und wird sein nicht schonen; vor seiner Hand muß er fliehen und wieder fliehen. 23 Man wird über ihn mit den Händen klatschen und über ihn zischen, wo er gewesen ist.

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Josua - Kapitel 20

Die sechs Zufluchtsstädte

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist; 6 so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist. 7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamme Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Basan vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Dies waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer eine Seele unvorsätzlich erschlagen hatte, daß er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, ehe er vor der Gemeinde gestanden.