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Hiob - Kapitel 21

Hiobs zweite Antwort an Zofar

1 Hiob antwortete und sprach: 2 Hört doch meiner Rede zu und laßt mir das anstatt eurer Tröstungen sein!
3 Vertragt mich, daß ich auch rede, und spottet darnach mein! 4 Handle ich denn mit einem Menschen? oder warum sollte ich ungeduldig sein? 5 Kehrt euch her zu mir; ihr werdet erstarren und die Hand auf den Mund legen müssen. 6 Wenn ich daran denke, so erschrecke ich, und Zittern kommt mein Fleisch an. 7 Warum leben denn die Gottlosen, werden alt und nehmen zu an Gütern? (Psalm 37.1) (Psalm 73.1) (Jeremia 12.1)
8 Ihr Same ist sicher um sie her, und ihre Nachkömmlinge sind bei ihnen. 9 Ihr Haus hat Frieden vor der Furcht, und Gottes Rute ist nicht über ihnen. 10 Seinen Stier läßt man zu, und es mißrät ihm nicht; seine Kuh kalbt und ist nicht unfruchtbar. 11 Ihre jungen Kinder lassen sie ausgehen wie eine Herde, und ihre Knaben hüpfen. 12 Sie jauchzen mit Pauken und Harfen und sind fröhlich mit Flöten. 13 Sie werden alt bei guten Tagen und erschrecken kaum einen Augenblick vor dem Tode, 14 die doch sagen zu Gott: "Hebe dich von uns, wir wollen von deinen Wegen nicht wissen! (Hiob 22.17) 15 Wer ist der Allmächtige, daß wir ihm dienen sollten? oder was sind wir gebessert, so wir ihn anrufen?" 16 "Aber siehe, ihr Glück steht nicht in ihren Händen; darum soll der Gottlosen Sinn ferne von mir sein." (Hiob 22.18) 17 Wie oft geschieht's denn, daß die Leuchte der Gottlosen verlischt und ihr Unglück über sie kommt? daß er Herzeleid über sie austeilt in seinem Zorn? (Hiob 18.5) (Hiob 18.12)
18 daß sie werden wie Stoppeln vor dem Winde und wie Spreu, die der Sturmwind wegführt? (Psalm 1.4) 19 "Gott spart desselben Unglück auf seine Kinder." Er vergelte es ihm selbst, daß er's innewerde. (2. Mose 20.5) (Hiob 20.10) 20 Seine Augen mögen sein Verderben sehen, und vom Grimm des Allmächtigen möge er trinken. 21 Denn was ist ihm gelegen an seinem Hause nach ihm, wenn die Zahl seiner Monden ihm zugeteilt ist? 22 Wer will Gott lehren, der auch die Hohen richtet? (Prediger 5.7)
23 Dieser stirbt frisch und gesund in allem Reichtum und voller Genüge, 24 sein Melkfaß ist voll Milch, und seine Gebeine werden gemästet mit Mark; 25 jener aber stirbt mit betrübter Seele und hat nie mit Freuden gegessen; 26 und liegen gleich miteinander in der Erde, und Würmer decken sie zu. (Hiob 3.13) 27 Siehe, ich kenne eure Gedanken wohl und euer frevles Vornehmen gegen mich.
28 Denn ihr sprecht: "Wo ist das Haus des Fürsten? und wo ist die Hütte, da die Gottlosen wohnten?" 29 Habt ihr denn die Wanderer nicht befragt und nicht gemerkt ihre Zeugnisse? 30 Denn der Böse wird erhalten am Tage des Verderbens, und am Tage des Grimms bleibt er. 31 Wer will ihm ins Angesicht sagen, was er verdient? wer will ihm vergelten, was er tut? 32 Und er wird zu Grabe geleitet und hält Wache auf seinem Hügel. 33 Süß sind ihm die Schollen des Tales, und alle Menschen ziehen ihm nach; und derer, die ihm vorangegangen sind, ist keine Zahl. 34 Wie tröstet ihr mich so vergeblich, und eure Antworten finden sich unrecht!

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)